- Oswald Freisler
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Oswald Freisler (* 29. Dezember 1895 in Hameln; † 4. März 1939 in Berlin) war Jurist während der Diktatur des Nationalsozialismus.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Freisler besuchte in Aachen und Kassel das Gymnasium, wo er 1914 Abitur machte. Er studierte in Kiel, Frankfurt a.M. und Göttingen Rechtswissenschaften. Im Februar 1924 eröffnete er gemeinsam mit seinem Bruder Roland Freisler in Kassel eine Rechtsanwaltskanzlei. Freisler trat 1927 der NSDAP bei und war Mitglied des NS-Juristenbundes, ab 1933 deren Gauführer in Kassel und Mitglied der Akademie für Deutsches Recht. 1933 wurde er Präsident der Rechtsanwaltskammer in Kassel. 1936 übernahm er die Praxis des jüdischen Rechtsanwaltes Johannes Werthauer in Berlin.
Im Auftrag der katholischen Kirche übernahm Freisler 1937 die Verteidigung von drei Mitangeklagten im Prozess gegen Joseph C. Rossaint und erreichte ihren Freispruch, sehr zum Missfallen der Partei. Der Propagandaminister Joseph Goebbels veranlasste daraufhin, dass Hitler ihn persönlich aus der NSDAP ausschloss. 1939 beging Freisler Selbstmord,[1] als gegen ihn wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verteidigung eines wegen Devisenvergehens angeklagten Direktors einer Versicherungsgesellschaft ermittelt wurde.
Veröffentlichung
- Das System der Ehrenstrafen in der deutschen Vergangenheit und im geltenden Recht und die Frage nach seiner Existenzberechtigung, Göttingen [1921], Rechts- und staatswissenschaftliche Dissertation vom 1. November 1920
Einzelnachweise
- ↑ G. Buchheit, Richter in roter Robe, S. 277 nennt drei Versionen. Eine besagt, dass er sich aus dem Fenster seiner Kanzlei gestürzt habe, nach einer anderen soll sich der Vorfall im Gefängnis abgespielt haben. Nach der dritten Version habe er eine Überdosis Insulin zu sich genommen
Literatur
- Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, München (List) 1968 (S. 12-3, 276-8)
- Kurzbiografie bei: Werner Schubert, ,Werner Schmid, Jürgen Regge: Akademie für deutsches Recht, 1933-1945: Protokolle der Ausschüsse, Band 3, Familienrechtsausschuss, Band 3, S. 43
Weblinks
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