- Plasmaspende
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Plasmaspende ist ein medizinischer Fachbegriff und bezeichnet das Spenden von Blutplasma zum Zweck des Volumenersatzes oder der Gewinnung verschiedener, beispielsweise gerinnungsaktiver Plasmapräparate.
Dabei wird das gelbe klare (Im Falle einer Verfettung auch milchig gelb-weiße) Plasma von den zellulären Blutbestandteilen (Rote Blutkörperchen, weiße Blutkörperchen, Blutplättchen etc.) durch die so genannte Plasmapherese, eine Sonderform der Apherese, getrennt. Die zellulären Bestandteile werden in den meisten Fällen dem Körper des Spenders wieder zugeführt. Dadurch ist eine Plasmaspende jeden dritten Tag, also wesentlich häufiger als eine Vollblutspende, möglich.
Die Dauer der Spende ist abhängig vom Hämoglobinwert. Je höher dieser ist, desto länger dauert der Entnahmevorgang. Bei einer Spende können je nach Körpergewicht 650 – 850 ml Vollblut entnommen werden.
Zwischen zwei Spenden müssen mindestens zwei spendenfreie Tage liegen. Innerhalb eines Jahres dürfen, bei Einhaltung von Richtwerten für das Hämoglobin, das Immunglobulin G und das Gesamteiweiß, bis zu 45 Plasmaspenden durchgeführt werden.[1]
Das gespendete Blutplasma wird für ein halbes Jahr bei unter -30°C aufbewahrt und der Spender weiterhin (z. B. im Rahmen weiterer Spenden) auf Erkrankungen untersucht. Hat er auch dann noch keine durch Blutplasma übertragbaren Krankheiten (z. B. Syphilis, HIV, Hepatitis), wird seine Blutplasmaspende verwendet, andernfalls vernichtet.
Inhaltsverzeichnis
Spender/Spenden
Spender müssen zwischen 18 und 68 Jahre alt sein und ein Körpergewicht von mehr als 50 kg haben. Mit besonderer ärztlicher Bescheinigung sind auch Spenden im Alter über 68 Jahre möglich.
Alle Spender werden vor der ersten Spende einer ausführlichen ärztlichen Untersuchung einschließlich Anamneseerhebung und Labordiagnostik unterzogen. Bei Mehrfachspendern sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen vorgeschrieben.
Ausschlusskriterien nach den Richtlinien sind unter anderen bestimmte bestehende oder stattgehabte Infektionskrankheiten, bestehende oder in den letzten 6 Monaten stattgehabte Schwangerschaft, Alkoholkrankheit, Drogenabhängigkeit, schwere chronische Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten oder bösartige Tumoren.
Aufwandsentschädigung
Einige Anbieter zahlen ihren Spendern eine Aufwandsentschädigung.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) 2010, S. 31 ff
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