- Meklenburgisches Urkundenbuch
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Das Mecklenburgische Urkundenbuch (kurz: MUB) ist ein Standardwerk zur mittelalterlichen Geschichte Mecklenburgs. Es vereint die Texte aller überlieferten diplomatischen Quellen zur Geschichte dieses Territoriums von den ersten schriftlichen Überlieferungen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Am 24. April 1860, in der Festversammlung zum 25-jährigen Bestehen des Vereins für meklenburgische Geschichte und Alterthumskunde[1] entstand der Vorschlag, ein mecklenburgisches Urkundenbuch herauszugeben. Dies wurde sogleich zum Beschluss erhoben. Es war der Wunsch, ein Sammelwerk aller bekannten Geschichtsquellen zu erstellen. Erste Bemühungen hierzu gab es vorher bereits u. a. durch den Pastor David Franck.[2] Jedoch erst mit der Gründung des Vereins 1835, durch seine enge personelle Vernetzung mit dem zentralen Landesarchiv von Mecklenburg-Schwerin sowie durch seine breite Akzeptanz bei wichtigen Repräsentanten und Entscheidungsträgern in Staat und Gesellschaft beider mecklenburgischer Landesteile war eine hinreichende technische und wissenschaftliche Basis geschaffen, ein solches editorisches Großprojekt in Angriff nehmen und zu einem erfolgreichen Abschluss bringen zu können.
Dazu öffnete der Großherzog Friedrich Franz I. sein Hausarchiv erstmals der Geschichtsforschung. Der von ihm zum Archivrat berufene Georg Christian Friedrich Lisch erwies sich in dieser Position als Glücksfall. Die Sammlung und das Zusammentragen aller erreichbaren Urkunden und Quellen zur mecklenburgischen Geschichte war von Vornherein als eine Arbeit von Jahren, wenn nicht Jahrzehnten gedacht. Einzelne Beiträge erschienen bereits in den „Jahrbüchern“ des Vereins. Das bis dahin zusammengetragene Material erlaubte es, dass 1860 der Beschluss erging, den Druck des MUB in Angriff zu nehmen. Als Herausgeber zeichnet der Verein für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde Schwerin, der für das MUB eine gesonderte wissenschaftliche Kommission bildete. Vom Anfang bis zu seinem Tod stand sie unter Leitung und Verantwortung von Archivrat Lisch, dann seiner Nachfolger Friedrich Wigger (bis 1889), der von Anfang an als Redakteur mitgearbeitet hatte, Hermann Grotefend (bis 1903) und Friedrich Stuhr.
Der erste Band erschien 1863 „in Commission der Stiller’schen Hofbuchhandlung“ Schwerin. Bis 1913 erschienen insgesamt 24 Bände mit dem chronologischen Abdruck von 13.739 historischen Urkunden und Texten aus der Zeit vom Jahr 786 (Karl, König der Franken, stiftet das Bistum Verden) bis zum Jahr 1400. Als Nachträge erschienen noch die Bände XXV A (1936) und XXV B (1977). Beigegeben sind in loser Folge Holzschnitte von überlieferten Siegeln. Bei einem Preis von anfangs fünf Reichstalern je Band war das MUB zunächst nur Gelehrten zugänglich. Dies änderte sich ab 1873, als der Verein 200 Exemplare jedes Bandes unentgeltlich an Ämter, Magistrate, Gerichte und Präposituren zur allgemeinen Nutzung abgab.
Quellen
Wichtigste Fundgrube für die „Urkunden-Commission“ war natürlich das Großherzogl. Geheime und Haupt-Archiv Schwerin. Eine erste Registratur der im herzoglichen Schloss vorhandenen Urkunden entstand bereits gegen Ende des 15. Jahrhunderts.[3] 1579 bestellte Herzog Ulrich von Mecklenburg den jungen Samuel Fabricius mit der Verwaltung der Bibliothek und des Archivs. Dieser legte eine Registratur „Repertorium Fabricianum“ an, die noch im 19. Jahrhundert von großem praktischen Wert war. Hinzu kamen die kirchlichen Archive wie die Ratzeburger und Schweriner „Stifts-Archive“, die Klosterarchive u. a. von Broda, Dobbertin, Doberan, Malchow, Neukloster (Sonenncamp), Tempzin, Wanzka, Zarrentin, sowie die weltlichen Urkunden aus den Stadtarchiven. Hinzu kommen zahlreiche Urkunden aus Archiven außerhalb Mecklenburgs. Private Quellen spielen nur eine zahlenmäßig kleine Rolle. In der Einleitung zum 1. Band des MUB findet sich überdies eine Liste der ausgewerteten bis dato vorliegenden Druckschriften.
Bedeutung
Das MUB gilt heute als eine der bedeutendsten Quelleneditionen zur mittelalterlichen Geschichte eines Territoriums im deutschen Sprachraum und war seit dem Erscheinen vielfach Maßstab und Vorbild für vergleichbare Editionsprojekte. Es ist bis heute eines der wichtigsten Grundlagenwerke der mecklenburgischen Geschichtsforschung für den Betrachtungszeitraum.
Für den Laien ist das MUB allerdings eine schwierige Quelle, da die Texte im Originalwortlaut spätmittelalterlicher Urkunden wiedergegeben sind, also zumeist in Latein oder (Mittel-) Niederdeutsch. Vorangestellt ist nur eine sehr knappe Inhaltsangabe.
Inhaltsverzeichnis
„Erste Abtheilung“
- Band I (1863): 786 bis 1250 [1]
- Band II (1864): 1251-1280 [2]
- Band III (1865): 1281-1296
- Band IV (1867): 1297-1300, Nachträge und Register zu I-IV, Siegel (Tafel 1-34) [3]
„Zweite Abtheilung“
- Band V (1869): 1301-1312
- Band VI (1870): 1313-1321
- Band VII (1872): 1322-1328
- Band VIII (1873): 1329-1336
- Band IX (1875): 1337-1345
- Band X (1877): 1346-1350, Nachträge zu I-X, Siegel (Tafel 35-70)
- Band XI (1878): Orts- und Personenregister zu V-X
- Band XII (1882): Wort- und Sachregister zu V-X
„Dritte Abtheilung“
- Band XIII (1884): 1351-1355
- Band XIV (1886): 1356-1360
- Band XV (1890): 1360-1365
- Band XVI (1893): 1366-1370
- Band XVII (1897): Register zu XIII-XVI
- Band XVIII (1897): 1371-1375 mit Register
- Band XIX (1899): 1376-1380 mit Register
- Band XX (1900): 1381-1385 mit Register
- Band XXI (1903): 1386-1390 mit Register
- Band XXII (1907): 1391-1395 mit Register
- Band XXIII (1911): 1396-1399 mit Register
- Band XXIV (1913): 1400 mit Register, Siegel (Tafel 71-114)
Nachträge
- Band XXV A (1936): Nachträge 1166-1400
- Band XXV B (1977): Nachträge 1235-1400
Anmerkungen
- ↑ Zu dieser Zeit wurde meklenburgische im Vereinsname noch ohne -c- geschrieben.
- ↑ David Franck: Alt- und Neues Mecklenburg. Buch I-XIX, Güstrow und Leipzig 1753-57, Register 1758
- ↑ Registrum certarum litterarum existencium in custodia cancellarie dominorum ducum Magnopolensium
Weblinks
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