- Assoziativgesetz
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Das Assoziativgesetz (lat. associare „vereinigen, verbinden, verknüpfen, vernetzen“), auf Deutsch Verknüpfungsgesetz oder auch Verbindungsgesetz, ist eine Regel aus der Mathematik. Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die Reihenfolge der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: Die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist beliebig. Deshalb kann man es anschaulich auch „Klammergesetz“ nennen.
Neben dem Assoziativgesetz sind Distributivgesetz und Kommutativgesetz von elementarer Bedeutung in der Mathematik.
Inhaltsverzeichnis
Definition
In einem Summen- oder Produktterm dürfen die Summanden oder Faktoren beliebig mit Klammern verbunden werden. Dies gilt auch für mehr als drei Summanden oder Faktoren.
Eine binäre Verknüpfung auf einer Menge A heißt assoziativ, wenn für alle das Assoziativgesetz
gilt.
Folgerungen
Bei Gültigkeit des Assoziativgesetzes lässt sich eine vereinfachte klammerfreie Notation einführen. Wegen
ist der Ausdruck
eindeutig, da aus jeder beliebigen Klammerung immer das gleiche Ergebnis folgt.
Beispiele
Als Verknüpfungen auf den reellen Zahlen sind Addition und Multiplikation assoziativ, es gilt zum Beispiel Addition:
Multiplikation:
Die Subtraktion und Division sind hingegen nicht assoziativ, denn es ist z. B. Subtraktion- .
Division:
- .
Auch die Potenz ist nicht assoziativ, da z. B.
gilt.
Einordnung
Das Assoziativgesetz gehört zu den Gruppenaxiomen, wird aber bereits für die schwächere Struktur einer Halbgruppe gefordert.
Siehe auch
Literatur
Otto Forster: Analysis 1: Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen. Vieweg-Verlag, München 2008, ISBN 978-3-8348-0395-5.
Kategorien:- Algebra
- Mathematischer Grundbegriff
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