Asylkompromiß

Asylkompromiß

Am 6. Dezember 1992 einigten sich in Deutschland unter dem vierten Kabinett Helmut Kohl die Parteien CDU, CSU, FDP und SPD auf den unter Druck improvisierten Asylkompromiss und damit auf eine Änderung des Grundgesetzes. Die Möglichkeiten, sich erfolgreich auf das Asylrecht zu berufen, wurden dadurch eingeschränkt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Ablauf

Während der Zeit des Nationalsozialismus fanden eine Vielzahl von politisch verfolgten Deutschen Asyl in anderen Staaten. Aus dieser Erfahrung heraus, entschied sich der Parlamentarische Rat in Artikel 16 Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl aufzunehmen: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Dieses Grundrecht unterlag keinem Gesetzesvorbehalt, konnte also nicht per einfachem Bundesgesetz eingeschränkt werden.

In den 1980er Jahren stieg die Zahl der Asylbewerber massiv an 1988 wurde in Deutschland die Grenze von 100.000 Anträgen überschritten, was in den Regierungsparteien CDU/CSU den Ruf nach einer Änderung von Artikel 16 laut werden ließ. SPD, FDP und Grüne lehnten dies ab. Die Zahl der Anträge stieg weiter. Zwischen 1990 und 1992 wurden fast 900.000 Anträge gestellt[1].

Auch wenn Deutschland das Hauptaufnahmeland für Flüchtlinge in der EU war, war diese Entwicklung der Asylbewerberzahlen kein deutsches, sondern ein europäisches Phänomen. In der EU stiegen die Zahlen der Neubewerber um Asyl von ca. 160.000 im Jahr 1985 auf fast 700.000 im Jahr 1992[2]. Die Asylbewerber kamen Anfang der 1990er Jahre vor allem aus dem damals sich im Bürgerkrieg befindenden Jugoslawien.

Neben den Asylbewerbern erfolgte eine zusätzliche Zuwanderung durch Familiennachzug der Gastarbeiter und (ab 1989) durch Deutsche aus dem ehemaligen Ostblock, vor allem Russlanddeutsche. 1992 war die jährliche Zuwanderung auf 1.219.348 Zuzüge angestiegen. Unter den Zugezogenen befanden sich fast 440.000 Asylsuchende.

Die hohen Antragszahlen führten zu einer zunehmend langen Verfahrensdauer und verursachten erhöhte Kostenlasten bei den Kommunen für Unterbringung und Versorgung während des Asylverfahrens.

Große Teile der deutschen Bevölkerung empfanden die Zahl der in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Flüchtlinge und Asylsuchenden als zu hoch. So sprachen sich im Februar 1992 nach einer Emnid-Umfrage 74 % der Befragten für eine Grundgesetzänderung zur Reduzierung der Zahl der Asylsuchenden aus[3].

Unter dem Schlagwort vom "Asylmissbrauch" wurde insbesondere die niedrige Anerkennungsquote in den Asylverfahren diskutiert. Nur 4,25 Prozent der Anträge wurden tatsächlich positiv beschieden. Eine Abschiebung der nicht anerkannten Asylbewerber war vielfach nicht möglich. Dies betraf insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien. Auch wurde in den Medien von Fällen berichtet, in denen Asylsuchende nach Ablehnung in Deutschland untertauchten.

Das Thema wurde wiederholt kontrovers diskutiert. Gegenstand der Diskussion war u.a.

  • ob Deutschland ein Einwanderungsland sei (oder sein wolle)
  • inwieweit die Einwanderung eine Bereicherung (Multikulturelle Gesellschaft) oder eine Gefahr darstelle
  • ob Ausländerkriminalität eine Gefahr für den inneren Frieden darstelle (die Straftaten in Westdeutschland waren zwischen 1990 und 1992 um 25% gestiegen) und was die Ursachen der Kriminalität sei

Befürworter einer restriktiveren Asylpolitik sahen sich vielfach dem Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit ausgesetzt. Auch rechtsradikale Gruppen und Parteien griffen das Thema auf. Die Republikaner konnten 1989 bei den Wahlen in Berlin (7,5 %) und zum Europaparlament (7,1 %) mit dem Thema "Asylmißbrauch" in die Parlamente einziehen.

Zugleich kam es zu fremdenfeindlichen Verbrechen. Die Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen und der Mordanschlag von Mölln waren die gravierendsten der teilweise tödlich verlaufenden Brandanschläge und schweren Ausschreitungen vor allem gegen Asylantenunterkünfte und deren Bewohner. Zahlreiche Einheimische drückten zeitgleich ihre Solidarität mit den Opfern und Bedrohten in Form von Kundgebungen und Lichterketten aus.

Angesichts der politischen Stimmung stimmten FDP und SPD nach höchst kontroversen innenpolitischen Diskussionen (die sogenannte Petersberger Wende) einer Änderung des Grundrechts auf Asyl zu. Im Juni 1993 trat die über den Asylkompromiss erzielte Asylrechtsreform in Kraft.

Bezeichnung "Asylbewerber"

Im Verlauf der Diskussion um die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl verbreitete sich in der Öffentlichkeit die Bezeichnung "Asylbewerber" für Asylsuchende und relativierte damit auch sprachlich das grundrechtlich garantierte Asylrecht: Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Asyl, so ist diesem stattzugeben, wohingegen eine bloße Bewerbung mangels Rechtsanspruch auf die ersuchte Anerkennung auch abschlägig beschieden werden kann. Der Bewerbungsbegriff fand in der Folge auch Eingang in die Rechtssprache, siehe Asylbewerberleistungsgesetz.

Inhalt des Asylkompromiss

Durch den Asylkompromiss wurde der Zugang zum politischem Asyl stark eingeschränkt. Der Kompromiss ruht auf drei Säulen:

1. Prinzip der sicheren Drittstaaten: Wer aus einem als sicherer Drittstaat klassifiziertem Land nach Deutschland einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen, wobei alle Deutschland unmittelbar umgebenden Länder unter diese Klassifizierung fallen. Bei einem Aufgriff an der Staatsgrenze oder in Grenznähe kann die Person sofort zurückgeschickt werden.

2. Prinzip der sicheren Herkunftstaaten: Stammt eine Person aus einem sicheren Herkunftsstaat, erfolgt in der Regel die Ablehnung des Asylantrages. Die sicheren Herkunftstaaten werden durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgelegt.

3. Flughafenregelung: Eine Einwanderung mit Asylberechtigung ist somit nur per Flugzeug möglich, da sonst immer über einen sicheren Drittstaat eingewandert wird. Hierbei werden aber Schnellverfahren im Transitbereich des Frankfurter Flughafens mit eingeschränkter materieller Prüfung durchgeführt, damit die Asylbegehrenden erst gar nicht Einwohner werden können, sondern direkt zurück geschickt werden.

Zur Umsetzung des Asylkompromisses wurde Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG („Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“) ersetzt durch den neuen Art. 16 a GG. Dieser ergänzte den zitierten Satz um die oben genannte Einschränkungen[4].

Weiterhin wurde das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) zum 1. Juli 1993 ergänzt und eine Verordnung über die sicheren Drittstaaten erlassen.

Verfassungsrechtliche Beurteilung des Asylkompromiss

Auch nach ihrem Inkrafttreten war die Grundgesetzänderung noch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am 14. Mai 1996 mit drei Urteilen die Verfassungsmäßigkeit der Grundgesetzänderung als auch der sich daraus ergebenden einfachgesetzlichen Bestimmungen.

Folgen

In der Folge des Asylkompromisses und dem Endes des Jugoslawien-Krieges kam es zu einem deutlichen Rückgang der Asylgesuche. Binnen zweier Jahre sank diese auf rund 127.210 , 1995 folgte ein erneuter Anstieg auf 166.951, in Folge sank die Zahl bis auf eine Ausnahme jedes Jahr bis heute. Im Jahr 2006 (2007) wurden nur noch 30.100 (19.164) Anträge gestellt, von denen nur 251, also 0,8% (2007: k.A.) als berechtigt anerkannt wurden (laut BAMF).

Eine Studie des KFN[5] kam zu folgendem Ergebnis:

"Die oben beschriebene Reduzierung der Zuwanderung von Asylbewerbern von über 400.000 im Jahr 1992 auf ca. 115.000 im Jahr 1996 hat dazu geführt, daß sich die Sozialstruktur der in Deutschland lebenden Ausländer in den letzten Jahren stabilisiert hat. [...] Es überrascht deshalb nicht, daß die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Ausländer sinkt, seitdem der "Import von Armut" durch die neue Asylgesetzgebung drastisch verringert wurde."

Siehe auch

Asylrecht (Deutschland)

Literatur

  • Herbert, Ulrich : "Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland: Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge", München: Beck,2001.

Einzelnachweise

  1. http://books.google.de/books?id=Nhg0zKlVtbQC&pg=PA125&lpg=PA125&dq=Asylbewerberzahlen+1990&source=web&ots=7THDr4ZO46&sig=y3rv2wYfNevlt79PpUqWKz5Ki2Q&hl=de&sa=X&oi=book_result&resnum=6&ct=result Manfred G. Schmidt, Reimut Zohlnhöfer (Hrsg): Regieren in der Bundesrepublik Deutschland, 2006, ISBN 3531143441, Seite 125]
  2. Statistik Asylanträge in der Europäischen Union
  3. DER SPIEGEL 8/1992 vom 17.02.1992, Seite 40-47
  4. Art. 16 a GG
  5. Studie des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.v.Seite 41/42

Weblinks


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