- Publius Salvius Iulianus (Jurist)
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Lucius Octavius Cornelius Publius Salvius Iulianus Aemilianus (* ca. 108) war ein römischer Politiker und ein bedeutender Jurist.
Julian stammte aus Hadrumetum in Africa. In seiner Karriere durchlief der den Cursus honorum, die Ehrenlaufbahn eines römischen Politikers. Überliefert sind seine Quaestur und sein Volkstribunat unter Kaiser Hadrian (117–138), um 138 bekleidete er seine erste hohe Magistratur, die Prätur. Wahrscheinlich von 141 bis 147 ist er als Ärarpräfekt tätig gewesen. (praefectus aerarii Saturni item Militaris).
Im Jahr 148 war Julian ordentlicher Konsul. Dies bestätigt sowohl ein Militärdiplom vom März desselben Jahres,[1] als auch die Fasti Ostienses.[2] Um 151/2 wurde er als Legat von Germania inferior in die Provinzhauptstadt Colonia Claudia Ara Agrippinensium (Köln) versetzt. Auch für den Zeitpunkt dieses Amtes gibt ein Militärdiplom vom September 152 Auskunft.[3] Anschließend kam Julian als Legat in die Provinz Hispania citerior (wohl 161–164) und im Amtsjahr 167/8 wurde er schließlich Prokonsul der Provinz Africa proconsularis. Von dort – aus Pupput – stammt eine Inschrift, die zur Erschließung des Lebenslaufs von Julian wichtig ist.[4] Nach der Historia Augusta[5] war Julian außerdem Praefectus urbi, doch ist diese Angabe nicht einwandfrei. Er gehörte dem Kollegium der Quindecimviri sacris faciundis an und war auch Pontifex. Sein Sohn Publius Salvius Iulianus wurde im Jahr 175 Konsul.
Julian war ein Freund der Kaiser Mark Aurel und Lucius Verus. Er wirkte als juristischer Schriftsteller und Respondent. Hinterlassen hat er 90 libri digesta, dazu Bearbeitungen von Urseius Ferox und Minicius.[6] Sein Schüler Sextus Caecilius Africanus[7] hat zudem noch eine Sammlung der Entscheidungen des Julian herausgegeben (Quaestiones). Alle Schriften sind nur auszugsweise und teils verändert in den Digesten des spätrömischen Kaisers Justinian I. (527–565) überliefert. Trotzdem ist die hervorragende Treffsicherheit der Entscheidungen des Julian noch erkennbar. Viele von ihm gefundenen Lösungen gelten heute noch. Julian ist wohl der bedeutendste römische Jurist und gilt auch als einer der bedeutendsten Juristen aller Zeiten.
Literatur
- PIR ² S 136
Anmerkungen
- ↑ CIL 16, 00095
- ↑ CIL 06, 00375
- ↑ AE 2004, 01911
- ↑ CIL 08, 24094
- ↑ Historia Augusta, Didius Iulianus, 1,1
- ↑ Die Person des Urseius Ferox bleibt wie die des Minicius im Dunkeln. Außerhalb der Fragmente aus Julians Libri ad Urseium Ferocem wird er nur an fünf Stellen erwähnt (Digestae 10,5; 27,1; 11,2; 1,10). Einige Quellen erlauben Schlüsse auf die Zeit, in der Ferox gelebt hat. Aus den ergibt sich, dass Ferox wahrscheinlich in der Zeit der Kaiser Vespasian (69–79) oder Trajan (98–117), unter Umständen noch unter Hadrian gelebt hat.
- ↑ Über Africanus ist wenig bekannt. Dass er Julians Schüler war, schließt man aus einer Ulpianstelle (Digestae 3,4) und seinen Quaestiones. Wahrscheinlich ist er identisch mit den Sextus Caecilius, den Aulus Gellius in seinen Noctes Atticae im Gespräch mit den Philosophen Favorinus als Kenner der Zwölf Tafeln auftreten lässt. Möglicherweise stammte er aus Thuburbo Minus, wo die Sexti Caecilii inschriftlich bezeugt sind.
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