Monoritualismus

Monoritualismus

Unter Biritualismus oder Biritualität (von lat. bi=zwei; ritus=heiliger Brauch) versteht man die Tatsache, dass eine Diözese (z. B. Bistum Lugano), ein Kloster (z. B. Chevetogne) oder ein einzelner katholischer Geistlicher in mehreren, in der Regel zwei, Riten den Gottesdienst feiern darf, z. B. den Ambrosianischen und den Römischen Ritus oder diesen und den Byzantinischen Ritus. Für Priester, die der Lateinische Kirche angehören, ist zur Benutzung eines ostkirchlichen Ritus die Erlaubnis der Kongregation für die Ostkirchen in Rom erforderlich. Griechisch-katholische Geistliche und Angehörige der anderen sogenannten katholischen Ostkirchen müssen die analoge Erlaubnis bei ihrem Bischof beantragen. Die Zugehörigkeit zu der jeweiligen eigenen Kirche (wie z. B. der lateinischen) bleibt dabei unberührt.

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In Kreisen katholischer Altritualisten meint „Biritualismus“ die Einzelnen oder Gemeinschaften, z. B. den Dienern Jesu und Mariens, kirchenrechtlich eingeräumte Möglichkeit, den Gottesdienst, besonders die Messfeier, sowohl nach dem „1962er Ritus“ zu vollziehen als auch in der ordentlichen Form des Römischen Ritus. Dies setzt die Betroffenen dem Vorwurf Gleichgesinnter aus, sich nicht genügend eindeutig zu verhalten und die Reinheit der „alten Liturgie“ zu gefährden [1]. Nach dem Motu proprio Summorum pontificum Papst Benedikts VI. handelt es sich bei beiden römisch-katholischen Gottesdienstordnungen jedoch nicht um zwei Riten, sondern um zwei Ausdruckformen (usus) des einen Römischen Ritus.

  1. Vgl. die Debatte in der Priesterbruderschaft St. Petrus http://www.amdg.asso.fr/archives/recours_16.htm und die Stellungnahme des Louis-Marie de Blignières, Actes fondateurs et gestes de communion : http://art.versailles.free.fr/actesfd.htm

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