- Pro hac vice
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Der lateinische Ausdruck pro hac vice (phv) bedeutet „für dieses (eine) Mal, ausnahmsweise“.[1]
Inhaltsverzeichnis
US-amerikanisches Recht
In der US-amerikanischen Rechtssprache wird diese Bezeichnung gewöhnlich für einen auswärtigen Anwalt verwendet, dem eine Sondererlaubnis zur Teilnahme an einem bestimmten Prozess erteilt worden ist, obwohl er keine (generelle) Anwaltszulassung für den US-Bundesstaat hat, in dem der Prozess stattfindet.[2]
Römisches und kanonisches Recht
Im römischen und kanonischen Recht kennzeichnet der Ausdruck eine Einzelfallregelung mit Ausnahmecharakter. Im Annuario Pontificio, dem Direktorium der römisch-katholischen Kirche, wird mit dem Ausdruck etwa der Fall beschrieben, dass ein Titularbischofssitz nur für die Dauer der Amtszeit des derzeitigen Inhabers in den Rang eines Titularerzbischofssitzes erhoben wird.
In seltenen Ausnahmefällen gibt es auch die umgekehrte Konstellation, dass nämlich ein Titularerzbischofssitz ausnahmsweise nur als Titularbischofssitz vergeben wird. Diese Praxis gewann in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung, wenn es um die Vergabe traditionsreicher Titularerzbischofssitze mit zum Teil sehr bedeutenden Namen (z. B. Ephesus, Milet etc.) geht, die „in partibus infidelium“ („in den Gebieten der Ungläubigen“) liegen und in deren Sprengeln heutzutage kaum noch katholische (bzw. überhaupt christliche) Gläubige anzutreffen sind (v. a. in Kleinasien, Nahost oder Nordafrika). Um die an denselben Traditionssitzen ebenfalls vertretenen östlichen Kirchen nicht zu brüskieren, erschien es aus ökumenischer Rücksicht immer öfter geraten, diese „prominenten“ Sitze nicht mit allzu hochrangigen Titeln zu versehen.
Darüber hinaus tritt der Ausdruck auch dann in Erscheinung, wenn Kardinäle, die als Kardinaldiakone in das Kardinalskollegium aufgenommen wurden, zehn Jahre nach ihrer Kreierung zum Kardinal das Recht in Anspruch nehmen, in die Rangklasse der Kardinalpriester aufgenommen zu werden, und ihre als römische Diakonie geführte Titelkirche nicht wechseln wollen: Sie können dann pro hac vice („für dieses eine Mal“) zum Kardinalpriester dieser Titelkirche ernannt werden, die aber als Diakonie weiterbesteht und „beim nächsten Mal“ auch wieder regulär mit einem Kardinaldiakon besetzt wird.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Gabriel Adeleye, Kofi Acquah-Dadzie, Thomas J. Sienkewicz, James T. McDonough: World dictionary of foreign expressions: a resource for readers and writers. Mundelein, Illinois 2000, Bolchazy-Carducci Publishers, ISBN 978-0865164239, S. 317
- ↑ Siehe Nolo’s Plain-English Law Dictionary online. Beispiele für die Verwendung des Ausdrucks admitted pro hac vice unter Groklaw online; Beispiel für Zulassungsbedingungen für Pro-hac-vice-Anwälte unter Beispiele.
- ↑ Siehe Liste der Kardinalpriester mit „Pro-hac-vice“-Titel.
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