Politische Parteien in Deutschland

Politische Parteien in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Die politischen Parteien bestimmen zu einem großen Teil die Politik in Deutschland. Ihre Gründung und ihr Aufbau ist mit einem Parteiengesetz geregelt; die Parteien werden auch in der Verfassung erwähnt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlagen

Die Stellung politischer Parteien in Deutschland wird in Artikel Art. 21 Grundgesetz folgendermaßen beschrieben:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft ablegen. Parteien, die nach ihren Zielen, oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Parteienprivileg).“

Die Aufgaben der Parteien und ihre wichtige Rolle in modernen Staaten werden damit zum ersten Mal in einer deutschen Verfassung anerkannt. Die Aufnahme der Parteien in das Grundgesetz ist eine der Lehren aus der Weimarer Republik, wo die Parteien nicht als teilnahmeberechtigt an der Politik anerkannt waren und am Schluss abgeschafft werden konnten.

Definition im Parteiengesetz

Nach dem § 2 Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) sind Parteien wie folgt definiert:

„§ 2 Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.
(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.
(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn
  1. ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder
  2. ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.“

Auf die Parteien finden die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Anwendung, soweit nicht Spezialgesetze abweichende Regelungen treffen. Dementsprechend sind sie zivilrechtliche rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine mit besonderen Rechten und Pflichten.

Parteien müssen sich beim Bundeswahlleiter registrieren und dort Satzung, Programm und die Namen der Vorstandsmitglieder hinterlegen. Diese Daten kann dort jedermann kostenlos auf dem Postwege oder per Internet abrufen. Das aktuelle Anschriftenverzeichnis aller registrierten Parteien ist als PDF-Datei online abrufbar.[1] Ihre Arbeit nimmt eine Partei in Deutschland offiziell mit der Gründungsversammlung auf.

Programme

Die Parteien geben sich ein Grundsatzprogramm, das in der Regel für mehrere Jahre oder Jahrzehnte Gültigkeit hat. In den Grundsatzprogrammen werden vor allem die Werte und Ideologien festgelegt.

Vor den einzelnen Wahlen werden aktuelle und für die kommende Legislaturperiode bestimmte Wahlprogramme oder Regierungsprogramme beschlossen.

Programmatische Beschlüsse sind neben der Bundesebene auch auf Landesebene und in den Kommunen üblich. Daneben gibt es zu aktuellen Anlässen auch programmatische Beschlüsse zu einzelnen Themenbereichen, die das Grundsatzprogramm ausfüllen und ergänzen sollen. Die deutschen Parteien haben nach der Wiedervereinigung Deutschlands meist auch neue Grundsatzprogramme verabschiedet.

Aufgaben der Parteien

Die Aufgaben der Parteien sind vielfältig und gelten teilweise als umstritten. In § 1 des Parteiengesetzes sind einige Aufgaben festgelegt:

„(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden, sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen, auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss nehmen, die von ihnen erarbeiteten politischen Ziele in den Prozess der staatlichen Willensbildung einführen und für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen sorgen.“

Parteienfinanzierung

In Deutschland erhalten die Parteien neben dem Geld, welches sie durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen bekommen, noch Geld vom Staat.

Entwicklung der Parteien in Deutschland

Hauptartikel: Geschichte der Parteien in Deutschland

Nachdem in der ersten Bundestagswahl viele Parteien in den Bundestag gewählt wurden, befürchtete man teilweise wieder Weimarer Verhältnisse (Parteienzersplitterung). Bereits in der ersten Legislaturperiode nahm die Zahl der Fraktionen ab. In der Folge konzentrierten sich die Stimmen mit der Zeit fast vollständig auf die drei großen Fraktionen (CDU/CSU, SPD, FDP). Erst in den 1980ern schaffte mit den Grünen wieder eine vierte Partei den Einzug in den Bundestag. Seit der Wiedervereinigung ist mit der PDS bzw. deren Nachfolgerin Die Linke eine weitere Partei im Bundestag vertreten.

Parteienkritik

In Deutschland wird oft Kritik an der Macht und Arbeit der Parteien geäußert. Diese Kritik wird vielfach mit dem politischen Schlagwort der Parteienverdrossenheit beschrieben (siehe auch Politikverdrossenheit).

Kritikpunkte sind:

  • der Fraktionszwang
  • die Parteienfinanzierung und Spendenskandale, allg. Korruption
  • Populismus, mangelnder Mut, eine Minderheiten-Meinung zu vertreten aus wahlkampftaktischen Gründen
  • Vetternwirtschaft
  • Entstehen einer Oligarchie
  • mangelnde innerparteiliche Demokratie
  • zu geringe Unterscheidung im politischen Handeln
  • Erschaffen von Feindbildern im Wahlkampf, um von eigenen Fehlern abzulenken / mangelnde Bereitschaft, eigene Fehler einzugestehen / Arroganz
  • Bereitschaft ökonomisch unsinnige Entscheidungen zu treffen, um damit den politisch nicht fachkundigen Teil der Bevölkerung zu überzeugen (Häufiger Kritikpunkt von Seiten der Ökonomen)

Parteien im 17. Deutschen Bundestag

Im Deutschen Bundestag sind derzeit fünf Fraktionen und sechs Parteien vertreten: SPD, CDU, CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Nahezu allen einflussreichen Parteien stehen – mehr oder weniger selbständig – Jugendorganisationen zur Seite. Die wichtigsten sind die Junge Union (CDU/CSU), die Jusos (SPD), die Jungen Liberalen (FDP), Linksjugend ['solid] (Die Linke) sowie die Grüne Jugend (Bündnis 90/Die Grünen).


Deutscher Bundestag
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Bundestag, 23. Mai 2002

Gedenkveranstaltung im Bundestag (23. Mai 2002)

Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag[2]
(seit 27. Oktober 2009)
siehe auch: Liste der Bundestagsmitglieder
Fraktion Sitze Anteil
CDU
CSU
239 38,4 %
SPD
146 23,5 %
FDP
93 15,0 %
Die Linke
76 12,2 %
Die Grünen
68 10,9 %

CDU/CSU

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) wurde 1945 als überkonfessionelle Nachfolgepartei bürgerlicher und religiös geprägter Parteien (Zentrumspartei, DDP, DVP u.a.) gegründet. Sie ist sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem Konservativismus zugeneigt und deckt ein konservatives und liberales Spektrum ab. Im Zuge der Wiedervereinigung ging die CDU (Ost) am 1. Oktober 1990 in die CDU auf. Die CDU (Ost) verstand sich noch bis 1989 zwangsweise als Blockpartei in der DDR und als eine „Partei des Sozialismus“. Auch die DDR-Blockpartei DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) propagierte bis 1989 in wesentlichen Punkten die SED-Linie und schloss sich nach der Wiedervereinigung der CDU an. Mit der Ausnahme Bayerns ist die CDU im gesamten Bundesgebiet vertreten.

Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) hat eine eher konservativere Ausrichtung als die CDU, tritt aber nur in Bayern zur Wahl an. Dafür verzichtet die CDU dort auf einen eigenen Landesverband. Sie bildet mit der CDU im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft, zusammen werden sie „die Union“ oder auch „Unionsparteien“ genannt.

SPD

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) existiert einschließlich ihrer Vorläuferorganisationen seit 1863 und ist damit die älteste bestehende politische Partei Deutschlands. Sie hat die Tradition der Sozialdemokratie begründet. Nach Verbot in der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie 1945 wiedergegründet. Sie versteht sich seit ihrem Godesberger Programm von 1959 auch offiziell nicht mehr nur als Arbeiterpartei, sondern als eine Volkspartei, die für breite Schichten wählbar sein will. Ihr Wahlspruch lautet „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität“.

FDP

Die Freie Demokratische Partei (FDP) wurde 1948 gegründet und beruft sich in ihrem Selbstverständnis auf die Tradition des deutschen Liberalismus, der sich bereits 1861 mit der Deutschen Fortschrittspartei in Preußen als erste politische Partei Deutschlands im heute verstandenen Sinne organisiert hatte. Die moderne FDP steht insbesondere in Wirtschafts-, aber auch in Bürgerrechtsfragen für mehr Freiheiten und Verantwortung des Einzelnen sowie für eine stärkere Zurückhaltung des Staates – insbesondere in wirtschaftlichen Fragen. Sie war mit insgesamt 42 Jahren am längsten an der Regierungsverantwortung der Bundesrepublik beteiligt, als kleinerer Koalitionspartner sowohl der CDU/CSU als auch der SPD.

Vor der Wiedervereinigung Deutschlands vereinigte sich die FDP 1990 mit der LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) und der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands der DDR), die noch bis 1989 als Blockparteien an der Seite der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands politisch agierten.

Die Linke

Die Linke entstand am 16. Juni 2007 aus der Fusion der eher in Ostdeutschland verankerten Linkspartei.PDS (früher: SED) und der westdeutsch geprägten WASG.

Im Jahr 2005 wurde aus Protest gegen die Politik der rot-grünen Bundesregierung die Partei WASG gegründet, auf Initiative von linken Gewerkschaftern und regierungskritischen vormaligen SPD-Mitgliedern. Für die Bundestagswahl 2005 öffnete die PDS ihre Wahllisten für WASG-Kandidaten. Aus diesem Grund nahm die PDS eine Umbenennung in Linkspartei.PDS vor. Inhaltlich berief sich die Linkspartei.PDS auf demokratisch-sozialistische Ideale und beanspruchte für sich, das politisch linke demokratische Spektrum in Deutschland abzudecken.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen entstanden als bundesweite Partei 1980 aus Teilen der Neuen Sozialen Bewegungen, beispielsweise der damaligen Frauenbewegung, der Friedens- und der Ökologiebewegung der 1970er Jahre. 1983 zogen sie erstmals in den Bundestag ein. 1990 schlossen sie sich mit den ostdeutschen Grünen und 1993 mit Bündnis 90 zu Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Sie sind stärker in den westlichen Bundesländern vertreten. 1985 waren sie (in Hessen) erstmals an einer Landesregierung beteiligt, danach noch in vielen weiteren Ländern und schließlich, 1998 bis 2005, auch an der Bundesregierung.


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