- Michael Freiherr von Godin
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Michael Freiherr von Godin (* 8. Oktober 1896 in München; † 1982) war ein deutscher Polizist. Godin wurde bekannt als Leiter der Polizeieinheit, die 1923 während des Hitler-Ludendorff-Putsches in München den Marsch der Nationalsozialisten zur Feldherrnhalle gewaltsam auflöste und so das endgültige Scheitern des Putsches herbeiführte.
Inhaltsverzeichnis
Hitler-Ludendorff-Putsch 1923
Der Sohn eines Kämmerers und Majors nahm am Ersten Weltkrieg teil und trat 1920 in die Bayerische Landespolizei ein. Michael Freiherr von Godin war am 9. November 1923 verantwortlicher Leiter des Münchner Polizeipräsidiums, der den Nationalsozialisten Ernst Pöhner (dieser hatte den Hitler-Putsch maßgeblich mit vorbereitet) inhaftieren ließ.
Dafür wurde Michael Freiherr von Godin auch – entweder im Mai 1933 oder Ende Mai 1934[1] – von den Nazis in Schutzhaft genommen und in das KZ Dachau gebracht. Sein Zellengenosse Erwein Freiherr von Aretin erinnerte sich[2]:
„Godin, der über der Grenze bei Reutte in Tirol wohnte, war an diesem Sonntag in seinem Auto zu seinen Schwiegereltern nach Steingaden gefahren und beim Rückweg nach Tirol an der Grenze verhaftet worden. Hier lagen die Gründe der Verhaftung auf der Hand: sie waren natürlich wieder nicht politisch, sondern entsprangen dem Rachebedürfnis dafür, dass Godin als Offizier der bayerischen Landespolizei am 9. November 1923 an der Feldherrnhalle jene Abteilung geführt hatte, die auf den heranziehenden Zug geschossen und ihn in einer Geschwindigkeit zerstreut hatte, die aus der Geschichte des Nationalsozialismus auch durch die heroischen Lieder nicht vertuscht werden kann. - Von allen Zellengenossen, die ich bisher gehabt hatte, war Godin zweifellos in dem schlechtesten Zustand. Das war ihm auch wahrhaftig nicht übelzunehmen. Erstens musste er sich Vorwürfe machen, dass es so unvorsichtig gewesen war, mit dieser 'Belastung' nach Bayern hereinzufahren, wo er doch das Glück hatte in Österreich zu leben, und dann kannte er seine Gegner gut genug, um zu wissen, mit welcher Freude sie dem Wehrlosen gegenüber den Nachweis des Mutes nachholen würden, den sie vor zehn Jahren zu geben versäumt hatten.“
Michael von Godin wurde im Januar 1934 aus Dachau entlassen[1]. Er ging 1938 ins Exil in die Schweiz nach Luzern, wo er mit einem amerikanischen Geheimdienstler zusammenarbeitete[3]
Die Nationalsozialisten erkannten ihm dafür 1939 die Staatsbürgerschaft ab[4].
Nach dem Krieg
Am 6. Juni 1945 kam Michael Freiherr von Godin zusammen mit Wilhelm Hoegner – dem späteren Bayerischen Ministerpräsidenten – in einem amerikanischen Jeep aus der Schweiz nach München zurück. Am 29. Juni 1945 wurde angeordnet, dass die bayerische Landespolizei nach demokratischen Gesichtspunkten und dezentral neu einzurichten sei. Godin wurde zum Präsidenten der Bayerischen Landespolizei auf Lebenszeit[3] ernannt. Am 24. April 1946 setzte er als erster Präsident der damaligen Landespolizei von Bayern, nach Genehmigung des Bayerischen Ministerpräsidenten und der amerikanischen Militärregierung die organisatorischen Grundsätze der Landespolizei im Freistaat in Kraft. Bereits damals wurde der bis heute unveränderte föderative Aufbau der Polizei in den Bundesländern festgelegt. Bis 1959 stand er an der Spitze der Bayerischen Landespolizei.
Einzelnachweise
- ↑ a b Laut Große Bayerische Biographische Enzyklopädie, München 2005, Band 1, S. 656, war Godin von Mai 1933 bis Januar 1934 in Schutzhaft, während BBKL angibt, er sei Ende Mai 1934 in Schutzhaft genommen worden.
- ↑ Erwein von Aretin: Krone und Ketten, S. 219 f. Süddeutscher Verlag, München 1995.
- ↑ a b Die Sauhund' hau'n wir wieder 'naus. In: Der Spiegel. Nr. 47, 1980, S. 118 (17. November 1980, online).
- ↑ www.bundesarchiv.de – Akten aus der NS-Zeit
Weblinks
- Manfred Berger: Michael Freiherr von Godin. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 21, Nordhausen 2003, ISBN 3-88309-110-3, Sp. 489–505.
- www.vom-neuen-zum-modernen.bayern.de – Ausstellungen
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