- Münzprägegewinn
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Als Seigniorage (auch „Münzgewinn“ oder „Schlagschatz“) werden die vom Staat bzw. von der Notenbank erzielten Erträge bezeichnet, die durch die Geldschöpfung entstehen.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Der Münzgewinn ist die Differenz zwischen dem Emissionswert, also dem z. B. auf einem Geldschein aufgedruckten Wert, und den dem ausgebenden Institut entstehenden Kosten. Diese umfassen neben den Aufwänden für Material und Fertigung auch die durch das Inverkehrbringen und die Pflege des Geldes, sowie die durch die Verwaltung elektronischer Kredite erwachsenden Ausgaben.
Wirkung der Seigniorage
Im Prinzip kann der Münzgewinn als eine Steuer aufgefasst werden, die der Staat für die Bereitstellung der Zahlungsmittel erhebt, wobei der tatsächliche „Geldwert“ dieser Zahlungsmittel höher ist als der „Stoffwert“. Hierdurch entsteht den Geldverwendern (d.h. den Unternehmen und privaten Haushalten als Geldnachfragern) im Prinzip ein Verlust.
Die Seigniorage wächst, wenn auch die Zentralbank-Geldmenge wächst. Dies kann aber langfristig zu Inflation und somit zu einem Verlust an realer Kaufkraft führen. Als Beispiel hierfür gilt die Hyperinflation in Deutschland in den 1920ern.
Verwendung und rechtliche Regelung
Der Gewinn fließt in der Regel der Regierung zu, weshalb diese ein Interesse an einer hohen Seigniorage hat und damit an einer expansiven Geldpolitik. Allerdings ist diese Form der Finanzierung von Budgetdefiziten in praktisch allen modernen Notenbankverfassungen untersagt.
Das Bestehen der Seigniorage ist ein Grund für die in vielen Ländern gesetzlich fixierte Unabhängigkeit der Zentralbank, erklärt aber auch das Interesse von Privatbanken, diese Rolle auszufüllen (z.B. die Fed).
Geschichte
Der Begriff leitet sich aus dem französischen Wort seigneur für Feudalherr bzw. Lehnsherr ab, da diese im Mittelalter das ausschließliche Recht zur Münzprägung hatten. Der Gewinn aus der Geldschöpfung ergab sich in jener Zeit allerdings nur aus dem Unterschied zwischen Metallwert und Produktionskosten einerseits und dem Wert der ausgegebenen Münzen andererseits. Da der Feudalherr in der Regel das Prägemonopol für Münzen hatte, fiel ihm auch der Seignioragegewinn zu.
Siehe auch
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