- Parteienprivileg
-
Das sogenannte Parteienprivileg gibt den politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland besondere Rechte, die andere Vereinigungen nicht haben. Grundlage dafür Art. 21, Abs. 2, Grundgesetz.
Wichtigstes Vorrecht von Parteien in Deutschland ist, dass sie an Wahlen zu einem Landtag oder zum Bundestag teilnehmen dürfen. Sonstige politische Vereinigungen dürfen nur auf kommunaler Ebene antreten.
Ferner ist eine Partei im besonderen Maße vor einem Verbot geschützt. Ein Parteiverbot kann nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; dazu muss die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden sein. Eine Vereinigung hingegen kann von einem Innenminister verboten werden. Der Parteienstatus ist außerdem von Bedeutung bei der Parteienfinanzierung.
Den Vorrechten stehen Pflichten oder Bedingungen gegenüber, denen eine Partei entsprechen muss. Sie muss unter anderem demokratisch organisiert sein und über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft ablegen.
Das Parteienprivileg ist Teil der streitbaren Demokratie, die eine Konsequenz aus dem Niedergang der Weimarer Republik darstellt und den Bestand der Demokratie in Deutschland sichern soll. In Deutschland vor 1949, aber auch in vielen anderen Ländern, sind Parteien einfache Vereine.
Siehe auch
Wikimedia Foundation.