- Musikschule
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Als Musikschule wird eine Einrichtung bezeichnet, in der Musik unterrichtet wird.
Inhaltsverzeichnis
Definition des Verbandes deutscher Musikschulen
Der Verband deutscher Musikschulen definiert den Begriff der Musikschule wie folgt:
„Musikschulen
- sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
- erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag.
- führen an die Musik heran.
- regen Musikalität an.
- finden und fördern musikalische Begabungen.
- leiten zum aktiven Musizieren an.
- vermitteln lebenslange Freude an der Musik.
- bieten eine Musikalische Früherziehung / Grundausbildung.
- geben qualifizierten Instrumental- und Vokalunterricht.
- ermöglichen das gemeinsame Musizieren in Orchestern, Chören, Ensembles.
- haben einen eigenen Platz im Bildungsgefüge.
- sind in der Regel in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen als e.V. eine öffentliche Aufgabe
- ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule.
- machen ein spezielles musikalisches Ergänzungsangebot.
- arbeiten mit Schulen, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern und anderen zusammen.[1]“
Geschichte
Musikschulen wurden im Jahr 1924 durch Fritz Jöde angeregt und damals als Jugendmusikschule bezeichnet.
Bereits im Jahre 1897 wurde in der norddeutschen Kleinstadt Quakenbrück die Musikschule Lindhorst durch den späteren Stadtmusikdirektor Heinrich Lindhorst gegründet. Diese Einrichtung wurde später von Sohn und Enkel weitergeführt. Noch heute wird das Musikleben in Quakenbrück in großem Maße vom Urenkel des damaligen Gründers - Norbert Lindhorst - geprägt. [2]
Als älteste Musikschule Deutschlands gilt die 1810 durch Kurfürst Carl Theodor von Dalberg gegründete Städtische Musikschule Aschaffenburg.[3]
Öffentlich-rechtliche Musikschulen
Musikschulen gehören in fast allen Städten und Landkreisen zum festen öffentlichen Kultur- und Bildungsangebot, vergleichbar mit den Theatern, Volkshochschulen oder öffentlichen Bibliotheken. Sie bilden damit in Kooperation und in Ergänzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen und Hochschulen sowie dem privaten Musikunterricht einen Teilbereich der Musikpädagogik in Deutschland.
Eine Jugendmusikschule ist eine meist öffentlich-rechtliche Einrichtung von Städten und Gemeinden, in denen Kinder Unterricht auf Musikinstrumenten erhalten. Durch Zuschüsse sind die Kosten für den Unterricht oft niedriger als bei privaten Musiklehrern. Unterrichtet wird an den Musikschulen meist durch diplomierte Musiklehrer, die ihr Instrument an einer Musikhochschule erlernt haben.
Neben Einzelunterricht wird an den Musikschulen vielfach auch Gruppenunterricht erteilt, der in der Regel kostengünstiger ist. Oft unterhalten die Musikschulen eigene Musikgruppen und Orchester.
In Deutschland gibt es rund 950 öffentliche Musikschulen in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft, an denen über eine Million Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet werden. Sie sind im Verband deutscher Musikschulen e.V. zusammengeschlossen, der seinerseits Mitglied im Deutschen Musikrat ist. An den öffentlich-rechtlichen Musikschulen werden in der Regel Musikalische Früherziehung, Instrumentalunterricht, Vokalunterricht, Chor, Orchester, Big Band und Musikalische Erwachsenenbildung angeboten. Die musikalische Ausrichtung umfasst sowohl den E-Musik-Bereich, als auch die U-Musik mit Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und anderes.
Konzerte, Vorträge, Musikschultage und die Teilnahme der Musikschüler an Musikwettbewerben machen die Musikschulen zu Kulturträgern in den Kommunen und Landkreisen. Mit den Richtlinien und Rahmenlehrplänen des Verband deutscher Musikschulen e.V. sowie dem gemeinsamen Strukturplan bieten die öffentlichen Musikschulen im VdM deutschlandweit gleichartige, hohe Qualitätsstandards für den Unterricht im Singen und Musizieren.
In Österreich ist das Musikschulwesen in erster Linie Ländersache - im Unterschied zur Situation in Deutschland ist das Musikschulwesen ein integraler Bestandteil des Bildungswesens. Der föderalen Struktur Österreichs entsprechend ist der Wille, diese Regelung beizubehalten, weiterhin vorhanden, dennoch existiert mit der KOMU (Konferenz der österreichischen Musikschulwerke) eine den Landesmusikschulwerken übergeordnete Instanz. Auf die KOMU gehen auch die Lehrplanprojekte zurück, die für die beteiligten Länder (zu den 9 österreichischen Bundesländern kommt noch Südtirol hinzu) eine Rahmenregelung definieren. Der neue KOMU-Lehrplan ist vollständig im Internet einsehbar und definiert den musikpädagogischen Anspruch an österreichische Musikschulen.
Im Unterschied zu Deutschland ist für die Lehrer an österreichischen Musikschulen der Angestelltenstatus die Regel, außer in Vorarlberg sind Musikschullehrer Landesbedienstete. Dennoch ist auch in Vorarlberg der Angestelltenstatus, dies im Rahmen des Gemeindedienstes, die Regel (was eine deutlich bessere Basis für die professionelle Arbeit darstellt als dies in Deutschland der Fall ist).
In der Schweiz liegt das Musikschul-Wesen in der Kompetenz der Kantone[4].
Private Musikschulen
Darüber hinaus gibt es auch private Musikschulen, welche entweder ein den kommunalen Musikschulen entsprechendes, gleichwertiges Angebot oder ein auf einen bestimmten Bereich der Musikbildung beschränktes Angebote vorhalten, beispielsweise angegeliedert an Musikfachgeschäfte oder Instrumentenhersteller, die ebenfalls die Bezeichnung Musikschule verwenden (beispielsweise das „Musikschule Fröhlich“ oder die „Yamaha-Musikschulen“) - mit Ausnahme in Bayern, wo der Begriff „Musikschule“ gesetzlich geschützt ist und nur von den öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen e.V. geführt werden darf.
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel in Brandenburg, haben private Musikschulen die staatliche Anerkennung erlangt und von Amtswegen ein gleiches Leistungsniveau wie kommunale Musikschulen bescheinigt bekommen. Neben den „klassischen Musikschulen“ sind seit den 1980ern insbesondere Herstellerunabhängige Musikschulen, die sich auf den Unterricht im U-Musikbereich (Pop, Rock, Jazz usw.) spezialisiert haben, immer populärer geworden. In Hamburg gibt es seit dem Jahr 2000 zum Beispiel die Hamburg School of Music.
Vielerorts koexistieren kommunal geförderte Musikschulen, private Musikschulen und selbständige Privatmusiklehrer im selben Einzugsgebiet.
Einige private Musikschulen haben sich 1997 in Erfurt zum Bundesverband deutscher Privatmusikschulen e.V. zusammengeschlossen, der seit 2004 Mitglied im Deutschen Musikrat e.V. ist.
Darüber hinaus haben sich in einigen Bundesländern private Musikschulen in Arbeitsgemeinschaften zusammen gefunden, um die in Landeshoheit liegende Bildungspolitik mit gestalten zu können.
Siehe auch
Literatur
- Markus Hebsacker, Musikschulen in der Sackgasse? Über Schwierigkeiten und Chancen eines Problemfalls kommunaler Kulturpolitik, Fernwald 2004 (= Musikpädagogische Impulse, hrsg. von Peter Ackermann und Ulrich Mazurowicz, Band 5), ISBN 3-929379-10-4
- „Musikschulen im VdM und andere Unterrichtsstätten für Musik“, in: Deutscher Musikrat (Hg.): Musik-Almanach 2007/08. Daten und Fakten zum Musikleben in Deutschland, Regensburg, ConBrio, 2006, S. 374-450.
Einzelnachweise
- ↑ Homepage des Verbandes deutscher Musikschulen.
- ↑ Stadtmuseum Quakenbrück
- ↑ http://www.br-online.de/bayern1/mittags-in-mainfranken/regionalnews-frankenmagazin-musikschule-aschaffenburg-ID1263556022535.xml
- ↑ E. Gruner/B. Junker: Bürger, Staat und Politik in der Schweiz
Weblinks
Wiktionary: Musikschule – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Musikschulen im VdM und sonstige Musikschulen in Deutschland (Liste des Deutschen Musikinformationszentrums)
- Website des VdM
- bdpm e.V.
- Konferenz österreichischer Musikschulwerke, darin enthalten: Gesamtösterreichischer Rahmenlehrplan
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