Pago (Fruchtsafthersteller)

Pago (Fruchtsafthersteller)
PAGO International Gesellschaft mbH[1]
Rechtsform GmbH
Gründung 29.12.1977[1]
(ursprüngl.: 1888)
Sitz Klagenfurt
Branche Lebensmittel
Produkte Fruchtsäfte
Website www.pago.at

Pago ist ein österreichisches Unternehmen, das Fruchtsäfte, die unter dem gleichen Namen vermarktet werden, herstellt. Der Vertrieb von Pago erfolgt weltweit.

Der Firmensitz ist in Klagenfurt. Eigentümer des Unternehmens ist die Brau Union und damit die Heineken-Gruppe.

Die Fruchtsäfte werden sowohl aus heimischen als auch aus Früchten, die in Österreich nicht wachsen, hergestellt. Laut Firmenangaben werden bei der Herstellung weder Konservierungs- oder Aromastoffe noch Farbstoffe verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Unternehmen wurde bereits 1888 in Klagenfurt durch Jakob Pagitz senior gegründet. Es wurde ursprünglich Sodawasser hergestellt. 1900 wurden erstmals Sodawasser mit Apfelsaft und Johannisbeersaft zur Limonade gemischt und als Spezi und Kracherl auf den Markt gebracht. Ab 1920 arbeitete Jakob Pagitz junior im Betrieb des Vaters mit (nach anderen Quellen übernahm er 1920 den Betrieb[1]). Unter ihm entstand ab 1928 eine Süßmosterei, ab 1930 begann dann der gewerbsmäßige Verkauf von Süßmost.

1930 begann die Herstellung reiner Obstsäfte, die unter dem Namen Flüssiges Obst vermarktet wurden. Der heutige Markenname Pago stammt aus dem Jahr 1949 und rührt von Pagitz und Obst her und wurde im Oktober 1949 im Österreichischen Patentamt registriert.

Wurden die Getränke ursprünglich nur in der Umgebung verkauft, weitete das Unternehmen den Vertrieb zunächst nach Wien aus. Infolge wurden Auslieferungslager in allen größeren Städten, wie Wien, Salzburg und Graz, angelegt. Ende der 1950er Jahre wurde Pago dann in ganz Österreich vertrieben, ab 1960 ist Pago als Marke österreichweit ein Begriff. Nach dem Tod von Jakob Pagitz junior im Jahr 1964 wird das Familienunternehmen von seiner Frau und seinen beiden Kindern in der als Pago KG gegründeten Kommanditgesellschaft weitergeführt.

1968 erfolgte die Grundsteinlegung am auch heute (2010) noch bestehenden Standort in der Schrödingerstraße am Stadtrand von Klagenfurt. 1970 konnte ins neue Werk mit den größeren Konzentrationsanlagen zur Fruchtsafterzeugung und mit modernerer Logistik übersiedelt werden. 1977 erreichte das Sortiment von Pago 70 Sorten von Fruchtsäften.

Mit Dezember 1977 wurde eine GesmbH gegründet, an der die Brau Beteiligungs AG einen Anteil von 60 % übernahm. 1978/79 erfolgte eine Umwandlung der Gesellschaft und gelangte Pago zu 100 % in den Besitz der Brau Union.

Mit Beginn der 1980er Jahre begann erstmals der Vertrieb über den Lebensmittelhandel. 1984 wurde dem Unternehmen das Staatswappen verliehen. Ab 1988 begann die Internationalisierung. 1989 entstand die Bildmarke mit der grünen Glasflasche, dem unverwechselbaren Etikett und dem gelbem Deckel, beide mit dem roten Pago-Schriftzug. Die kleine grüne Flasche, in der der Fruchtsaft noch heute (2009) sowohl in der Gastronomie als auch im Lebensmittelhandel verkauft wird, war schon früher da. Ebenfalls ab 1989 positionierte sich Pago mit der Vertriebsschiene Hotels, Restaurants und Cafés in Italien. Das Jahrzehnt der 1990er war geprägt von der internationalen Ausweitung des Vertriebs und neuen Gebindegrößen.

Ab den 2000er Jahren wurden in größeren Ländern eigene Vertriebsgesellschaften gegründet. Mit der EU-Erweiterung 2004 expandierte Pago den Vertrieb auch in die osteuropäischen Länder. Mit Spirituosenerzeugern wurde begonnen Kooperationen einzugehen für das sogenannte Mixing Konzept, Pago-Fruchtsäfte in Cocktails zu mixen. Im Jahr 2005 führte Pago PET-Flaschen ein und unterzog das Pago-Trinkglas einem Redesign. 2006 wurde das Pago-Sortiment um Pago Gespritzt, in vier Geschmacksrichtungen und in PET-Flaschen abgefüllt, erweitert. Mit Pago Gespritzt ging Pago damit an die Wurzeln von 1900 zurück, als Fruchtsäfte mit Sodawasser zum Kracherl bzw. Spezi abgemischt auf den Markt gebracht wurden. 2007 erfuhr das Pago-Logo einen Relaunch, das seit 1. Jänner 2008 eingesetzt wird. Im Jahr 2008 wurde ein neues, dem bisherigen 0,2-Liter-Glas ähnliches 0,5-Liter-Glas eingeführt.

Markenstreit

Seit dem Jahr 2001 ist Pago Inhaberin einer Gemeinschaftsbildmarke. Der wesentliche Bestandteil der Marke ist die Darstellung der grünen Glasflasche mit dem charakteristischen Etikett und Deckel. Tirolmilch, die ihre Fruchtsaftmolke Lattella lange Zeit in Kartonbehältern auf den Markt gebracht hatte, begann mit der Abfüllung und Vermarktung in grünen Glasflaschen. Zwei dieser Flaschenformen gleichen den Flaschen von Pago. In der Werbung verwendete Tirolmilch eine Abbildung die, ähnlich der Gemeinschaftsbildmarke von Pago, eine (grüne) Flasche neben einem gefüllten Glas zeigte.

Pago beantragte deshalb beim Handelsgericht Wien eine für die ganze Gemeinschaft geltende einstweilige Verfügung, die der Tirolmilch verbieten sollte, ihr Getränk in den strittigen Flaschen zu bewerben, anzubieten, auf den Markt zu bringen oder auf eine sonstige Weise zu verwenden. Überdies sollte die beanstandete, der von Pago ähnlichen, Werbung untersagt werden. Das Erstgericht gab dem Antrag statt, das Oberlandesgericht Wien als zweite Instanz wies den Antrag ab. Der OGH sah zunächst bei einer Gesamtbetrachtung keine Verwechslungsgefahr zwischen den von der Tirolmilch verwendeten Flaschen und der Gemeinschaftsmarke von Pago. Pago hingegen wendete ein, „(…) Tirolmilch nutze die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der in Österreich bekannten Gemeinschaftsmarke von PAGO im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise (…)“. Der OGH wiederum „fragt(e) (…) sich, ob ein umfassendes Verbot erlassen werden könne, obwohl die Gemeinschaftsmarke nur in einem Mitgliedstaat bekannt sei, oder ob in einem solchen Fall ein auf diesen Mitgliedstaat beschränktes ‚Verbot‘ im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung ausgesprochen werden könne.“ In diesem Sinne hatte der OGH die Entscheidung ausgesesetzt und, weil von der Frage das Gemeinschaftsrecht berührt war, die Sache im Wege des sogenannten Vorablageverfahren dem EuGH mit zwei Fragen vorgelegt. Die zweite Frage war eine Frage in Eventu und musste daher vom EuGH nicht beurteilt werden. Die erste Frage „Ist eine Gemeinschaftsmarke gemeinschaftsweit als ‚bekannte Marke‘ im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung geschützt, wenn sie nur in einem Mitgliedstaat "bekannt" ist?“ wurde vom EuGH positiv beantwortet.[2] Damit ist die Bekanntheit der Pago-Flasche und der Pago-Wortbildmarke in Österreich ausreichend für einen EU-weiten Markenschutz.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c firmenabc.at: PAGO International Gesellschaft mbH. Abgerufen am 1. April 2010.
  2. Lexetius.com: EuGH, Urteil vom 6. 10. 2009 - C-301/ 07. Abgerufen am 3. April 2010.
  3. Juridicum Journal: Markenschutz – Sieg für Pago vor EuGH. Abgerufen am 3. April 2010.

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