- Privilegium maius
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Ein Privilegium Maius war im Mittelalter (9. Jahrhundert bis 14. Jahrhundert) im allgemeinen Sinne die feierliche Form der Urkunden der päpstlichen Kanzlei, gegenüber der einfachen Form, dem Privilegium Minus. Während das Privilegium Minus durch das Breve ersetzt wurde, trat an die Stelle des Privilegium Maius die Bulle.
Privilegium Maius von 1358/59
Im engeren Sinne versteht man unter dem Privilegium Maius (großer Freiheitsbrief) eine im Auftrag von Rudolf IV. gefälschte Version des Privilegium Minus (1156), mit dem den österreichischen Stammlanden der Habsburger umfangreiche Rechte zugestanden wurden. Dies geschah mutmaßlich, weil die Habsburger in der Goldenen Bulle keine Beachtung fanden. Im Privilegium Maius wird Österreich zum Erzherzogtum erklärt und mit Rechten ähnlich denen der Kurfürstentümer ausgestattet:
- Unteilbarkeit der Länder
- automatische Primogenitur (später in der pragmatischen Sanktion erweitert)
- Eigenständige Gerichtsbarkeit ohne Möglichkeit, den Kaiser anzurufen (Privilegium de non evocando)
- Herrschaftssymbole
Das Privilegium Maius enthält fünf inserierte gefälschte Urkunden, die u. a. angeblich sogar von Julius Caesar und Nero ausgestellt worden sein sollen, die der Region Österreich (damals Noricum) bereits besondere Rechte verliehen hätten. Als Grundgerüst verwendeten die Fälscher des Privilegium Maius das Privilegium Minus von 1156, das sie stark erweiterten, dessen Goldsiegel sie am Privilegium Maius anbrachten und anschließend das Original des Privilegium Minus vernichteten (das deswegen nur abschriftlich überliefert ist).
Kaiser Karl IV. aus dem Geschlecht der Luxemburger bestätigte das Privilegium Maius nicht, da es von seinem italienischen Gelehrten Francesco Petrarca als Fälschung erkannt wurde. Erst der habsburgische Kaiser Friedrich III. bestätigte es 1453, später auch Rudolf II. und Karl VI. Mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation verlor das Privilegium Maius seine Bedeutung. 1852 wurde es von Wilhelm Wattenbach als Fälschung nachgewiesen.
Literatur
- Heinrich Appelt: Zur diplomatischen Beurteilung des Privilegium maius, in: Grundwissenschaften und Geschichte, Festschrift für Peter Acht, Kallmünz i.d. Opf. 1976 (MHSt-Abt. GHW 15), S. 210-217.
- Günther Hödl: Die Bestätigung und Erweiterung der österreichischen Freiheitsbriefe durch Kaiser Friedrich III., in: Fälschungen im Mittelalter, Bd. 3, Hannover 1988 (MGH-Schriften 33,3) , S. 225-246.
- Alfons Lhotsky: Privilegium maius. Die Geschichte einer Urkunde, München 1957 (Österreich Archiv 2).
- Werner Maleczek: Privilegium maius; Privilegium minus. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. VII, Sp. 230f.
- Wilhelm Wattenbach: Die österreichischen Freiheitsbriefe. Prüfung ihrer Echtheit und Forschungen über ihre Entstehung, in: Archiv für Kunde Österreichischer Geschichtsquellen 8 (1852) , S. 77-119.
Weblinks
- Artikel das Privilegium Maius im Österreich-Lexikon von aeiou
- Privilegium Maius im Archivinformationssystem des Österreichischen Staatsarchivs
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