- Asylmissbrauch
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Asylmissbrauch bezeichnet den Versuch, das Asylrecht in Anspruch zu nehmen, ohne tatsächlich in einer Asyl rechtfertigenden Lage (individuelle Verfolgung im Herkunftsland) zu sein. Das primäre Ziel ist dabei der legale Aufenthalt im Asyl gewährenden Land. Der Begriff „Asylmissbrauch“ wird insbesondere im Zusammenhang mit Wirtschaftsflüchtlingen verwendet, die das Aufenthaltsrecht aus wirtschaftlichen Gründen – zwecks Aufnahme einer Beschäftigung oder auch Bezug von Sozialleistungen – erlangen wollen. Darüber hinaus können auch Personen, die aufgrund allgemeiner Kriegs- oder Bürgerkriegssituation (nicht aber individueller Verfolgung) geflohen sind und einen Asylantrag stellen, in diese Kategorie fallen.
Asylmissbrauchende Einwanderer geben oft falsche Informationen über ihre Person und Einreisegründe an, um den Status von Asylbewerbern zu erlangen und der Ausweisung oder der Abschiebung zu entgehen. Der Staat steuert diesem Verhalten oft mit der Verschärfung der Asylgesetze entgegen. Die Asylmissbrauchsproblematik diente deshalb in Deutschland auch als Legitimierung zur Einschränkung des Asylrechts 1993. In Österreich wurde mit dieser Begründung das Fremdenpolizeigesetz im Jahre 2006 verschärft.
Der größte Teil der Asylanträge wird unter dem Gesichtspunkt abgelehnt, dass für das Asylrecht asylunerhebliche oder unzureichende Gründe für den Antrag angegeben werden, wie Arbeitslosigkeit und fehlende Perspektiven im eigenen Land, die einer ganzen Bevölkerungsgruppe drohende Gefahr (Krieg), allgemeine ethnische Diskriminierung (Roma aus Serbien und dem Kosovo), nicht ausreichende Verfolgungsintensität oder -wahrscheinlichkeit, oder weil die im Herkunftsland drohende Misshandlung und Folter angeblich mit hinreichenden Maßnahmen durch die staatlichen Behörden unterbunden werde (Türkei).
Weblinks
- Berichte zum Thema Asylmissbrauch der Schweizerischen Bundesbehörden
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- Flüchtlingsthematik
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