Roland Freisler

Roland Freisler
Roland Freisler (1944)

Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Jurist während der Zeit der Weimarer Republik und der Diktatur des Nationalsozialismus. Unter dem NS-Regime fand seine Karriere ihren Höhepunkt: Von August 1942 bis zu seinem Tod drei Monate vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa war er Präsident des „Volksgerichtshofs“, des höchsten Gerichts des NS-Staates für politische Strafsachen.

Freisler gilt in der heutigen Öffentlichkeit als bekanntester und zugleich berüchtigtster Strafrichter im nationalsozialistischen Deutschland. Er war als Richter verantwortlich für tausende Todesurteile in den von ihm geführten Verhandlungen der letzten drei Jahre des NS-Regimes – vielfach Schauprozesse, deren Urteile oft von vornherein feststanden. Beispielhaft dafür war der 1943 unter Freislers Vorsitz geführte Prozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose, in dem neben anderen die Geschwister Hans und Sophie Scholl zum Tode verurteilt wurden, sowie die Prozesse gegen die Verschwörer des Attentats vom 20. Juli 1944.

Bedingt durch sein jähzorniges und den Angeklagten gegenüber demütigendes Auftreten gilt er als prägnantes Beispiel für die Rechtsbeugung der NS-Justiz im Dienst des staatlich organisierten Terrors des Regimes.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Herkunft, Erster Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft

Im Unterschied zu fast allen anderen prominenten Personen der nationalsozialistischen Führungselite ist über das Privatleben Roland Freislers bis heute nur wenig bekannt. Sein Vater war der aus Klantendorf (heute Kujavy), Bezirk Neutitschein in Mähren stammende Diplom-Ingenieur Julius Freisler; seine Mutter, Charlotte Schwertfeger, stammte aus Celle. Die Freislers hatten noch einen zweiten, 1895 geborenen Sohn, Oswald.

Roland Freisler war Schüler des Wilhelmsgymnasiums in Kassel und beendete dies 1912 mit dem Abitur.

1912 begann Freisler in Jena ein Jurastudium, unterbrach dies aber nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs, um sich als Fahnenjunker im 1. Oberelsässischen Infanterieregiment 167 in Kassel zu melden.

1915 geriet er als Leutnant in russische Kriegsgefangenschaft. Den Rest des Kriegs war er in einem Offizierslager in der Nähe von Moskau interniert. Nach der Oktoberrevolution und dem Frieden von Brest-Litowsk wurden die Lager einer deutschen Selbstverwaltung übergeben. Freisler wurde zu einem der Lagerkommandanten ernannt. Obwohl die Gefangenen 1918 in die Heimat entlassen wurden, blieb Freisler noch zwei Jahre länger in der Sowjetunion. Warum er erst so spät nach Deutschland zurückkam und was er in den zwei Jahren in der Sowjetunion machte, ist nicht bekannt. Es gab Gerüchte, dass er die russische Sprache erlernt habe und in dieser Zeit Anhänger des Bolschewismus gewesen sei. [1]

Rückkehr nach Deutschland, Promotion und Zeit als Rechtsanwalt

1920 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde 1922 an der Universität Jena in Jura nach Vorlage einer Dissertation zum Thema „Grundsätzliches über die Betriebsorganisation“ promoviert. Freisler eröffnete 1924 eine Anwaltskanzlei in Kassel und trat 1925 der NSDAP bei. Er wurde Stadtverordneter in Kassel und später Mitglied des hessisch-nassauischen Landtags. Als Verteidiger vertrat er straffällig gewordene Nationalsozialisten. Außerdem bekleidete er einen Offiziersrang bei der SA, distanzierte sich jedoch nach dem sog. Röhm-Putsch 1934 von dieser Organisation.

Im Jahre 1927 charakterisierte Karl Weinrich, der Gauleiter des damaligen „NSDAP-Gaues“ Kurhessen, den „Parteigenossen“ Roland Freisler in einem Bericht an die Parteileitung in München wie folgt:

„Rhetorisch ist er unseren besten Rednern gewachsen, wenn nicht überlegen. Besonders auf die große Masse hat er Einfluss, von denkenden Menschen wird er innerlich meist abgelehnt. Parteigenosse Freisler ist nur als Redner verwendbar. Für jeden Führerposten ist er ungeeignet, da er unzuverlässig ist und zu sehr von Stimmungen abhängig.“

Am 24. März 1928 heiratete Freisler Marion Russegger. Sie hatten zwei Söhne, Harald und Roland.

Beginn der politischen Karriere

Freisler wurde 1925 Mitglied der NSDAP. Zuerst war er im Stadtdrat von Kassel tätig. 1932 bis 1933 fungierte er für die NSDAP als Mitglied des preußischen Landtages, ab 1933 Mitglied des Reichstages. Nach der Machtergreifung ging seine Karriere im März 1933 steil nach oben. Freisler wurde Ministerialdirektor im Preußischen Justizministerium und Leiter der Personalabteilung, wenige Monate später dann Staatssekretär und Preussischer Staatsrat. Als das preussische Justizministerium in das Reichsministerium der Justiz aufging, wurde Freisler als Staatssekretär übernommen.

In seiner Tätigkeit in Justizbehörden mißachtete Freisler im Einklang mit der Justizpolitik der NSDAP viele Grundsätze des Rechtsstaats. Im Jahre 1938 demonstrierte Freisler im Zusammenhang mit einem Strafprozess in eklatanter Weise die Verletzung des rechtsstaatlichen Grundsatzes „nulla poena sine lege“ und offenbarte eine verbrecherische Willkür. Der Grundsatz "Keine Strafe ohne das dazugehörige Gesetz" ist einer der Pfeiler jeder rechtsstaatlichen Ordnung und besagt, dass niemand mit einer Strafvorschrift abgeurteilt werden darf, die es zur Tatzeit noch nicht gegeben hat. In diesem Fall hatten zwei Brüder, Walter und Max Götze, zwischen 1934 und 1938 durch eine Überfallserie den Berliner Grunewald sowie die Umgebung Berlins unsicher gemacht, wo sie mittels so genannter Autofallen auf den neuen Autobahnen zuschlugen. Dabei war es auch zu zwei Raubmorden gekommen, die nachweislich aber nur Walter Götze begangen hatte, wie sich nach der Verhaftung der Täter herausstellte. Somit stand aus Sicht der NS-Justiz kurz vor Prozessende fest, dass Max Götze mit einer langjährigen Zuchthausstrafe davonkommen würde. Der darüber von Freisler informierte Hitler verlangte überraschenderweise 4 Tage vor dem Urteil vom Justizministerium, dafür zu sorgen, dass in diesem Fall die Todesstrafe verhängt würde. Freisler sorgte daraufhin zusammen mit dem Reichsjustizminister in aller Eile dafür, dass ein Gesetzentwurf, der das Aufstellen von Autofallen unter Todesstrafe stellte, in zwei Tagen durchgebracht und im Reichsgesetzblatt vom 22. Juni 1938 mit rückwirkender Kraft veröffentlicht wurde. Am 24. Juni wurde daher auch Max Götze wegen gemeinschaftlichen Verbrechens gegen das Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22. Juni 1938 in neun Fällen zum Tode verurteilt.[2] Die damals erlassene nationalsozialistische Strafvorschrift ist – nach Absenkung des Strafmaßes – in der Bundesrepublik noch heute mit § 316a StGB in Kraft. Das passte zu den Vorstellungen eines neuen nationalsozialistischen Strafrechts. Statt des nulla poena sine lege galt seit dem Ermächtigungsgesetz 1933 zunehmend der Grundsatz nullum crimen sine poena. Kein Verbrechen sollte ungesühnt bleiben. Notfalls musste sollte man dafür Gesetze ändern. Freisler war an der Entwicklung eines neuen nationalsozialistischen Strafrechtes an führender Stelle beteiligt. Er wurde in diesem Zusammenhang auch Leiter der Abteilung Straftrecht in der Akademie für Deutsches Recht, die ein neues Volksgesetzbuch im nationalsozialistischen Sinne herausgeben wollte.

August 1942: Freisler als neuer Präsident des Volksgerichtshofs bei der Amtseinführung von Otto Thierack als Justizminister des NS-Regimes. Abgebildete Personen von links nach rechts: Roland Freisler, Franz Schlegelberger (Staatssekretär im Reichsjustizministerium), Otto Georg Thierack (Reichsjustizminister), Curt Rothenberger (Staatssekretär im Justizministerium)

An der bis heute gesetzgeberisch nicht korrigierten nationalsozialistischen Strafrechtsreform, insbesondere der Formulierung der Tatbestände der Tötungsdelikte entsprechend der Tätertypenlehre (Gesetz zur Änderung des Reichsstrafgesetzbuches vom 4. September 1941 – RGBl. I 1941 S. 549), hatte er maßgeblichen Anteil. Er verblieb bis zu seiner Berufung zum Volksgerichtshof 1942 im Reichsjustizministerium und vertrat es u. a. bei der Wannseekonferenz.

Hinderungsgründe für einen weiteren Aufstieg

Dass er trotz seiner juristischen Karriere nicht noch höher aufsteigen konnte, ist dem deutschen Rechtswissenschaftler Uwe Wesel zufolge zwei Hinderungsgründen zuzuschreiben:

  • Freisler galt als Einzelkämpfer und verfügte über keine einflussreichen Gönner, die seinen Aufstieg hätten fördern können.
  • In der Wahrnehmung anderer einflussreicher Nationalsozialisten wurde Freisler aufgrund des Auftretens seines Bruders Oswald kompromittiert. Oswald Freisler verstieß insbesondere dadurch angeblich gegen Interessen der NSDAP, dass er in politisch bedeutsamen Prozessen, die das NS-Regime zu Propagandazwecken auszuschlachten trachtete, erfolgreich als Verteidiger auftrat und dabei das NSDAP-Parteiabzeichen deutlich sichtbar trug. Dies erschwerte jedoch eine eindeutige Interpretation des Parteistandpunkts und wurde deshalb in NSDAP-Kreisen missbilligt. Propagandaminister Joseph Goebbels tadelte daraufhin Roland Freisler und meldete den Vorfall an Hitler, der seinerseits den unverzüglichen Parteiausschluss von Oswald Freisler verfügte.

Ernennung zum Präsidenten des Volksgerichtshofs

Roland Freisler (1942)

Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler als Nachfolger Otto Thieracks, der zum Reichsjustizminister befördert worden war, zum Präsidenten des Volksgerichtshofs ernannt. Der Volksgerichtshof war 1934 zur Verhandlung von Hochverrats- und Landesverratssachen errichtet worden. Später wurde die Zuständigkeit auf andere Staatsschutzdelikte erweitert.

Unter Freisler stieg die Anzahl der Todesurteile stark an: Ungefähr 90 Prozent aller Verfahren endeten mit einer oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder mit lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5.000 Todesurteile gefällt, davon etwa 2.600 durch den von Freisler geführten Ersten Senat des Gerichts. Damit war allein Freisler in den drei Jahren seines Wirkens am Volksgerichtshof für ebensoviele Todesurteile verantwortlich wie alle anderen Senate des Gerichts zusammengenommen in der gesamten Zeit des Bestehens des Gerichts von 1934 bis 1945. Daher haftete ihm schon bald der Ruf eines „Blutrichters“[3] an, als Hitler nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 entschied, dass die an der Verschwörung Beteiligten vor den Volksgerichtshof gestellt werden sollten. Hitler ging es dabei auch darum, den Verschwörern „keine Zeit zu langen Reden“ zu lassen. „Aber der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski“ – ein Hinweis auf Stalins berüchtigten Chefankläger in den Schauprozessen der dreißiger Jahre.[4]

Prozessführung

Roland Freisler (Mitte) zwischen den Beisitzern Hermann Reinecke (links) und Ernst Lautz (rechts) bei einer Sitzungseröffnung während des Prozesses gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises und dessen Umfeld nach dem Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944
Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld vor dem Volksgerichtshof, 1944

In allen Volksgerichtshofprozessen zeigte Freisler deutlich seine Voreingenommenheit zugunsten des NS-Staates. Als fanatischer Nationalsozialist wollte er so urteilen, „wie der Führer selbst den Fall beurteilen würde“. Der Gerichtshof war für ihn ausdrücklich ein „politisches Gericht“.[4] In den Verhandlungen erniedrigte er die Angeklagten, hörte ihnen kaum ruhig zu und unterbrach sie. Außerdem brüllte er sie lautstark an und hatte eine besonders unsachliche Prozessführung.[5] Beispielhaft hierfür sei seine Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld im Prozess gegen die „Verschwörer des 20. Juli 1944“ zitiert:[6][7]

Freisler: „Sie müssen mit dem Polenfeldzug ein besonderes Erlebnis gehabt haben. Sind Sie nicht auch gerade eingesetzt gewesen in Westpreußen?“
Graf Schwerin: „Jawohl.“
Freisler: „Sie haben also Ihre eigene Heimat als Soldat unseres Führers befreien dürfen.“
Graf Schwerin: „Herr Präsident, was ich an politischen Erfahrungen persönlich gemacht habe, hat für mich mancherlei Schwierigkeiten in der Folge gehabt, weil ich ja sehr lange für das Deutschtum in Polen gearbeitet habe und aus dieser Zeit heraus ein vielfaches Hin und Her in der Einstellung den Polen gegenüber praktisch erlebt habe. Das ist eine...“
Freisler: „Jedenfalls ist das Hin und Her etwas, was Sie dem Nationalsozialismus zur Last legen können?“
Graf Schwerin: „Ich dachte an die vielen Morde...“
Freisler: „Morde?“
Graf Schwerin: „Die im In- und im Ausland...“
Freisler: „Sie sind ja ein schäbiger Lump! Zerbrechen Sie unter der Gemeinheit? Ja oder nein, zerbrechen Sie darunter?“
Graf Schwerin: „Herr Präsident!“
Freisler: „Ja oder nein, auf eine klare Antwort!“
Graf Schwerin: „Nein.“
Freisler: „Sie können auch gar nicht mehr zerbrechen, Sie sind ja nur noch ein Häufchen Elend, das vor sich keine Achtung mehr hat.“

Graf Schwerin von Schwanenfeld wurde wie viele der übrigen Angeklagten vom 20. Juli zum Tode verurteilt.

Die Prozesse zum 20. Juli wurden teilweise gefilmt. Es war für die Tontechniker schwierig, die Antworten der Angeklagten aufzunehmen, da Freisler in der Verhandlung derart laut schrie, dass die Tontechnik auf eine entsprechende Unempfindlichkeit eingeregelt werden musste. Einigen Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie zu demütigen.

Freisler leitete auch den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter“ überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht“ kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz“. Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte impulsiv duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.[8]

Freislers reisender Volksgerichtshof amtierte auch in Österreich, das 1938 von NS-Deutschland annektiert worden war. In drei Prozessen verurteilte Freisler 1943/45 31 slowenische und kommunistische Widerstandskämpfer zum Tode.

Tod

Roland Freisler starb am 3. Februar 1945 während eines schweren US-amerikanischen Bombenangriffs auf Berlin, als er auf dem Weg zum Keller des Volksgerichtshofs von einem herabstürzenden Balken erschlagen wurde. Bei seinem Tod hielt er noch die Akte des späteren Richters am Bundesverfassungsgericht Fabian von Schlabrendorff in der Hand. Ein von der Straße herbeigerufener Arzt stellte nur seinen Tod fest; es war der Bruder Rüdiger Schleichers, den Freisler am Tag zuvor zum Tode verurteilt hatte. Freislers Tod rettete unter anderem Schlabrendorff das Leben.[9]

Der Umgang der Bundesrepublik mit dem Nachlass Freislers

1958 wurde von einer Spruchkammer in Berlin eine Sühnegeldstrafe von 100.000 DM über den Nachlass Freislers verhängt. Damit wurde die schon früher erfolgte Beschlagnahme von zwei Grundstücken verrechnet. Die Witwe hatte gegen diese Entscheidung Einspruch erhoben, weil die Grundstücke aus ihrer Mitgift bezahlt worden seien. In der Spruchkammerentscheidung war dagegen festgestellt worden, dass die Zahlungen für die Grundstücke mit den Gehaltszahlungen von Freisler korrespondierten. Zudem stellte sich heraus, dass die Witwe bei der Eheschließung mittellos gewesen war.

1985 wurde bekannt, dass Freislers Witwe eine Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezog. Frau Freisler bezog hierbei ab 1974 zusätzlich einen Berufsschadensausgleich. Die Begründung für dessen Zahlung lautete, dass im Falle Freisler unterstellt werden müsste, dass er, wenn er den Krieg überlebt hätte, als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes hohe Einkommen erzielt hätte. Trotz des erheblichen öffentlichen Aufsehens über diese Entscheidungen blieb es bei dieser Rentenzahlung für Frau Freisler, da die Argumentation als gesetzeskonform zu bewerten war. Erst im Jahr 1997 wurde das zugrundeliegende Bundesversorgungsgesetz derart ergänzt, dass Leistungen bei Verstößen gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit versagt werden konnten.[10]

Schriften

Freislers Werke propagieren einen völkischen Führerstaat sowie rassistische Theorien und werden zur nationalsozialistischen Propaganda gezählt.

  • Grundsätzliches über die Betriebsorganisation (Schriften des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Jena, 3), Jena 1922
  • Das Werden des Juristen im Dritten Reich [1. Teil], Berlin 1933
  • Gedanken zum Erbhofrecht, 1933
  • Das Deutsche Strafrecht (Zeitschrift), seit 1933
  • Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts. Denkschrift des Zentralausschusses der Akademie für Deutsches Recht, 1934 (höchstwahrscheinlich nur teilweise Beiträge)
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner) Das kommende deutsche Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1934 (Freisler wirkte „nur“ mit)
  • (zusammen mit Gerd oder Walter Luetgebrune) Denkschrift des Zentralausschusses der Strafrechtsabteilung der Akademie für Deutsches Recht über die Grundzüge eines Allgemeinen Deutschen Strafrechts, Berlin 1934
  • Gedanken zur Technik des werdenden Strafrechts und seiner Tatbestände, 1935
  • Deutsches Strafrecht. Strafrecht, Strafrechtspolitik, Strafprozeß, Berlin 1935
  • Zur Neugestaltung des Strafverfahrens, Berlin 1935
  • (zusammen mit Reichsminister Franz Gürtner:) Das neue Strafrecht Grundsätzliche Gedanken zum Geleit, Berlin 1936
  • Vom alten zum neuen Ehescheidungsrecht. Kritik, Vorschlag, Begründung, Berlin 1937
  • Der Ehrenschutz im neuen deutschen Strafverfahren (Beiträge zur Rechtserneuerung; 4)Gemeinschaftsarb. von Roland Freisler …, Berlin 1937
  • Nationalsozialistisches Recht und Rechtsdenken (Schriften des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungsakademien), Berlin 1938
  • Leitfaden für die Helfer der Ermittlungshilfe, Berlin 1938
  • Das Jahrbuch des Deutschen Rechts, Ort und Datum unbekannt, aber vor 1935
  • (zusammen mit Ludwig Grauert, Leiter der Polizeiabteilung des preußischen Innenministeriums:) Das neue Recht in Preußen (Sammlung), Berlin 1. Band wahrsch. 1934 oder 1933, 2. Band 1935
  • Die Wiedergeburt strafrechtlichen Denkens, Berlin 1940
  • mit Justus W. Hedemann: Deutsches Gemeinrecht im Werden. von Decker, Berlin 1940
  • mit Justus W. Hedemann (Hrsg.): Kampf für ein deutsches Volksrecht: Richard Deinhardt zum 75. Geburtstage. von Decker, Berlin 1940.
  • Kriminologie – unentbehrliche und gleichwertige Grundlage erfolgreicher Strafrechtspflege. In: Deutsches Strafrecht 7/8 (1942) 97–107

Literatur

  • Matthias Blazek: „Zur Biographie Roland Freislers (1893–1945)“, in: Journal der juristischen Zeitgeschichte, Heft 1/2010, hg. v. Thomas Vormbaum, De Gruyter, Hagen 2010, S. 35 ff. ISSN 1863-9984
  • Gert Buchheit: Richter in roter Robe. Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes. List, München 1968
  • Beatrice und Helmut Heiber (Hg.): Die Rückseite des Hakenkreuzes. Absonderliches aus den Akten des Dritten Reiches. dtv dokumente, München 1993, ISBN 978-3-423-02967-4
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz. Kindler, München 1987, ISBN 978-3-463-40038-9
  • Guido Knopp, Oliver Dött, Andrea Glückert: Hitlers Helfer. Goldmann, 1999. ISBN 3-442-15017-5. S. 281 ff.
  • Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 978-3-88243-355-5
  • Arnim Ramm: Der 20. Juli vor dem Volksgerichtshof. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2007, ISBN 978-3-86573-264-4
  • Wilhelm Baum: Die Freisler-Prozesse in Kärnten. Zeugnisse des Widerstandes gegen das NS-Regime in Österreich, Kitab, Klagenfurt 2011, ISBN 978-3-902585-77-6

Weblinks

 Commons: Roland Freisler – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. so der Rechtshistoriker Uwe Wesel 2005 in einem Zeit-Beitrag Uwe Wesel: Drei Todesurteile pro Tag, Artikel über Roland Freisler bei www.zeit.de, 3. Februar 2005 sowie Helmut Ortner: Der Hinrichter. Roland Freisler, Mörder im Dienste Hitlers. Steidl, Göttingen 1995, ISBN 978-3-88243-355-5, S. 44f.
  2. vgl. Justiz im Dritten Reich 1933 - 1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. 3. verbesserte Auflage München 2001, ISBN 3-486-53833-0 , S. 897f. u. Wolfgang Schüler (Hg.): Serienmörder in Deutschland. Leipzig 2006, ISBN 3-86189-629-X, S. 72.
  3. Nicolaus von Below: Als Hitlers Adjutant 1937–1945. Mainz 1980, S. 383.
  4. a b Vgl. Ian Kershaw: Hitler. 1936–1945. Stuttgart 2000, ISBN 3-421-05132-1, S. 901.
  5. Erich Zimmermann und Hans-Adolf Jacobsen: 20. Juli 1944. Berto-Verl.; Auflage: 3. Aufl. 1960; ASIN B0000BJW2D; S. 197
  6. Zimmermann, Jacobsen, wie oben, S. 199.
  7. Film zur angeführten Befragung von Graf Schwerin von Schwanenfeld durch Roland Freisler
  8. Zit. n. Aussage einer Angeklagten. In: Die Widerständigen. Zeugen der Weißen Rose. Dokumentarfilm von Katrin Seybold. Deutschland 2008.
  9. Joachim Fest: Staatsstreich. Der Lange Weg zum 20. Juli. Berlin 1994, ISBN 3-88680-539-5, S. 317 f..
  10. s. Helmut Ortner, Der Hinrichter: Roland Freisler - Mörder im Dienste Hitlers. Göttingen 1995, ISBN 3-88243-355-8.

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