Philipp II. von Daun-Falkenstein

Philipp II. von Daun-Falkenstein

Philipp II. von Daun-Falkenstein (* um 1514; † Frühjahr 1554) war ein deutscher Adliger, durch Abstammung und Erbe Herr von Oberstein, Broich und Haus Bürgel.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Philipp wurde um das Jahr 1514 als Sohn des Grafen Wirich V. von Daun-Falkenstein und der Gräfin Irmgard von Sayn geboren. Schon mit jungen Jahren erhielt er am 26. April 1522 ein Kanonikat am Kölner Domstift. Später erhielt er noch die Weihe zum Subdiakon.

Im Frühjahr 1546 wurde ihm seine Pfründe am Domstift resigniert, weil er ein Mitstreiter des protestantischen Erzbischofs Hermann von Wied war.

Durch den Erbvertrag des Vaters vom 8. Mai 1546 und dessen Tod Ende des Jahres wurde Philipp Erbe von Broich, Bürgel und Oberstein. Schon zu Beginn seiner Herrschaft führte er in Broich die Reformation ein, Oberstein folgte 1548.

Der Werdener Abt Hermann von Holten belehnte Philipp am 21. März 1548 mit der Fischerei auf der unteren Ruhr, am 28. August folgte die Belehnung mit der Herrschaft Broich und dem Gut Biege im Amt Angermund durch Herzog Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg und schließlich am 21. April 1550 mit Haus Bürgel durch Erzbischof Adolf von Köln.

Philipp, der seit 1539 mit der Nonne Maria Caspara von Holtey lebte und mit ihr schon zwei Kinder hatte, brauchte, um heiraten zu können und die Kinder legitimieren zu lassen, eine Dispens aus Rom. Im Frühjahr 1550 wurde er durch einen Unterhändler beim neu gewählten Papst Julius III. deswegen vorstellig. Die Dispens wurde am 20. Mai genehmigt. Die angegebenen Gründe Philipps, er habe sich gegen seinen Willen in den geistlichen Stand begeben und die Gelübde der Keuschheit und Ehelosigkeit abgegeben, mussten aber noch von einem Offizial des Bistums Münster untersucht werden, was sich bis zum 15. November 1551 hinzog.

Am 28. Januar 1552 wurde ein neuer Vertrag aufgesetzt. Demnach sollten nach Philipps Tod seine Brüder die Herrschaften erben, Maria Caspara sollte Haus Bürgel als Wittum bekommen, und die beiden Kinder sollten geistlich werden.

Vielleicht begünstigt durch die neuen politischen Verhältnisse des Jahres und des Passauer Vertrags, besann sich Philipp eines Besseren und ließ sich am 28. September durch den lutherisch gesinnten Kettwiger Pfarrer Johann Kremer in der Broicher Schlosskapelle trauen. Außer ihren beiden Kindern stellten sich keine Verwandten ein.

Anscheinend auf Schloss Falkenstein setzte Philipp am 5. Januar einen neuen Vertrag auf um sich mit seinen Brüdern zu versöhnen. In diesem Dokument wurde festgesetzt, dass Sebastian definitiv die Herrschaft Oberstein mit Schloss und allem Zubehör bekommen sollte. Wenig später starb Philipp. Er wurde beigesetzt in der Petrikirche in Mülheim.

Familie

Ehe und Nachkommen

Philipp war seit dem 28. September 1552 verheiratet mit Maria Caspara von Holtey (* 1520; † 14. Januar 1558, wahrscheinlich beigesetzt in der Petrikirche in Mülheim). Ihre Kinder waren:

  • Wirich (* um 1542; ermordet 11. Oktober 1598, kein Grab)
∞ (I) 18. Dezember 1578 mit Elisabeth von Manderscheid-Blankenheim (* 3. April 1544 auf Schloss Dillenburg; † 3. September 1586), Fürstäbtissin des Stiftes Essen, 1578 resigniert
∞ (II) 9. März 1596 mit Anne Margaretha von Manderscheid-Gerolstein (* 1575; † 4. März 1606)
  • Magdalena (* um 1546; † 29. Januar 1582)
∞ 13. Februar 1575 mit Wilhelm V. von Bernsau (* um 1543; † 1599)

Stammbaum

Literatur

  • Dr. Otto Redlich: Mülheim an der Ruhr - Seine Geschichte von den Anfängen bis zum Übergang an Preußen 1815. Stadt Mülheim an der Ruhr im Selbstverlag, Stadt Mülheim an der Ruhr 1939.
  • Brigide Schwarz: „Die Petrikirche in Mülheim als herrschaftliche Grablege,“ in: Zeitschrift des Geschichtsvereins Mülheim a. d. Ruhr, Heft 78/2007
  • Erich Glöckner: „Eine familienkundliche Abhandlung über das Geschlecht der Daun-Falckensteiner“ in: Mülheimer Jahrbuch 1964, Seite 80 ff, Verkehrsverein Mülheim an der Ruhr
  • Erich Glöckner: „Eine Ahnenaufschwörung gab Rätsel auf“ in: Mülheimer Jahrbuch 1964, Seite 102 ff, Verkehrsverein Mülheim an der Ruhr


Vorgänger Amt Nachfolger
Wirich V. Herr von Oberstein
1546–1554
Sebastian
Herr zu Broich und zu Bürgel
1546–1554
Wirich VI.

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