- Argumentum a fortiori
-
Die lateinische Redewendung Argumentum a fortiori wird sprachlich (hauptsächlich in der Rechtsprechung, Theologie oder in der Mathematik) mit den Bedeutungen:
- „Vom Stärkeren her“
- „erst recht“
- „um so mehr“ bzw. „um so weniger“
- „nach dem stärker überzeugenden Grunde“
verwendet, um einen Beweis einer Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung auszudrücken. Ein logischer Schluss nach dieser Methode wird auch als „Erst-recht-Schluss“ bezeichnet (Beispiel: Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren, ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem Fahrrad zu fahren). Für den „Erst-recht-Schluss“ unterscheidet man
- A maiore ad minus: Schluss vom Größeren auf das Kleinere
- A minore ad maius: Schluss vom Kleineren auf das Größere
Das Argumentum a fortiori wird meist zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, manchmal auch um einen logischen Schluss vorzutäuschen, wo keiner ist (Petitio principii).
Inhaltsverzeichnis
Zum Begriff
Nach der Schulgrammatik müsste es streng genommen a fortiore heißen. Gelegentlich tritt jedoch schon im klassischen Latein im Ablativ das Suffix -ī an die Stelle des üblichen -e, auch wenn dies bei Komparativen selten ist.
Sonstiges
Quellen
Literatur
- Grabenhorst, Thomas K.: Das argumentum a fortiori, Verlag „Peter Lang“ 1990 ISBN 3-631-43261-5
- Schneider: Logik für Juristen, S. 158ff.
Wikimedia Foundation.