Oberlandesgericht Rostock

Oberlandesgericht Rostock
Oberlandesgericht Rostock
Figuren an der Front
Wappen mit Motto: „Per aspera ad astra“

Das Oberlandesgericht Rostock ist das einzige Oberlandesgericht (OLG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Inhaltsverzeichnis

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern (§ 2 Abs. 1 und 2 Gerichtsstrukturgesetz M-V).

Gebäude

Das Gericht befindet sich in der repräsentativen Wallstraße, Hausnummer 3 im neugotischen Ständehaus.

Das Gebäude wurde in den Jahren 1889 bis 1893 im Auftrag Großherzogs Friedrich Franz II. nach Plänen des mecklenburgischen Hofbaurates Gotthilf Ludwig Möckel im Auftrage der Mecklenburgischen Ritterschaft als Verwaltungs- und Gerichtssitz der Landstände errichtet. Der typische Stil der wilhelminischen Staatsarchitektur (Historismus) vereint Elemente von Gotik bis Barock in einem repräsentativen Monumentalbau.

Von außen in rotem Backstein gehalten und mit Türmchen und Ziergiebeln ausgestattet, fällt im Inneren der bis ins Kellergeschoss reichende Lichthof mit umlaufenden Galerien auf. Bemerkenswert ist auch der über zwei Stockwerke reichende, in dunklem Holz getäfelte und reich geschmückte Festsaal.

Standbilder

In der Hauptfassade stehen 4 Standbilder mecklenburgischer Fürsten: die Herzöge Johann Albrecht I. und Christian Ludwig II., Großherzog Friedrich Franz II. (alle Mecklenburg-Schwerin) und Großherzog Georg (Mecklenburg-Strelitz). Je zwei Standbilder schufen Ludwig Brunow und Oskar Rassau.

Mosaiken

An der Stirnseite gegenüber dem Eingang oberhalb der Haupttreppe finden sich mehrere farbige Mosaiken, ausgeführt von der Firma Puhl & Wagner aus Berlin. Sie haben folgende Bedeutung:

Jahreszahlen:

1. August 1523: Gründungstag der Union der Mecklenburgischen Landstände. Eine Vereinigung der im Lande Mecklenburg ansässigen Ritter und Großgrundbesitzer, des Klerus und der Landschaft.

18. April 1755: Unterzeichnung des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs, einer ständischen Verfassung zwischen den Herzögen Mecklenburgs, der mecklenburgischen Ritterschaft und den Landschaften.

Wappen:

Die drei Wappenschilder stehen für die drei ritterschaftlichen Kreise des mecklenburgischen Staates:

  1. Mecklenburg - Das Wappen mit Stierkopf ist erstmalig 1229 im Siegel Johann I. von Mecklenburg nach der ersten Landesteilung nachweisbar.
  2. Herrschaft Werle (Wenden) - Der nach rechts schreitende goldene Greif auf blauem Grund ist als Siegelwappen von Heinrich Borwin I. (1181-1227) verwendet worden.
  3. Stargard - Das rechte untere Wappen steht für die Herrschaft Stargard (später Teil von Mecklenburg-Strelitz).

Geschichte des Gebäudes

Seit seiner Einweihung am 2. Oktober 1893 bis zum Ende der Monarchie war das Gebäude einer der politisch bedeutsamsten Orte des mecklenburgischen Ständestaates. Es war Sitz des Engeren Ausschusses, der ständischen Mitregierung von Mecklenburg zwischen den Landtagen als Gegenpart der Regenten beider mecklenburgischer Landesteile Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Es beherbergte bis zum Ende des Kaiserreiches und der Monarchie in Mecklenburg 1918 alle Oberbehörden der Stände und diente verschiedenen speziellen Einrichtungen der Mecklenburgischen Landstände als Gerichts- und Verwaltungssitz. So war es Sitz der Ritterschaftlichen Brandkasse, der Steuer- und Katasterbehörde, der Brandversicherung der mecklenburgischen Städte, des Ritterschaftlichen Kreditvereins und der Fideikommissbehörde. Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Untergang des altmecklenburgischen Ständestaates löste sich der Engere Ausschuss auf und dessen Räume sowie die Repräsentationsräume wurden frei genutzt.

Nach 1920 ist das Gebäude schrittweise in ein Verwaltungsgebäude umgewandelt worden. Es war Sitz des Straßenbauamtes, der Staatskassenzweigstelle, des Arbeitsgerichtes, der Technischen Nothilfe und der Polizeiverwaltung des Amtsbereiches Rostock. Die Ritterschaftliche Brandkasse, die Brandversicherung der mecklenburgischen Städte und der Ritterschaftliche Kreditverein verlegten 1928 ihren Sitz vom Ständehaus in dessen unmittelbare Nähe.

Am 13. Oktober 1933 beschlossen die Landesparlamente der beiden mecklenburgischen Freistaaten in getrennter Sitzung einstimmig den Gesetzentwurf über die Vereinigung von Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz zum Land Mecklenburg. Anschließend wurde die Vereinigung mit einem großen feierlichen Staatsakt, unter den Ehrengästen befanden sich Großherzog Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin und Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg, im Rostocker Ständehaus vollzogen.[1]

Bis Mai 1945 behauptete die Fideikommissbehörde ihren Sitz im Ständehaus. Zudem wurde es von wechselnden Landesbehörden genutzt, in den Jahren 1934 und 1935 auch für Schauprozesse der nationalsozialistischen Justiz.

Noch einige Jahre nach 1945 blieb das Bauwerk Sitz staatlicher Verwaltungen des Landes Mecklenburg und beherbergte u.a. die Deutsche Volkspolizei.

Im Jahre 1953 übernahm die Volksmarine der DDR das Ständehaus und nutzte es bis zur Wiedervereinigung.

Seit dem 1. Juli 1992 ist das Ständehaus Sitz des Oberlandesgerichts Rostock.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem OLG übergeordnet ist der Bundesgerichtshof.

Nachgeordnet sind die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Staatsanwaltschaft

In Rostock ist auch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes eingerichtet, der analog zum Gerichtsaufbau die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund nachgeordnet sind.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Behrens, Beate: Mit Hitler zur Macht : Aufstieg des Nationalsozialismus in Mecklenburg und Lübeck. Rostock, 1998. S.161-164

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