Notstandsrecht

Notstandsrecht

Als Notstandsgesetze bezeichnet man Gesetze, die in Kraft treten bzw. anzuwenden sind, wenn ein Staat nicht durch ordentliche verfassungsmäßige Verfahren regiert werden kann, und die bestimmte Befugnisse auf die Regierung oder einzelne Personen übertragen, um auf Krisen und Ausnahmezustände reagieren zu können.

Mit Notstandsgesetzen wird häufig versucht, während einer funktionierenden Demokratie Regeln zu schaffen, die in bestimmten Fällen, die auch schon vorher definiert werden, in Kraft treten. Beispiele sind etwa die Deutschen Notstandsgesetze oder die Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung.

Notstandsgesetze können auch nach einem Krieg in Kraft treten, um eine Normalisierung zu erreichen, wie dies im Irak nach der Übergabe der Regierungsgewalt der Amerikaner an die Iraker geschah.

Der Sinn der Notstandsgesetzgebung ist umstritten.

Zum Teil wird vertreten, dass eine Regierung oder ein Land auf Krisensituationen vorbereitet sein muss und dass hierfür der demokratische Meinungsbildungsprozess zu langsam, zu unflexibel und störend ist.

Andererseits werden mit Notstandsgesetzen häufig demokratische Rechte außer Kraft gesetzt und führen zum Machtmissbrauch, wie zum Beispiel das Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich) vom 23. März 1933 durch das Adolf Hitler ermächtigt wurde, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen.

Darüber hinaus wird auch bezweifelt, dass es Sinn hat, Gesetze zu erlassen für den Fall, dass die staatliche Ordnung zusammenbricht. Dann gäbe es genau genommen auch niemanden mehr, der die Einhaltung dieser Gesetze kontrollieren könnte. Beispielsweise wurde durch die deutschen Notstandsgesetze ein Widerstandsrecht geschaffen gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will.

Gelingt es jemandem, die staatliche Ordnung zu beseitigen, wird man sich, wenn man Widerstand geleistet hat, nicht darauf berufen können, dass der Widerstand durch das Notstandsgesetz erlaubt war; gelingt es nicht, war der Widerstand also letztendlich erfolgreich, wird wohl niemand auf die Idee kommen, den Widerständler hierfür zu belangen.

Notstandsgesetze nach einem Krieg werden darüber hinaus häufig von der Bevölkerung als Siegerjustiz abgelehnt.

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