- Mutung
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Eine Mutung war bis ins 19. Jahrhundert ein Antrag eines bergbauwilligen Unternehmers (auch Muter genannt) bei einer Bergbaubehörde auf die Bewilligung einer Genehmigung zum Bergbau.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Mutung war der Nachweis, dass das geplante Bergwerk fündig war. Dieser Nachweis erfolgte durch eine Inaugenscheinnahme der Stelle auf der Erdoberfläche durch die Bergbehörde, wo der geplante Abbau stattfinden sollte. Heute noch steht in der Geologie Mutung für Ortung der Gesteine in der Tiefe, die Felsmutung, während für den historischen Begriff des „Suchens und Fündigwerdens“ Prospektion verwendet wird. Eine erfolglose Mutung wird blind genannt. „blinde muthung heist, wenn in einem muth-zeddel weder gang noch ort des gebuerges benennet worden, welche der bergmeister nicht annehmen darff“.[1]
Anschließend fand eine Belehnung des Bergwerkes statt, wobei die unterirdische Ausdehnung des Bergwerkes durch einen Lochstein an der Erdoberfläche festgelegt wurde.
Im Steinkohlebergbau des südlichen Ruhrgebietes wurde folgendes Verfahren bei der Mutung praktiziert:
- Der Muter ging von der geplanten Abbaustelle mit einer Messschnur voraus in Richtung des Streichens des Flözes
- Der Vertreter der Bergbehörde folgte ihm und trug die verliehenen Abschnitte auf der Messschnur ab.
In der Regel wurde zunächst eine Fundgrube und dann eine Anzahl von „Maaßen“ verliehen. Die Maaßen bestanden ihrerseits aus 28 Lachtern. Eine solche Belehnung hatte normalerweise die Länge von einer Fundgrube und 12 Maaßen oder in heutiger Länge 789,8 m. Am Ende des Weges der an der Verleihung Beteiligten wurde der Lochstein eingefällt.
Da bei dieser Form der Belehnung jeweils nur ein Flöz verliehen wurde, konnte es mit den Inhabern benachbarter Bergwerke sehr schnell zu einem Rechtsstreit über die tatsächliche Größe des Bergwerkes kommen. Daher nahm man im 19. Jahrhundert zunehmend Abstand von der auch Längenfeldvermessung genannten Form der Mutung und verlieh statt dessen Geviertfelder. Das sind bis zum heutigen Tage an der Erdoberfläche festgelegte Flächen im Sinne eines Grundstückes, innerhalb dessen Grenzen alles abgebaut werden durfte, was dort angetroffen wurde.
Literatur
- Kurt Pfläging: Die Wiege des Ruhrkohlenbergbaus. Verlag Glückauf 1987, ISBN 3-7739-0490-8
Einzelnachweise
- ↑ Blinde Muthung. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 4, Leipzig 1733, Spalte 160.
Weblinks
Wiktionary: Mutung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorie:- Bergrecht (Deutschland)
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