- Mediatfürstentum
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Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig.
Entstehung von Mediatfürstentümern Anfang des 19. Jahrhunderts
Die umfangreichste Mediatisierung fand 1801 statt: es wurden 77 geistliche Gebiete, 41 Reichsstädte, sechs Reichsdörfer und 90 kleinere reichsunmittelbare Landesherrschaften geopfert. Nach weiteren Mediatisierungen von 1806 und 1815 verblieben im ganzen Deutschen Bund nur 38 selbständige Staaten.
Die mediatisierten Geschlechter behielten ihre Ebenbürtigkeit mit den regierenden Häusern, ihre Mitglieder waren vom Kriegsdienst und Steuern befreit, es wurden ihnen auch Hoheitsrechte in Kirchen- und Schulangelegenheiten vorbehalten.
Einige bekanntere Mediatfürstenfamilien sind z.B. Hohenlohe, Solms, Thurn und Taxis, Castell, Erbach, Leiningen, Schwarzenberg und Wied.
Siehe auch
Literatur
- Almanach de Gotha, Gotha 1930
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