Bereitschaftspolizei

Bereitschaftspolizei

Die Bereitschaftspolizei (BePo) ist ein Großverband der Landespolizeien in Deutschland, deren Einheiten als geschlossene Einheiten fungieren. Der Begriff wird auch in der Gesamtheit aller Bereitschaftspolizeiverbände verwendet. Einzig die Polizei beim Deutschen Bundestag unterhält keine BePo.

Hauptaufgabe der BePo ist die Unterstützung der Landespolizei bei Großlagen sowie Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben (z. B. Unfallschwerpunkte und der Kriminalitätsbekämpfung). Zu weiteren Aufgaben vgl. Art. 35 Abs. 2 S. 2, Abs. 3, 91 GG. Damit auf besondere Lagen schnell reagiert werden kann, sind diese Polizeieinheiten in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und werden für diese Einsätze ausgebildet. Neben Einsätzen im eigenen Bundesland können die Einheiten aus besonderem Anlass auch in anderen Bundesländern eingesetzt werden.

Die Einrichtung der Bereitschaftspolizeien in den Bundesländern ist auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern vom 27. Oktober 1950 über die Errichtung von Länderbereitschaftspolizeien zurückzuführen. Die Führungs- und Einsatzmittel werden vom Bund beschafft und sind einheitlich.

Die Bereitschaftspolizei besteht aus Beamten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in Führungspositionen z. B. Ausbildungsbeamten, Klassenleitern, Gruppen-, Trupp-, Hundertschaftsführer o. ä.

Eine Koordination aller Bereitschaftspolizeien findet durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder statt. Dieser ist Angehöriger des Bundesministerium des Innern.

Beamte der Bayerischen Bereitschaftspolizei bei einer Festnahme
Ford Scorpio Turnier Führungsfahrzeug der BePo Saarland (bundesweit eingeführt)

Inhaltsverzeichnis

Ausbildung

Außer in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen findet in der Bereitschaftspolizei die Ausbildung für den Polizeivollzugsbeamten im mittleren und gelegentlich auch, zumindest in Ausbildungsabschnitten, im gehobenen Dienst statt.

Die ausbildenden Einheiten (auch Ausbildungsseminare; in Baden-Württemberg Polizeischule genannt) sind von den Einsatzeinheiten getrennt. Die ausbildenden Einheiten sind oft in Klassen gegliedert. Die Einsatzeinheiten gliedern sich bundeseinheitlich in Abteilungen, Hundertschaften, Züge und Gruppen. Auf der Stufe der Hundertschaften und Züge gibt es in den einzelnen Ländern z. B. Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten, die in Bayern Unterstützungskommando (USK) heißen, Technische Einheiten (welche z. B. für Sonderwagen und Wasserwerfer zuständig ist).

In den Ländern, in welchen die Berufsanfänger bei der Bereitschaftspolizei ausgebildet werden, werden diese nach der Ausbildung noch eine Zeit lang dort für diese geschlossenen Einsätze vorgehalten (in den anderen Bundesländern werden ebenfalls meist Berufsanfänger eingesetzt).

Geschichte

Brotbeutel der ehemals paramilitärisch geführten Berliner Bereitschaftspolizei

Der Begriff Bereitschaftspolizei wurde in Deutschland für eine Polizeitruppe zum ersten Mal offiziell am 30. April 1926 verwandt, als die „kasernierte Schutzpolizei“ im Freien Volksstaat Württemberg im Zuge einer Polizeireform in Bereitschaftspolizei umbenannt wurde. Dieser Begriff wurde dann sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR weitergeführt. Der Begriff „Polizeibereitschaft“ war in den 1920er Jahren bereits bei verschiedenen Polizeien der Länder in Gebrauch, z. B. bei der Ordnungspolizei im Freistaat Oldenburg und in der Freien und Hansestadt Hamburg. In der Regel bezeichnete man damit eine Einheit zur Ausbildung, die notfalls zur Unterstützung des Einzeldienstes eingesetzt werden konnte. Auch der Begriff „Polizei-Einzeldienst“ wurde offiziell bei der württembergischen Reform von 1926 als Unterscheidung zur Bereitschaftspolizei eingeführt.

Die Bereitschaftspolizeien der Länder wurden am 27. Oktober 1950 durch ein Verwaltungsabkommen der Länderregierungen mit der Bundesregierung als paramilitärische Verbände gegründet. Die Gründung der Bereitschaftspolizeien verlief quasi parallel zur Gründung des Bundesgrenzschutzes. Den Hintergrund bildete der Kalte Krieg, der sich seit der Jahresmitte 1950 mit dem Beginn des Koreakrieges zugespitzt hatte. Durch die Aufstellung der Bereitschaftspolizeien wurden die drei westlichen Besatzungsmächte Großbritannien, USA und Frankreich personell entlastet, da diese im Fall von größeren Unruhen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig waren. Bereits im Sommer 1950 existierten von Seiten der Regierung Adenauer Pläne, entweder über einen Bundesgrenzschutz oder eine Bundesbereitschaftspolizei zuerst 30.000, dann 60.000 Mann zu mobilisieren. Dies wurde vom SPD-Polizeisachverständigen Walter Menzel, dem Schwiegersohn des früheren preußischen Innenministers Carl Severing, als „eine Remilitarisierung auf kaltem Wege“ bezeichnet. Gegen die Aufstellung einer Bundesbereitschaftspolizei sprachen schwere verfassungsrechtliche Bedenken, die vor allem von den Ländern mit SPD-Regierung Hamburg, Bremen und Niedersachsen vorgebracht wurden. Entschiedenster Gegner war jedoch die Bayerische Staatsregierung.

Anfang 1951 war von Seiten der Bundesregierung folgendes Konzept ins Gespräch gebracht worden:

  1. Eine Bereitschaftspolizei auf Länderbasis in Stärke von 10.000 Mann.
  2. Eine Bereitschaftspolizei des Bundes in Stärke von 10.000 Mann.
  3. Der Bundesgrenzschutz in Stärke von 10.000 Mann.

Da die Aufstellung einer Bundesbereitschaftspolizei nur durch eine Verfassungsänderung möglich schien, wurde diese Variante fallen gelassen. Der bayerische Innenminister Willi Ankermüller dazu, so Der Spiegel:

Die bayerische Staatsregierung muß die Errichtung einer Bundespolizei aus rechtlichen und politischen Gründen ablehnen.

Es blieb bei der Gründung des Bundesgrenzschutzes und einem Konzept für die Bereitschaftspolizeien der Länder, die nun nach und nach auf 30.000 Mann Personalstärke gebracht werden sollten. Von diesen 30.000 Mann sollten ein Viertel ständig in Bereitschaft stehen. Bei inneren Krisen oder aber im Verteidigungsfall sollten die Bereitschaftspolizeien dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder unterstellt werden.

Der Bund verpflichtete sich daher, Bewaffnung, Fernmeldemittel und Kraftfahrzeuge zu beschaffen. Die Länder waren zuständig für die Unterkünfte, die Bekleidung und Verbrauchsmittel sowie für die Instandhaltung des vom Bund gelieferten Materials. Strukturell waren die Bereitschaftspolizeien der Sicherheitspolizei (Sipo) der Weimarer Republik angeglichen, die 1919 ebenfalls auf Landesebene, aber zum größtenteils finanziert durch das Reich, gegründet worden waren. Die Sipo musste aufgrund von alliiertem Druck bereits 1920 wieder umstrukturiert werden, behielt aber ihren paramilitärischen Charakter und wurde je nach Land in Schutzpolizei (Schupo in Preußen) oder Ordnungspolizei (Orpo im Freistaat Oldenburg) umbenannt.

Bereits 1948 waren in Niedersachsen trotz Verbots der britischen Militärregierung, jedoch mit deren stillschweigender Duldung, Polizeireserven aufgestellt worden, die in so genannten Einsatzzügen operierten und in Watenstedt, Wolfenbüttel, Bad Harzburg, Dedelstorf bei Uelzen und Hann. Münden stationiert waren. Sie dienten der Überwachung des illegalen Personenverkehrs und der Bekämpfung von Kapitalverbrechen an der Demarkationslinie zur SBZ bzw. DDR.

Eine Sonderrolle nahm bis 1955 die Bereitschaftspolizei Niedersachsen ein. Niedersachsen war dem Abkommen zwischen Bund und Ländern vom 27. Oktober 1950, angeblich aus fiskalischen Gründen, nicht beigetreten, stellte aber gemäß einem Erlass des Innenministeriums vom 18. Juni 1951 am 1. Juli des Jahres in Hannover eine Hundertschaft auf, die sogenannte 1. Landespolizeihundertschaft. Die II. LBPN wurde am 1. Oktober 1952 in Braunschweig aufgestellt und der Polizeidirektion Braunschweig unterstellt. Die entscheidende organisatorische Wende trat am 1. Oktober 1954 ein, als beide LBPN einem Gruppenstab und direkt dem Innenministerium unterstellt wurden. Am 1. April 1955 trat Niedersachsen dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern bei. Die Bereitschaftspolizei Niedersachsen wurden nun ebenfalls paramilitärisch mit Maschinengewehren, Handgranaten und Granatwerfern ausgerüstet und nach Vorschriften des Bundes ausgebildet. Lediglich einmal, 1955, nahm die Niedersächsische Landesbereitschaftspolizei an einer Großübung mit Bereitschaftspolizei-Einheiten aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen teil.

Die Gliederung der Bereitschaftspolizeien folgt bis heute dem militärischen Vorbild:

Militär Bereitschaftspolizei (vorher SiPo, SchuPo, OrPo)
Gruppe Gruppe
Zug Zug
Kompanie Hundertschaft
Bataillon Abteilung
Regiment Gruppe (Gruppenstab, später Bereitschaftspolizeidirektion)

Die Aufstellung der Bereitschaftspolizeien verlief relativ schleppend. Schleswig-Holstein, das sich seinerzeit in einer extrem schlechten Finanzlage befand, stellte bereits Anfang 1951 die ersten 300 Bereitschaftspolizisten zur Verfügung, um Bundesmittel abzuschöpfen. Niedersachsen stellte zwar seine Bereitschaftspolizei ebenfalls 1951 auf, ließ sich jedoch erst 1955 auf eine Teilfinanzierung durch den Bund ein.

Unklar war anfangs auch die Frage der Bewaffnung. 1951 war in der Bundesrepublik die Fabrikation selbst von Handfeuerwaffen noch untersagt; Waffen konnten daher nur durch knappe Devisen im Ausland erworben werden. Frankreich erklärte sich bereit, der „Landesbereitschaftspolizei“ deutsche Karabiner 98k leihweise aus Beutebeständen zur Verfügung zu stellen. Da auch Kraftfahrzeuge knapp waren, bot sich die westdeutsche Automobilindustrie an, dem Bundesinnenministerium mit einem Kredit über zwei Millionen Mark zu helfen.

Zuständig für die Koordinierung der Bereitschaftspolizeien im Bundesministerium des Innern war der frühere Polizeimajor und spätere General der Wehrmacht Anton Grasser, der bereits 1920 in die badischen Polizei eingetreten war. Er wurde von Bundesinnenminister Robert Lehr im November 1950 „zur kommissarischen Wahrnehmung polizeilicher Sonderaufgaben im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes“ ins Bundesinnenministerium berufen. Grasser wies jeden Verdacht von sich, die neue Bereitschaftspolizei als "Wehrmacht" aufzubauen und verwies darauf, dass er als Polizeifachmann berufen worden sei.

Bis 1972 waren die Bereitschaftspolizeien ständig ausgebaut worden. In diesem Jahr existierten bundesweit sechs Gruppenstäbe mit 27 Abteilungen und 113 Hundertschaften mit ca. 17.500 Beamten.

Die Dienstzeit betrug ursprünglich sieben Jahre, wurde dann aber auf drei Jahre verkürzt. Ab 1956, parallel zur Aufstellung der Bundeswehr, galt der Dienst in der Bereitschaftspolizei als Wehrdienst. Durch die Aufstellung der Bundeswehr erlitten die Bereitschaftspolizeien anfänglich beträchtliche Personalverluste, so die Bereitschaftspolizei Bayern, da die Besoldung bei der Bundeswehr attraktiver war und die neue Truppe gute Aufstiegsmöglichkeiten bot. Bis weit in die 1970er war es nun möglich, seinen Wehrdienst als dreijährige Dienstzeit bei der Bereitschaftspolizei abzuleisten, was nun wiederum dem Polizeianwärter große finanzielle Vorteile gegenüber den sonstigen Wehrpflichtigen bot. Diese Regelung galt auch für den Bundesgrenzschutz (Grenzschutzdienstpflicht).

Aufgabe der Bereitschaftspolizei war hauptsächlich die Abwehr von inneren Unruhen und Sabotage- und Terroraktionen. Als potentiellen Aufrührer sah man die KPD an, die aus der DDR logistische Hilfe erhalten sollte. Offenbar waren auf dem Juliparteitag 1950 der SED entsprechende Äußerungen gefallen. In den Ausbildungsrichtlinien der Bereitschaftspolizei wurde daher auch immer wieder auf die kommunistischen Unruhen in der Weimarer Republik hingewiesen, vor allem die Märzkämpfe in Mitteldeutschland von 1921, an dem auch Max Hoelz maßgeblich beteiligt war, und den Hamburger Aufstand von 1923. Die Verfasser dieser Richtlinien wiesen daher auch immer wieder auf das polizeiliche Standardwerk von Walter Drobnig Der mitteldeutsche Aufstand 1921: seine Bekämpfung durch die Polizei, Lübeck 1929, zu diesem Thema hin. Im Verteidigungsfall sollten feindliche Kommandotrupps, z. B. Speznas der Sowjetarmee oder Einsatzkommandos des DDR-Staatssicherheitdienstes, die hinter der Front operierten, bekämpft werden. Auf dieses Szenario wurde die Bereitschaftspolizei sowohl durch ihre paramilitärische Struktur als auch hinsichtlich ihrer Bewaffnung und Ausbildung vorbereitet.

Die Bewaffnung der Bereitschaftspolizeien bestand bis etwa Mitte der 1960er Jahre unter anderem aus folgenden Waffen:

  • Pistolen (Kal. 6,35, 7,65 und 9 mm)
  • Karabiner (Kal. 7,9 mm)
  • FN-Gewehr (Schnellfeuergewehr belgischer Produktion, Kal. 7,62 mm)
  • Maschinenpistolen (MPi, verschiedene Modelle)
  • Tränengaswurfkörper TW 53
  • Eierhandgranate (eine Splitterhandgranate)
  • Leichtes Maschinengewehr (leMG, MG 42 aus Wehrmachtsbeständen)
  • Schweres Maschinengewehr (sMG, MG 42 auf Lafette)
  • Granatwerfer (Werfer 55, Kal. 60 mm)
  • mittlerer Granatwerfer (Kal. 81 mm)
  • Sonderwagen („Polizeipanzer“, SW M8, SW I, II und III)

Die Bewaffnung bestand anfänglich teilweise aus US-amerikanischen M 1-Karabinern und italienischen Maschinenpistolen von Beretta. Der Sonderwagen M 8 von Ford stammte aus Beständen der US Army und war ursprünglich ein leicht gepanzerter Panzerspähwagen. Er wog 6,5 Tonnen, war mit einem leichten Maschinengewehr bewaffnet und unter anderem in Hamburg, Bremen und beim Bundesgrenzschutz eingeführt.

Neben dem Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst (GSOD), der alltägliche polizeiliche Aufgaben wie die Begleitung, den Schutz oder die Auflösung von Demonstrationen oder Großveranstaltungen aller Art beinhaltete, wurde die Bereitschaftspolizei intensiv auf den Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst (ASOD) vorbereitet, den Polizeikampf. Potentielle Gegner (polizeitaktisch Störer genannt) waren:

  1. Bewaffnete Aufständische in der Bundesrepublik
  2. Terror- und Sabotagekommandos aus der Bundesrepublik
  3. Terror- und Sabotagekommandos aus einem Gebiet außerhalb der BRD, zum Beispiel der DDR
  4. Ausländische Kommandos, die im Kriegsfall hinter der eigenen Front Sabotage- und Terroraktionen ausüben würden.

Die taktische Ausbildung der Bereitschaftspolizei orientierte sich daher an militärischen Normen und Begriffen, wie sie schon der Schupo der Weimarer Republik oder der Wehrmacht verwendet wurden, was bereits an Begrifflichkeiten wie Hauptkampflinie, Jagdkommando, Schützenkette, Stoßtrupp oder Partisan erkennbar war. Die Uniformierung war ebenso darauf abgestellt. Die Bereitschaftspolizei trug felddienstfähige Uniformen der Polizei mit einem modifizierten Stahlhelm der Wehrmacht in felgrüngrauer Farbe, wie er auch beim Bundesgrenzschutz eingeführt war. Für den Verteidigungsfall und eventuell den Großeinsatz bei inneren Unruhen war eine bundeseinheitliche Uniform in Anlehnung an die Uniform und Dienstgradabzeichen des Bundesgrenzschutzes vorgesehen. Diese Uniformen wurden offenbar dezentral gelagert und in der Regel nicht benutzt. Allerdings trug die Bremer Bereitschaftspolizei diese Uniform im regulären Dienstgebrauch und unterschied sich daher äußerlich deutlich von der Landespolizei Bremen, die dunkelblaue Uniformen nach dem Muster der US-Besatzungsmacht trug.

Da die Bereitschaftspolizeien selbst nicht über Panzer und Artillerie verfügten, wurde in den Konzepten der 1950er Jahre noch davon ausgegangen, dass im Fall schwerster Unruhen, die die Verwendung dieser Mittel nötig machen sollten, die Bundeswehr eingesetzt werden sollte. In diesem Fall sollten die Bereitschaftspolizeien der Bundeswehr unterstellt werden.

Ende der 1960er Jahre wurden die Bereitschaftspolizeien umstrukturiert und der Ausbildungsschwerpunkt verlegte sich, bedingt durch die Unruhen von 1967/68, auf den GSOD. Handgranaten und Maschinengewehre wurden in den meisten Ländern Ende der 1970er Jahre ausgesondert. Die Geländeausbildung wurde gänzlich eingestellt, da davon ausgegangen wurde, dass eine Sicherheitslage, wie sie bislang angenommen worden war, nun nicht mehr eintreten würde. Die Bekämpfung von terroristischen Gruppen war nun nicht mehr Aufgabe der Bereitschaftspolizei, sondern der ab 1972 nach und nach aufgestellten Spezialeinsatzkommandos der Länder und der Grenzschutzgruppe 9 des Bundesgrenzschutzes.

Obwohl die Bereitschaftspolizeien der Länder und der BGS als paramilitärische Einheiten Teil der westdeutschen Militärgeschichte der 1950er/60er Jahre sind, existiert hierzu keinerlei seriöse historiographische Forschung.

Gliederung

Die Gliederung ist je nach Bundesland unterschiedlich. Bundeseinheitlich vorgegeben ist aber folgender Rahmen: Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) – Bereitschaftspolizeihundertschaft (BPH) – ZugGruppe – Halbgruppe (z. T.) – Trupp.

Baden-Württemberg

Die BePo der Polizei Baden-Württemberg besteht aus:

Jede BPD verfügt über eine Technische Einsatzeinheit (TEE) und bis zu fünf Einsatzzüge. Seit einer Umstrukturierung im Jahr 2006 sind an den Standorten Böblingen und Bruchsal je zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) und in Lahr und Göppingen je eine BFE stationiert.

Die Polizeihubschrauberstaffel ist nicht Teil der Bereitschaftspolizei. Sie gehört zum Regierungspräsidium Stuttgart.

Bei der Bereitschaftspolizei findet die Ausbildung für den mittleren Dienst und die Vorausbildung für den gehobenen Dienst statt.

Bayern

Bei der Bayerischen Polizei gibt es zwölf Einsatzhundertschaften, sieben USK-Züge (Bayer. Bezeichnung für BFE) und drei TEE in sieben Abteilungen.

Berlin

Die Bereitschaftspolizei der Berliner Polizei wurde erst nach Beendigung des Viermächtestatus wieder eingeführt (vorher waren die Einsatzbereitschaften der örtlichen Direktionen als Bereitschaftspolizei tätig) und ist inzwischen Teil der Direktion Zentrale Aufgaben. Die insgesamt 14 Hundertschaften und eine Technische Einsatzeinheiten gliedern sich in zwei Bereitschaftspolizeiabteilungen an zwei Standorten und Einsatzhundertschaften der Direktionen (1-6):

  • 1. Bereitschaftspolizeiabteilung, Kruppstr.
  • 2. Bereitschaftspolizeiabteilung, Schulzendorf

je Direktion eine Hundertschaft

Jede BPA hat vier Hundertschaften mit jeweils drei Zügen, wobei der 1. Zug bei allen Hundertschaften ein BFZ ist.

Brandenburg

Bei der Polizei Brandenburg nennt sich die BePo Landeseinsatzeinheit (LESE). Sie ist in 4 Einsatzhundertschaften, jeweils mit angegliederter BFE, unterteilt und an 4 Standorten untergebracht. Standorte befinden sich in Potsdam-Eiche, Oranienburg, Cottbus und Frankfurt (Oder).

Die LESE ist eine Polizeieinrichtung des Landes ohne eigene örtliche Zuständigkeit. Sie setzt sich aus dem Stab, der Bereitschaftspolizei, der Technischen Einsatzeinheit (TEE), dem Personenschutz (PS) und der Polizeihubschrauberstaffel (PHuSt) zusammen.

Bremen

Das Land Freie Hansestadt Bremen hat eine Bereitschaftspolizeiabteilung aufgestellt, die sich aus zwei Einsatzhundertschaften, einer BFE und einer TEE zusammensetzt. Außerdem gehören in Bremen das Polizeigewahrsam und die Hundestaffel zur BePo.

Hamburg

Die Landesbereitschaftspolizei der Freien Hansestadt Hamburg besteht aus dem (Verwaltungs-)Stab und den vier Einsatzhundertschaften sowie einer technischen Hundertschaft (TEE). Die Einsatzhundertschaften sind jeweils in vier Züge und den Versorgungsdienst/Führungsgruppe gegliedert. Die technische Hundertschaft besteht aus zwei Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) sowie zwei Technischen Einsatzeinheiten (TEE und Wasserwerfer/Sonderwagen).

Hessen

Die hessische Polizei verfügt über vier Abteilungen:

Mecklenburg-Vorpommern

Die Polizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über 1. und 2. BPH mit Standorten in Schwerin und Rostock, BFE und TEE haben ihren Standort in Schwerin.

Vom November 1995 bis Mai 2003 verfügte die Bereitschaftspolizei Mecklenburg-Vorpommern über einen dritten Standort einer Einsatzhundertschaft in Anklam in Ostvorpommern. Es handelte sich um eine Hundertschaft ohne einen Zug. Die Schaffung eines Standortes der Bereitschaftspolizei in dem östlichen Teil des Landes Mecklenburg Vorpommern erfolgte vor dem Hintergrund der zunehmenden rechten Gewalt, welche in den Jahren 1995 und 1996 ihren Höhepunkt hatte. Zunächst hatte die Bereitschaftspolizei Anklam die Bezeichnung 6. Hundertschaft, seit 1996 dann 3. Hundertschaft mit dem Standort Max-Planck-Straße. In jedem Jahr von Mai bis September wurden Beamte der Hundertschaft in den Bäderdienst zu Polizeidienststellen in Tourismusgebieten abgeordnet. Während des Bestehens dieser Hundertschaft leisteten dort etwa 280 Beamte ihren Dienst.

Niedersachsen

Die Bereitschaftspolizei der niedersächsischen Polizei ist Bestandteil der Zentralen Polizeidirektion mit Sitz in Hannover.

Standorte sind:

  • 1. Einsatzhundertschaft in Hannover
  • 2. Einsatzhundertschaft in Hannover
  • 3. Einsatzhundertschaft in Braunschweig
  • 4. Einsatzhundertschaft in Lüneburg
  • 5. Einsatzhundertschaft in Göttingen
  • 6. Einsatzhundertschaft in Oldenburg
  • 7. Einsatzhundertschaft in Osnabrück
  • Technische Einsatzeinheit in Hannover. Hier befindet sich die Führungsgruppe, der IuK-Zug sowie der WaWe/SW-Zug. Der Technische Zug besteht aus drei T-Gruppen, die disloziert in Hannover, Braunschweig und Oldenburg beheimatet sind. Die EHU verfügen über 3-4 Züge.

Spezialisierte Kräfte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten gibt es in Hannover 2 BFE, Braunschweig und Oldenburg je 1 BFE als Bestandteile der jeweiligen Einsatzhundertschaften.

Nordrhein-Westfalen

Die Bereitschaftspolizei der Polizei Nordrhein-Westfalen besteht aus drei Abteilungsführungen, drei technischen Einsatzeinheiten (PP Bochum, PP Wuppertal, PP Köln) und 18 Einsatzhundertschaften, die auf 14 Polizeipräsidien verteilt sind. Folgende Polizeipräsidien haben in NRW Einsatzhundertschaften:

  • Aachen, 11. BPH
  • Bielefeld, 4. BPH
  • Bochum, 1. und 2. BPH, 1. TEE
  • Bonn, 13. BPH
  • Duisburg, 6. BPH
  • Düsseldorf, 5. BPH
  • Dortmund, 3. BPH
  • Essen, 7. BPH
  • Gelsenkirchen, 16. BPH
  • Köln, 12., 14. und 15. BPH, 3. TEE
  • Mönchengladbach, 8. BPH
  • Münster, 17. BPH
  • Recklinghausen, 18. BPH
  • Wuppertal, 9. und 10. BPH, 2. TEE

Rheinland-Pfalz

Die BePo der Polizei Rheinland-Pfalz ist folgendermaßen gegliedert:

  • Direktion der Bereitschaftspolizei RP in Mainz

Saarland

Im Saarland gibt es eine Bereitschaftspolizeihundertschaft, davon ist ein Zug als BFE ausgestattet.

Sachsen

Die sächsische Polizei hat drei Bereitschaftspolizeiabteilungen:

  • 1. Dresden mit 11. bis 13. BPH
  • 2. Leipzig mit 21. und 22. BPH
  • 3. Chemnitz mit 31. und 32. BPH

BFE gibt es in allen Abteilungen, über eine TEE verfügt seit Januar 2008 nur die 2. Abteilung.

Sachsen-Anhalt

Die Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt verfügt am Standort Magdeburg über die 1. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, die 2. und 3. Einsatzhundertschaft und eine TEE. Wobei diese über keine WaWe verfügt. Die Polizeihubschrauberstaffel, das Landespolizeiorchester und der Polizeiärztliche Dienst sind ebenfalls Teil der Bereitschaftspolizei.

Schleswig-Holstein

Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat eine Bereitschaftspolizeiabteilung mit ihrem Standort in Eutin, die 3 Einsatzhundertschaften umfasst. Dabei hält die 1. Einsatzhundertschaft eine BFE und eine TEE vor.

Thüringen

Die Polizei Thüringen hat folgende Standorte der BePo:

  • 1. BPH Rudolstadt
  • 2. BPH & 3. BPH/BFE Erfurt
  • ebenso ist in Erfurt die TEE stationiert.

Die Polizeifachhochschule und das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThPol) hat seinen Sitz in Meiningen, wo die Ausbildung zum mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgt. In Erfurt ist auch der PÄD (polizeiärztlicher Dienst) untergebracht, wegen der Ausbildung in Meiningen (BZThPol) wurde dort eine Außenstelle eingerichtet.

Bund

2 Züge der BBPol bei einer Demonstration

Die Bundespolizei besitzt seit der Neuorganisation vom 1. März 2008 mit der verantwortlichen Direktion Bundesbereitschaftspolizei in Fuldatal insgesamt zehn Bundespolizeiabteilungen (BPOLABT). Diese Bundespolizeiabteilungen sind nach polizeitaktischen und -strategischen Gesichtspunkten bundesweit an folgenden Standorten verteilt:

  • BPOLABT Ratzeburg (3 Einsatzhundertschaften (EHu), 1 Technische Hundertschaft (THu) mit 2 technischen Einsatzeinheiten und 2 Wasserwerfer (WaWe)-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Uelzen (2 EHu, 1 Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft (BFHu), 1 leichte technische Einsatzeinheit, 1 Unterstützungseinheit (UE) mit Beweissicherungs- und Dokumentations (BeDo)-Einheit, 1 Aufklärungs (A)-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Blumberg (4 EHu, 1 BFHu, 1 THu mit 2 technischen Einsatzeinheiten und 1 WaWe-Einheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Bad Düben (4 EHu, 1 leichte technische Einsatzeinheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Duderstadt (3 EHu, 1 leichte technische Einsatzeinheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Sankt Augustin (2 EHu, 1 BFHu, 1 THu mit 2 technischen Einsatzeinheiten und 1 WaWe-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst, 1 Internationale Einsatzeinheit)
  • BPOLABT Hünfeld (1 EHu, 1 BFHu, 1 THu mit 2 technischen Einsatzeinheiten und 1 WaWe-Einheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Bayreuth (2 EHu, 1 BFHu, 1 leichte technische Einsatzeinheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Bad Bergzabern (3 EHu, 1 leichte technische Einsatzeinheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit, Polizeiärztlicher Dienst)
  • BPOLABT Deggendorf (3 EHu, 1 THu mit 2 technischen Einsatzeinheiten und 1 WaWe-Einheit, 1 UE mit BeDo-Einheit, 1 A-Einheit)

Die Abteilung Rosenheim wurde im Zuge der Reform zum 1. März 2008 aufgelöst. Die Beschäftigten des Standortes wurden auf die Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ) sowie auf andere Dienststellen versetzt oder abgeordnet.

Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei führt und koordiniert die Bundespolizeiabteilungen sowie die Bundespolizeifliegerstaffel. An den Standorten Sankt Augustin und Blumberg befindet sich jeweils eine Bundespolizei-Fliegerstaffel.

Siehe auch

Literatur

  • Hans G.Christoph: Der Bundesgrenzschutz und die Länderpolizeien. Archiv BGS Traditionsverband, Geslau 2009
  • Walter Drobnig: Der mitteldeutsche Aufstand 1921: seine Bekämpfung durch die Polizei. Lübeck 1929.
  • Lothar Danner: Ordnungspolizei Hamburg. Betrachtungen zu ihrer Geschichte 1918–1933. Hamburg 1958.
  • Eugen Raible (Polizeioberrat a. D.): Geschichte der Polizei. Ihre Entwicklung in den alten Ländern Baden und Württemberg und in den dem neuen Bundesland Baden-Württemberg unter besonderer Berücksichtigung der kasernierten Polizei (Bereitschaftspolizei). Stuttgart 1963.
  • Polizei. Wer befiehlt, muß zahlen. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1951, S. 5–7 (online).
  • Hans Steinweg (Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder im Bundesministerium des Innern) (Hrsg.): Zehn Jahre Bereitschaftspolizeien der Länder. Wiesbaden 1962.
  • J. Böhlke: Die Entwicklung der Niedersächsischen Bereitschaftspolizei. In: Artur Plaisier (Red.): 10 Jahre Bereitschaftspolizei Niedersachsen. Hamburg o.J. (1961), S. 7–13.
  • Gerd Hespe (Red.): 50 Jahre Bereitschaftspolizeien der Länder. Oldenburg 2001.
  • Herbert Scheffler (Schutzpolizeidirektor): Polizeiverwendung. Richtlinien für den Einsatz im Großen und Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst. Bd. I, H. 1., 12. vollständig neu bearbeitete Aufl. Lübeck 1970.
  • Herbert Scheffler (Polizeirat): Merkblätter über Polizeiverwendung. Der Polizeikampf. Lübeck 1958.
  • Herbert Scheffler: Die Polizeiverwendung. Vorläufige Vorschrift. Dritter Teil: Außergewöhnlicher Sicherheits- und Ordnungsdienst, Lübeck 1964.
  • Wilhelm Schell (Polizeirat i. R.): Polizeiverwendung. Erster Teil. Die taktische Grundausbildung (VfdP 1, Ziffern 1–153), Hamburg 1966.
  • Illinger: Der Unterführer in der Polizeiverwendung. Ein polizeitaktisches Lehr- und Übungsbuch für Einzel- und Truppenpolizei. Neubearbeitet von Wilhelm Schell, Polizeirat, 11. erweiterte Aufl. Lübeck 1962 (Erstauflage 1938, 10. Aufl. 1952).
  • Bereitschaftspolizei in der BRD. In: Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, 2 Bde. Berlin (DDR) 1985, Bd. 2, S. 81.
  • Thomas Auerbach: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Terror- und Sabotagevorbereitungen des MfS gegen die Bundesrepublik Deutschland. Berlin 2001.
  • Heiner Busch u. a.: Die Polizei in der Bundesrepublik. Frankfurt am Main / Berlin-West 1985.

Weblinks

 Commons: Bereitschaftspolizei – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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