- Neubewertungsreserve
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Neubewertungsreserven sind ein bilanzrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Begriff bei Kreditinstituten. Sie sind Bestandteil des Ergänzungskapitals bei Eigenmitteln im Rahmen der Bilanzierung nach IFRS und sind in der IAS 16 sowie IAS 39 sowie in § 10 Abs. 4a KWG geregelt.
Sie ergeben sich aus der Differenz zwischen Marktwert bzw. Verkehrswert und dem Buchwert eines Vermögenspostens der Bilanz.
Für notierte und bestimmte nichtnotierte Wertpapiere sowie Investmentanteile gilt, dass das Minimum aus dem Kurs am Bilanzstichtag und dem Durchschnitt aus diesem Kurs und den Kursen der letzten drei Bilanzstichtagen zugrunde zu legen ist. Abgezogen werden muss dann der Buchwert am Bilanzstichtag und Stille Lasten. Diese Neubewertungsreserven gehen zu 45 Prozent ihrer Gesamthöhe in das Ergänzungskapital ein.
Bei Grundstücken, Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten bestimmt sich der Verkehrswert als Beleihungswert gemäß § 12 Abs. 1 und 2 Hypothekenbankgesetz. Diese Neubewertungsreserven gehen zu 45 Prozent ihrer Gesamthöhe in das Ergänzungskapital ein.
Diese auf 45 Prozent ihres Gesamtwerts begrenzten Neubewertungsreserven dürfen bei Banken 1,4 Prozent der Risikoaktiva nicht übersteigen; außerdem muss das Kernkapital größer sein als 4,4 Prozent der Risikoaktiva (§ 10 Abs. 4a KWG).
Weblinks
- Stellungnahme der Bundesbank zur aufsichtsrechtlichen Behandlung der IFRS (PDF-Datei; 65 kB)
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