- Polizeimeister
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Polizeimeister (Abkürzung PM) ist eine Amtsbezeichnung bzw. bei Beamten auf Probe eine Dienstbezeichnung (umgangssprachlich auch als Dienstgrad bezeichnet) von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei, inklusive der Polizei beim Deutschen Bundestag.
Es handelt sich um das Eingangsamt der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes. Polizeimeister werden nach bestandener Laufbahnprüfung in die Besoldungsgruppe A 7 eingereiht. Berufsanfänger im Vorbereitungsdienst bei der deutschen Polizei im mittleren Dienst führen die Dienstbezeichnung Polizeimeisteranwärter (in Bayern nach bestandener erster Ausbildungsstufe Polizeioberwachtmeister).
Eine typische Tätigkeit eines Polizeimeisters ist die eines Sachbearbeiters im polizeilichen Einzeldienst, deren Amtsinhaber jedoch nur sehr selten mit Führungseigenschaft versehen ist. Weiterhin kann eine Verwendung in geschlossenen Einheiten wie der Einsatzhundertschaft oder in Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Bereitschaftspolizei erfolgen.
Sie sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. In der Regel haben Polizeimeister den Status eines Beamten auf Probe. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist Polizeiobermeister (Besoldungsgruppe A 8).
Das Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei besteht aus zwei hellgrünen bzw. hellblauen Sternen auf dunkelgrünem bzw. dunkelblauem Grund. Bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See sind zwei goldene Litzen/Streifen zu je 8 mm auf marineblauem Grund zu sehen.
Bis in die 1990er Jahre gab es bei der Kriminalpolizei das Äquivalent des Kriminalmeisters (Abkürzung KM). Diese Amtsbezeichnung findet sich nur noch sehr selten, da normalerweise keine Berufsanfänger bei der Kriminalpolizei verwendet werden und die meisten Kriminalmeister befördert wurden. Die Amtsbezeichnung wird daher nur noch im Falle der Versetzung zur Kriminalpolizei vergeben.
Dienstgradhistorie
Vorläufer war im Deutschen Kaiserreich die Dienststellung des Polizeimeisters, vergleichbar dem Offizierstellvertreter des Heeres. Insbesondere in den Polizeitruppen der Deutschen Kolonien fungierte er als Chef einer Polizeistation und befehligte als solcher die deutschen Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und einheimischen Polizeisoldaten beziehungsweise Polizeidiener. Die Besoldung entsprach der eines Polizeiwachtmeisters (Beamtenklasse 9a), die Uniform glich der der Offiziere (untergeschnallter Säbel, Schirmmütze, Schulterstücke aus vier nebeneinander genähten, schwarz-weiß-roten Mohair-Schnüren). [1]
In Deutschland selbst erfolgte erst 1926 die Einführung als Polizei-Dienstgrad. Bis zur Reorganisation der Amtsbezeichnungen bei den Länderpolizeien und dem BGS im Jahr 1976 war der Polizeimeister ein höherer Unteroffziersdienstgrad. Eine Besonderheit beim BGS waren die Dienstgrade Stabsmeister und Stabsobermeister, die bis zu ihrer Abschaffung 2001 mit dem Leutnant (ab 1976: Kommissar) und Oberleutnant (Oberkommissar) rangierten.
Die unter dem Polizeimeister rangierenden Amtsbezeichnungen „Polizeiwachtmeister“, „Polizeioberwachtmeister“ und „Polizeihauptwachtmeister“ (Besoldungsgruppen A 5 und A 6) wurden bei den deutschen Polizeien in den 1990er Jahren abgeschafft.
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Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei
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Dienstgradabzeichen der Schutzpolizei
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Dienstgradabzeichen der Wasserschutzpolizei
Einzelnachweise
Siehe auch
Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei
niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeioberwachtmeister / Polizeimeisteranwärteraktuelle Amtsbezeichnung
Polizeimeisterhöhere Amtsbezeichnung
PolizeiobermeisterLaufbahn: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.Kategorie:- Amtsbezeichnung der deutschen Polizei
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