Mikätzchen

Mikätzchen

Der Begriff Mikätzchen oder auch Mikater bezeichnet scherzhaft Lehrer, die in Nordrhein-Westfalen auf Initiative des damaligen Kultusministers Paul Mikat zu vereinfachten Bedingungen (auch materiellen) als „Seiteneinsteiger“ in den Staatsdienst gelangten.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Diese Aktionen wurden um die Mitte der 1960er Jahre letztlich von der Landesregierung für erforderlich gehalten, um der Flut der Kinder, der sogenannten Baby Boomer, Herr zu werden und die Klassengrößen aufgrund des herrschenden Lehrermangels nicht noch über die schon extremen Größen über 50 Kinder weiterwachsen zu lassen.[1] Lehrer im Mikat'schen Schnellverfahren konnte werden, wer das Abitur hatte und somit die Berechtigung, für ein Lehramt zu studieren. Tätigkeitsbegleitend wurden Aus- und Weiterbildungen angeboten, die das Kenntnisprofil der „Mikätzchen“ auf den Stand ihrer akademisch vollausgebildeten Kolleginnen und Kollegen heben sollten.

In der etablierten Lehrerschaft gab es im Einführungszeitraum und in den Jahren danach Unruhe und Sorge um eine eventuell ungerechte Bevorzugung „minder qualifizierter“ Lehrerkollegen. „Mikätzchen“ fanden sich zuvorderst im Schuldienst der heutigen Grund- und Hauptschulen. Mittlerweile ist altersbedingt der Bestand an noch aktiven „Mikätzchen“ auf einen geringen Stand gesunken.

Aktuelle Seiteneinsteiger-Programme

Seit den frühen 2000er Jahren gibt es in NRW nun ein Programm zur Lehrereinstellung sogenannter Seiteneinsteiger, dessen Ansatz Ähnlichkeiten mit dem Vorgehen der 1960er Jahre zur Einführung der „Mikätzchen“ aufweist, um die Probleme überalterter Lehrerschaft, hoher Anteile ausfallender Stunden und eines hohen Krankenstandes (i. d. R. > 10%; in der Industrie um 3%) zu bewältigen. Die Einstellung von Lehrern auf diese sogenannten „schulscharfen Stellen“ fällt ein Gremium der Schule, bestehend aus dem Rektor und Personen der Schulvertretung.

In der Anfangszeit des neuen Programmes in der Ägide Gabriele Behler wurde ein hoher Anteil der sogenannten „schulscharfen Stellenbesetzungen“ im Ergebnis durch vollexaminierte Lehrer (mit zweitem Staatsexamen) angetreten, die sich genauso wie Bewerber ohne zweites Staatsexamen auch um die ausgeschriebenen Stellen bewerben können.

U.v.a. ist das Einstellungsverfahren begleitet von Ranglisten-Vorgaben der Regierungspräsidien mit einer Auflistung möglicher Stellenbesetzer mit bereits bestandenem zweitem Staatsexamen, gestaffelt nach Examensnoten. Diese Listen bringen für die Schulen den argumentativen Zwang mit sich, eine Stellenbesetzung mit einem Externen ohne zweites Staatsexamen mit derart guten, starken Gründen darzulegen, dass diese Einstellungs-Maßnahme gegebenenfalls „verwaltungsgerichtsfest“ ist, wenn ein abgelehnter Bewerber mit zweitem Staatsexamen den Klageweg gegen eine Absage beschreitet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geschichte NRW 1963

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