Kultusminister

Kultusminister

Als Kultusministerium wird die oberste Verwaltungsbehörde für den Bereich Schule – teilweise auch die Hochschulen und die Künste – und Bildung bezeichnet. Der Begriff Kultus steht für kirchliche Angelegenheiten, was historisch gesehen die Kernaufgabe eines Kultusministeriums war. Diese Kompetenz wurde meist um das Schulwesen ergänzt, das lange unter kirchlicher Aufsicht stand.

Die Kultusministerien haben in den Ländern meist weitere Agenden, das heißt neben der Verwaltung des Schulbereiches sind dem Ministerium weitere Aufgabenbereiche zugeordnet. Über den unterschiedlichen Zuschnitt entscheidet die jeweilig amtierende Regierung, entsprechend unterschiedlich sind auch die Namen des Ministeriums.

Das Ministerium wird von einem Minister verantwortlich geleitet. Der ministerialen Ebene steht u.U. eine unterschiedliche Anzahl von Staatssekretären zur Verfügung.

In Österreich sind die Kultusagenden seit 2007 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angesiedelt, davor im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

In Deutschland sind die Kultusagenden auf Ebene der Bundesländer angesiedelt, die sich bundesweit in der Kultusministerkonferenz koordinieren. Daneben gibt es seit 1998 noch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das 1955 als Bundesministerium für Atomfragen gegründet wurde, und unter anderem für die außerschulische Bildung zuständig ist.

In der Schweiz sind die Kultusagenden im wesentlichen auf Ebene der Kantone angesiedelt. Einen wesentlichen Schritt zur Vereinheitlichung gab es 1970 mit dem Konkordat über die Schulkoordination.

Siehe auch

Deutschland und Preußen
Mexiko
Japan

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