- Peter Strauß
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Peter Strauß (* 1900; † 12. Januar 1934) war ein Tagelöhner, der nach Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich unter Dollfuß als erster von einem Standgericht verurteilt und hingerichtet wurde. Er wird deswegen auch als "das erste Todesopfer der austrofaschistischen Standgerichte" bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Strauß war der Sohn einer alkoholkranken Magd. Seinen leiblichen Vater hatte er nie kennengelernt. Mit seinen geringen geistigen Fähigkeiten und einer Körpergröße von 1,45 m war er dem Spott seiner Mitmenschen ausgesetzt. Dazu kam ein Hinken in Folge einer überstandenen Rachitis. Strauß hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser, trug zerschlissene Kleidung und hatte bereits mehrfach wegen Diebstahl im Gefängnis gesessen.
Die Tat
Am Sonntag, den 7. Januar 1934, brach auf dem Hof des Bauern Anton Tischler zwischen vier und fünf Uhr in der Früh ein Feuer aus. Der zur Gänze aus Holz gebaute Heustadl brannte vollkommen nieder. Ein Übergreifen des Feuers auf das Wohnhaus konnten der Bauer und seine Söhne knapp verhindern. Im Stadl waren nicht nur Heu, sondern auch Mais und Werkzeug untergebracht. Der Schaden betrug rund 2.500 Schillinge, Tischler war allerdings versichert. Er selbst stellte Anzeige gegen Strauß.[1] [2]
Am Vorabend war Strauß auf dem Hof Tischlers zu Gast gewesen. Dabei war es zu einem Streit zwischen ihm und einem anderen Gast gekommen, woraufhin Strauß des Hofes verwiesen wurde. Im Gehen sagte er, dass man noch an ihn denken werde.[3]
Prozeß und Hinrichtung
Strauß beteuerte bei der Einvernahme zunächst seine Unschuld und gab an, in der fraglichen Nacht bei seinem in der Nähe lebenden Ziehvater gewesen zu sein. Dieses Alibi erwies sich als falsch, da besagter Ziehvater gar nicht vor Ort gewesen war. Schließlich gestand Strauß am 8. Jänner vor der Gendarmerie die Tat, angeblich wurde er bei der Einvernahme misshandelt.[4]
Am 10. Januar 1934 begann seine Verhandlung vor dem Standgericht in Graz. Der Verteidiger beantragte ein psychiatrisches Gutachten und damit die Überweisung des Falles an ein ordentliches Schwurgericht, was die Richter jedoch ablehnten. Das Standgericht hatte den Prozeß innerhalb von drei Tagen zu Ende zu bringen, was bei Einholung eines Gutachtens nicht gewährleistet werden konnte.
Die Zeit war brisant; es gab damals Hunderte politisch motivierte Sprengstoff- und Brandanschläge in Österreich. Dies war mit ein Grund, warum die österreichische Bundesregierung am 11. November 1933 die Todesstrafe wieder eingeführt hatte: da in Österreich die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren bereits mit der Bundesverfassung 1920 abgeschafft worden war, war ihre Wiedereinführung im Ständestaat nur über den Umweg der Standgerichtsbarkeit möglich. In der Ministerratssitzung vom 10. November 1933 wurde die Verhängung des Standrechts beschlossen, am nächsten Tag trat es in Kraft. Es galt für die Delikte des Mordes, der Brandlegung sowie für das Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit und richtete sich gegen Personen, die auf frischer Tat ergriffen wurden oder deren Schuld ohne Verzug feststellbar war. Das Verfahren wurde von einem aus vier Richtern und einem Staatsanwalt bestehenden "fliegenden Senat", der am Oberlandesgericht Wien seinen Sitz hatte und falls notwendig zum zuständigen Landesgericht anreiste, geführt und dauerte längstens drei Tage. Bei einstimmiger Bejahung der Schuldfrage endete es mit einem Todesurteil, das nach spätestens drei Stunden zu vollstrecken war. Gegen das Urteil war kein Rechtsmittel zulässig, einzig eine Begnadigung durch den Bundespräsidenten war möglich.
Auf Basis dieser rechtlichen Lage wurde Peter Strauß von dem Standgericht für schuldig befunden, einen Teil des Hofs der Familie Tischler angezündet zu haben und aufgrund der Gesetzeslage zum „Tode durch den Strang“ verurteilt. Die vier Mitglieder des Standgerichts befürworteten jedoch einen Gnadenakt durch den Bundespräsidenten. Ein solcher hätte nur erfolgen können, wenn die österreichische Bundesregierung ein entsprechendes Gnadengesuch gestellt hätte. Selbiges tat sie beispielsweise, als der aus gutem Hause stammende Mörder Johann Breitwieser am 14. Dezember 1933 zum Tode verurteilt wurde. Dessen Gnadengesuch wurde dem Bundespräsidenten vorgetragen, die Todesstrafe wurde in lebenslange Haft umgewandelt.
Im Fall Peter Strauß legte die Regierung dem Bundespräsidenten keinen Gnadenakt vor. Am 12. Januar 1934 wurde Strauß daher im Hof des Grazer Landesgerichtes durch den Scharfrichter Johann Lang am Würgegalgen hingerichtet.
Einzelnachweise
- ↑ Martin F. Polaschek: In den Mühlen der Justiz. Der standrechtliche Prozess gegen Peter Strauss und die Wiedereinführung der Todesstrafe 1933, in: Michele Luminati, Ulrich Falk, Mathias Schmoeckel: Mit den Augen der Rechtsgeschichte: Rechtsfälle - selbstkritisch kommentiert, Lit-Verlag 2008, S. 399
- ↑ Edith Gagern: Peter Strauß. Das erste Opfer der Standgerichte, in: Stephan Neuhäuser: Wir werden ganze Arbeit leisten, 2004, S.21-46, S. 29
- ↑ Martin F. Polaschek: In den Mühlen der Justiz. Der standrechtliche Prozess gegen Peter Strauss und die Wiedereinführung der Todesstrafe 1933, in: Michele Luminati, Ulrich Falk, Mathias Schmoeckel: Mit den Augen der Rechtsgeschichte: Rechtsfälle - selbstkritisch kommentiert, Lit-Verlag 2008, S. 399
- ↑ Edith Gagern: Peter Strauß. Das erste Opfer der Standgerichte, in: Stephan Neuhäuser: Wir werden ganze Arbeit leisten, 2004, S.21-46, S. 29
Literatur
- Thomas Karny: Der Tod des Tagelöhners. Warum Peter Strauß an den Galgen mußte. Franz Steinmaßl, Grünbach 1999, 3-900943-72-9
Kategorien:- Opfer des Austrofaschismus
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