Monika Böttcher

Monika Böttcher

Monika Böttcher (* 13. April 1958, geschiedene Weimar, von Boulevardzeitungen „Mutter Weimar“ genannt) wurde wegen der Ermordung ihrer beiden Kinder Melanie und Karola Weimar nach einem Indizienprozess im Jahre 1988 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Fall sorgte bis Ende der 1990er Jahre für großes Medieninteresse. Zudem ist die Chronologie der Gerichtsverfahren gegen Monika Böttcher mit der wiederholten Aufhebung der Urteile, unter anderem durch den Bundesgerichtshof, aus juristischer Sicht bemerkenswert.

Böttcher wurde am 18. August 2006 vorzeitig aus der Haft entlassen.

Inhaltsverzeichnis

Chronologie der Prozesse

Die gelernte Pflegehelferin Monika Böttcher hatte im Juni 1978 im Alter von 20 Jahren Reinhard Weimar geheiratet und mit diesem zusammen zwei Töchter: Melanie (* 22. Juli 1979) und Karola (* 8. März 1981). Die Familie lebte in dem hessischen Weiler Röhrigshof-Nippe.

Am 4. August 1986 wurden die 7- bzw. 5-jährigen Mädchen von ihrer Mutter als vermisst gemeldet.

Drei Tage später, am 7. August, stieß man auf die Leichen. Ein Busfahrer fand Melanie an einem Parkplatz in der Nähe der Untertagedeponie Herfa-Neurode unweit des Elternhauses. Eineinhalb Stunden später fand die Polizei Karola an einem weiteren Parkplatz. Die Mädchen waren erstickt bzw. erwürgt worden, der Todeszeitpunkt entsprach etwa der Zeit ihres angeblichen Verschwindens.

Nachdem zunächst der Vater verdächtigt worden war, konzentrierten sich die Ermittlungen bald auf die Mutter der beiden Kinder, Monika Weimar, die zu diesem Zeitpunkt eine Beziehung mit dem US-amerikanischen Soldaten Kevin Pratt hatte. Sie wurde am 27. Oktober 1986 wegen Mordverdachts verhaftet und vom Landgericht Fulda am 8. Januar 1988 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Monika Weimar, die nach der Scheidung von Reinhard Weimar wieder ihren Geburtsnamen Böttcher annahm, beteuerte jedoch ihre Unschuld. Am 17. Februar 1989 wies der Bundesgerichtshof ihre Revision zurück, am 2. Mai verwarf auch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde.

Nach neuen Fasergutachten ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am 4. Dezember 1995 die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen. [1]

Der Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wurde mehrmals verhandelt, bis am 6. November 1998 der Bundesgerichtshof einen neuen und damit dritten Prozess anordnete. Dieser begann aber erst am 2. September 1999 vor dem Landgericht Frankfurt und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.[2] Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.

Rolle der Medien

Die Wiederaufnahmeverfahren standen in einem großen Medieninteresse. Ein umstrittener Aspekt war dabei die direkte Beteiligung des Wochenmagazins Stern. Dieses übernahm nach einem Treffen zwischen dem Verteidiger Monika Böttchers, Gerhard Strate, und dem späteren Stern-Chefredakteur (zu jener Zeit noch Ressortchef) Thomas Osterkorn einen Anteil von 50.000 DM an den Prozesskosten. Dafür verlangte der Stern Exklusivrechte, die er allerdings nach der Haftentlassung Monika Böttchers am 4. Dezember 1995 verletzt sah, da diese sich direkt danach auch gegenüber anderen Medien äußerte. Das Magazin verklagte Anwalt Strate vor dem Hamburger Landgericht.[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Fall Weimar: Ein Doppelmord – zwei Verfahren – zwei Urteile, in: Rhein-Zeitung, 19. März 1998
  2. Rainer Hamm: Chronologie des Strafverfahrens gegen Monika Weimar (Böttcher) mit Fundstellenhinweisen und zu behandelnde Normen, auf: Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Hamm und Partner
  3. Viola Roggenkamp: Der Prozeß um Monika Weimar: Stern und Spiegel helfen mit, in: Die Zeit 24/1996

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