- Produzentenrente
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Der Begriff Produzentenrente wurde von Alfred Marshall geprägt[1] und beschreibt im Rahmen der mikroökonomischen Modellbildung die Differenz zwischen dem Marktpreis und dem Reservationspreis des Produzenten, jenen Preis also, zu dem ein Produzent sein Gut (gerade noch) anbieten würde.
Der Produzentenrente steht die Konsumentenrente gegenüber, gemeinsam sind sie die wesentlichen Bausteine zur Bestimmung der Ökonomischen Wohlfahrt.
Interessant ist die Produzentenrente unter Bedingungen des eingeschränkten Wettbewerbs:
- Bei perfekter Preisdiskriminierung erhält der Anbieter die Summe aus Produzenten- und Konsumentenrente und erreicht damit wie im Falle des Wettbewerbs das Wohlfahrtsmaximum. Um eine Aussage über seine Gewinnsituation treffen zu können, ist jedoch die Kenntnis der Kostenstruktur notwendig.
- In einem Monopol gelingt es dem Monopolisten gewinnmaximierend die Produzentenrente zu steigern, indem er entweder die Preise oder die Mengen festlegt. Tendenziell kommt es jedoch zu einer Unterversorgung mit dem Monopolgut bei Überversorgung mit Gütern, die unter Wettbewerbsbedingungen angeboten werden, so dass die gesamte Wohlfahrt sinkt.
Einzelnachweise
- ↑ Ulrich van Suntum: Die unsichtbare Hand. Springer; 2005, 3. Auflage, Seite 26
Weblinks
- Konsumenten- und Produzentenrente (grafisch) (PDF-Datei; 14 kB)
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