Philipp Wilhelm Reichsgraf zu Boyneburg

Philipp Wilhelm Reichsgraf zu Boyneburg

Philipp Wilhelm Reichsgraf von Boineburg (* 22. November 1656 in Mainz; † 23. Februar 1717 in Erfurt) war siebenter Kurmainzischer Statthalter Erfurts. Er war der Sohn des Diplomaten und Bibliothekars Johann Christian von Boyneburg (1622-1672).

Philipp Wilhelm besuchte 1671 Straßburg. Ab 1672 hielt er sich mit seinem Mentor Gottfried Wilhelm Leibniz in Paris auf. Nach seiner Rückkehr 1677 nach Mainz wurde er Dragoner-Offizier. Der Mainzer Gesandte Gudenus beordert Philipp Wilhelm im Jahre 1689 nach Wien. 1691 wurde er vom Kaiser zum Reichshofrat ernannt. 1697 wurde er Reichsgraf.

Am 8. August 1702 wurde Boineburg zum Statthalter von Erfurt ernannt; er tritt er dieses Amt am 9. März 1703 an. Erfurt war 1683 von der Pest heimgesucht worden, was mehr als 60 % der Bevölkerung ihr Leben gekostet hatte. Boineburg setzte sich für die Behebung der Missstände in der Verwaltung ein. Er veranlasste Maßnahmen zur Belebung von Handel und Gewerbe, was auch im Interesse der kurmainzischen Staatskasse lag. An der Universität Erfurt stiftete er eine neue, katholische Professur für Geschichte und Moralphilosophie. In seiner Amtszeit entstanden die Erfurter Waage (heute Angermuseum) und die Kurmainzische Statthalterei in der Regierungsstraße.

1705 wurde er Rektor der Universität. Er schenkte der Universität die Bibliothek seines Vaters Johann Christian von Boineburg; heute befindet sie sich im Besitz der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek Erfurt. Als ersten Direktor dieser Bibliothek setzte er seinen Sohn ein. Der Bibliothekskatalog wurde von Leibniz erstellt.

Nach seinem Tod im Jahre 1717 wurde Boineburg in der Hofkirche der Statthalter, der Wigbertikirche beigesetzt.

Literatur

  • Christian Brodbeck: Philipp Wilhelm Reichsgraf zu Boineburg, Kurmainzischer Statthalter zu Erfurt (1656-1717): Zugl. ein Beitr. z. Gesch. d. Stadt Erfurt. Jena, Phil. Diss., 1927
  • Unterthänigste Imploratio Pro Restitutione In Integrum Wider Einige Puncten, der den 26ten Octobris 1759. bey dem Höchstpreißlichen Cammer-Gericht gnädigst eröffneten Urtel Cum Deductione Causarum Restitutionis In Integrum, In Sachen Weyland Philipp Christoph Freyherrn von Boineburg, ... Wider Alle diejenige, so an des verstorbenen Herrn Vice-Dom von Boineburg Verlassenschafft, Forderung und Anspruch zu machen vermeynen. Wezlar, 1760.

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Siehe auch


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