Presse-Grosso

Presse-Grosso

Ein Grossist ist im Verlagswesen der Pressegroßhandel, also die Handelsstufe zwischen dem Verlag und dem Einzelhändler. Neben dem Pressegrossisten vertreiben auch Abonnements, Lesezirkel, Direktlieferungen oder der Bahnhofsbuchhandel Presseerzeugnisse.

Inhaltsverzeichnis

Vertriebswege

Über den Pressegrossisten gehen der größte Teil der veröffentlichten Titel in Deutschland, vor allem Kaufzeitungen und Publikumszeitschriften. Die Verlage informieren die Grossisten über ihre Programme und Sonderausgaben. Der Vertrieb der einzelnen Verlage vereinbart mit dem jeweiligen Grossisten die Bedingungen bezüglich der Abnahmemenge, der Lieferung, der Bezahlung etc. Sie schließen einen Kommissionsvertrag mit Remissionsrecht ab. Oftmals kooperieren sie bei Marktuntersuchungen (der Grossist sammelt hierbei die Daten und der Verlag wertet sie aus, zieht seine Schlüsse und modifiziert daraufhin möglicherweise sein Verlagsprogramm oder Marketingstrategien).

Pressegrossisten bekommen ihre Produkte direkt von den jeweiligen Verlagen; internationale Vertriebsunternehmen liefern die ausländische Presse.

Einige Besonderheiten in den Arbeitsbedingungen und rechtlichen Aspekte gibt es bei den Pressegrossounternehmen. Zunächst einmal gilt bei Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitungen und Zeitschriften die Preisbindung, das heißt der Pressegrossist hat hier keine Möglichkeit zur Preisgestaltung. Das Pressegrosso unterliegt sowohl der vertikalen – der Preis für die Abgabe des Grossisten an den Einzelhändler ist festgelegt – als auch der horizontalen Preisbindung - der Endpreis für den Käufer ist festgelegt. Die Preisbindung erfolgt durch Verträge zwischen den Zeitungsherausgebern und den Monopolgrossisten, in denen die Großhändler verpflichtet werden, die Preisbindung an die Einzelhändler weiterzugeben. Die Zulässigkeit solcher Verträge ergibt sich aus § 30 GWB .

Deutschland ist in 82 sogenannte „Grossogebiete“ aufgeteilt, in denen 69 Grossofirmen tätig sind. Die Grossisten besitzen ein Alleinauslieferungsrecht, also ein Monopol, lediglich in Berlin und Hamburg gibt es eine Konkurrenz zwischen Grossisten. Diese Ausnahme ist im Kartellrecht geregelt, erst 2003 bestätigte die Bundesregierung das spezielle Vertriebssystem nochmals.

In seinem zugeteilten Gebiet unterliegt der Pressegrossist dem Kontrahierungszwang, das heißt, er hat die Pflicht, nicht nur jede Verkaufsstelle zu beliefern, sondern auch jede auf dem Markt erhältliche Publikation anzubieten und in sein Programm aufzunehmen. Der Einzelhandel hat somit einen Belieferungsanspruch gegenüber dem Pressegrossisten.

Außerdem hat der Einzelhandel das Recht, seine nicht verkauften Exemplare von Druckerzeugnissen zu remittieren. Die Verlage sind verpflichtet, sie zurückzunehmen (was die Pressegrossisten abwickeln). Diese Bedingungen sollen die wirtschaftliche Existenz kleiner Verlage und die faire Konkurrenz untereinander gewährleisten. Die Pressegrossisten sind von Verlagen unabhängig, einige Pressegrossisten sind aber an Verlagen oder anderen Presseunternehmen beteiligt. Dies ist alles andere als unproblematisch, denn Pressegrossisten sollen ihr Gebiet unvoreingenommen beliefern (was mit ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen kollidiert, wenn sie an einem Verlag beteiligt sind).

Um das deutsche System des Presse-Grosso ist seit September 2008 eine Auseinandersetzung entbrannt, in der der Bauer-Verlag einige Verträge mit Presse-Grossisten kündigte, weil diese nicht mehr effizient arbeiteten. Erklärtes Ziel des Verlages ist die Ankurbelung eines stärkeren Wettbewerbs nach englischem Vorbild, wobei jedoch von Kritikern eine Einschränkung der Pressevielfalt befürchtet wird.[1]

Das Pendant zum Presse-Grosso ist im Buchhandel das Barsortiment, gelegentlich ebenfalls als Grossist bezeichnet.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Quellen

  1. Michael Haller: Nur die Massenblätter sollen ins Regal. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. März 2009, S. 37

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