- Quellentheorie
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Die Quellentheorie ist eine finanzwissenschaftliche Einkommenstheorie.
Sie ist die älteste[1] der zum Begriff des Einkommens vertretenen Theorien. Sie bezeichnet als Einkommen die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug ihres Lebensunterhaltes angewiesenen Personen (Familie) zur Verfügung stehen.[2] Entscheidend für die Differenzierung zwischen Einkommen und nicht steuerbaren Vermögensmehrungen ist die Regelmäßigkeit des Zuflusses.[3] In Konkretisierung der Definition nennt Bernhard Fuisting[4] fünf Einkommensquellen: Geldkapital, Grundbesitz, Gewerbebetrieb, Arbeitstätigkeit und Hebungsrechte.
Diese Einkommensquellen finden sich zum Teil im deutschen Einkommensteuerrecht bei den Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 S. 1 EStG wieder, zu nennen sind hier in Nr. 5 Einkünfte aus Kapitalvermögen, in Nr. 6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in Nr. 2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in Nr. 3 Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. Nr. 4 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Entwickelt von Franz Guth (Die Lehre vom Einkommen in dessen Gesammtzweigen. Aus dem Standpunkte der Nationalöconomie nach einer selbstständigen theoretisch-practischen Anschauung. Prag: Tempsky 1869), ausgearbeitet von Bernhard Fuisting (Die Grundzüge der Steuerlehre. Berlin: Heymann 1902).
- ↑ Fuisting aaO S. 110.
- ↑ Guth aaO S. 62; Fuisting aaO S. 109, S. 148 ff.
- ↑ Fuisting aaO.
Literatur
- Icking, Jan: Deutsches Einkommensteuerrecht zwischen Quellen- und Reinvermögenszugangstheorie. Dt. Univ.-Verl., Wiesbaden 1993, ISBN 3-8244-0146-0 (Zugl.: Bochum, Univ., Diplomarbeit, 1992).
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