- Meininger Oberland
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Meininger Oberland ist die historische Bezeichnung des Kreises Sonneberg im früheren Herzogtum Sachsen-Meiningen. Diese Bezeichnung stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Nach dem Ende des selbständigen Staates Sachsen-Meiningen im Jahr 1920 ist sie aus der Umgangssprache verschwunden.
Entstehung des Begriffs „Meininger Oberland“
Politisch gehörte dieses Gebiet von 1572 bis 1735 zum Herzogtum Sachsen-Coburg. Nach dem Aussterben der älteren Linie Sachsen-Coburg fielen die Ämter Sonneberg und Neuhaus an die Meininger Herzöge. Diese erweiterten das Gebiet bis 1780 um das Amt Schalkau und die Schaumberger Besitzungen im heutigen Sonneberger Hinterland. Danach setzte sich in der Umgangssprache die Bezeichnung „Meininger Oberland“ für den Kreis Sonneberg durch. Die Ämter Sonneberg, Neuhaus und Schalkau wurden 1742 zwar den herzoglichen Zentralbehörden in Meiningen administrativ unterstellt, galten aber als ein von Meiningen staatsrechtlich getrennter Teil des Herzogtums Sachsen-Coburg. Erst 1826 wurde das Sonneberger Gebiet endgültig in das Herzogtum Sachsen-Meiningen eingegliedert.
Ende des „Meininger Oberlandes“
Mit dem Sturz der Monarchie 1918 dankten auch die Herrscherhäuser der thüringischen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen ab. Im Verlauf des Jahres 1919 etablierten sich in den betreffenden Territorien die drei Freistaaten Coburg, Sachsen-Gotha und Sachsen-Meiningen.
Im ehemaligen „Meininger Oberland“ gab es daraufhin sowohl Bestrebungen für den Anschluss an Bayern als auch an Thüringen. Allerdings war die Stimmung eher gegen Bayern, auch bei den sozialdemokratischen und bürgerlichen Politikern und insbesondere bei der Sonneberger Zeitung. Deren Hauptargumente waren der Katholizismus und Separatismus Bayerns sowie die starke internationale Ausrichtung der Industrieregion Sonneberg zu den Seehäfen. Für Thüringen sprachen somit die gemeinsame Konfession und Geschichte, für Oberfranken die lokalen Verbindungen. Meiningen warb zusätzlich bei den Sonneberger Kaufleuten mit Steuervorteilen, dem Ausbau der Handels- und Gewerbekammer und versprach sich für das US-Konsulat einzusetzen, das 1851 in Sonneberg errichtet worden war und seit der Verlegung 1897 nach Coburg nur noch als konsularische Vertretung, bis zur Schließung 1916, geführt wurde. Somit blieb die Stimmung der maßgebenden politischen Kräfte für Thüringen. Ende 1919 erfolgte schließlich durch den Landtag Sachsen-Meiningens der Beschluss, der als Bedingungen des Beitritts zum Land Thüringen u.a. forderte, dass die Handels- und Gewerbekammer in Sonneberg bestehen bleiben und ausgebaut sowie dass sich das Land für ein US-Konsulat einsetzen sollte.
Ein Volksentscheid im Freistaat Coburg führte 1920 zur Eingliederung in den damaligen bayerischen Kreis Oberfranken. Seither ragt der Kreis Sonneberg aus Südthüringen keilförmig nach Bayern hinein.
Literatur
- Thomas Schwämmlein: Sonnebergs Reaktion auf den Anschluss Coburgs an Bayern. Coburger Geschichtsblätter. 9.Jahrgang (2001) H.1-2,S.29-33.
Kategorien:- Historisches Gebiet in Thüringen
- Geographie (Landkreis Sonneberg)
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