- Polizeibeamte
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Der Begriff Polizeibeamter ist ein Oberbegriff für bestimmte, bei den Polizeien tätige, Amtsträger. Dabei handelt es sich um
- Polizeivollzugsbeamte (PVB) oder um
- Beamte im technischen Polizeidienst (z. B. Technischer Polizeiamtmann) oder im Verwaltungsdienst der Polizei (z. B. Polizeihauptsekretär). Diese Bezeichnungen gibt es nur in einigen Ländern, z. B. in Berlin. In anderen Ländern z. B. Baden-Württemberg hat die Polizeiverwaltung nichts mit der Polizei zu tun was sich schon an der Dienstbezeichnung "Regierungssekretär" usw. der Verwaltungsbeamten bei der Polizei widerspiegelt.
- Beamte bei allgemeinen Polizeibehörden, z. B. Landratsamt, Gemeinde (z. B. beim Gemeindevollzugsdienst in Baden-Württemberg), Regierungspräsidium, Kreispolizeibehörde, Ortspolizeibehörde, der die Polizeiaufgaben dieser Behörde wahrnimmt (Aufgabe und Bezeichnung der Behörde variiert in jedem Land).
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