- Methoxyamfetamin
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Strukturformel Allgemeines Name 4-Methoxyamphetamin Summenformel C10H15NO CAS-Nummer 64-13-1 PubChem 31721 DrugBank DB01472 Kurzbeschreibung farbloser kristalliner Feststoff Eigenschaften Molare Masse 165,2 g·mol−1 Aggregatzustand fest
Löslichkeit gut löslich in Isopropylalkohol
Sicherheitshinweise Gefahrstoffkennzeichnung [1] keine Einstufung verfügbar R- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. 4-Methoxyamphetamin (kurz 4-MA; auch para-Methoxyamphetamin, PMA) ist eine Droge aus der Gruppe der Amphetamine. Es taucht als Bestandteil von Ecstasytabletten auf.
Inhaltsverzeichnis
Synthese
In PIHKAL ist die Herstellung über das aus 4-Methoxybenzaldehyd und Nitroethan zugängliche Nitropropenderivat durch Reduktion mit Lithiumaluminiumhydrid beschrieben.[2]
Physiologische Eigenschaften
PMA hat eine sehr Amphetamin-ähnliche und eine leicht empathogene Wirkung. PMA wirkt als Releaser und Wiederaufnahmehemmer von Monoamin-Neurotransmittern.
Die wirksame Dosierung liegt im Bereich von 10 bis 30 mg, die Wirkdauer liegt unter drei Stunden.
Zusätzliche Informationen
PMA kann ein Bestandteil von Ecstasytabletten sein, bei denen die eigentliche Wirkstoffzusammensetzung, wenn überhaupt, nur dem Hersteller bekannt ist.
Gefahren
Die Wirkung von PMA setzt erst sehr spät ein, seine Wirkung ist nicht so stark wie die von MDMA. Dadurch wird der Konsument leicht zur Überdosierung verführt. PMA führt körperlich zur Erhöhung von Puls, Blutdruck, Körpertemperatur und Nystagmus. Bei Überdosierung kann es zu Erbrechen, Muskelkrämpfen, Atemproblemen und schlimmstenfalls zu Organversagen kommen, die in Konsequenz zu Koma oder Tod führen können. Die Körpertemperatur kann auf über 40 °C steigen. Bereits seit den 1970er Jahren ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, die auf PMA-Überdosierung zurückzuführen sind.
Quellen
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ PIHKAL #97
Siehe auch
Weblinks
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