RAF-Phantom

RAF-Phantom

Das RAF-Phantom ist ein 1992 im Droemer Knaur-Verlag erschienenes Sachbuch der Journalisten Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber und Ekkehard Sieker. Es ist wegen seiner Thesen zur sogenannten dritten Generation der Rote Armee Fraktion äußerst umstritten. Nach der zentralen Aussage des Buchs seien die von 1985 bis 1991 durchgeführten Terroranschläge nicht von der RAF, sondern von Geheimdiensten begangen worden. Kritiker des Buches bewerten dies als Verschwörungstheorie.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die Autoren wurden von ihren journalistischen Recherchen im Mordfall Alfred Herrhausen (1989) zu dem Buch angeregt. Der damalige Kronzeuge der Bundesanwaltschaft, Siegfried Nonne, hatte in einem von den Autoren erstellten Beitrag des WDR-Magazins Monitor 1992 sein gesamtes Geständnis widerrufen. Darin hatte er zuvor mehrere mutmaßliche RAF-Mitglieder schwer belastet. Bei ihren weiteren Recherchen sammelten die Autoren umfangreiches Material an Zeugenaussagen und offiziellen Ermittlungsergebnissen. Dabei stießen sie auf – ihrer Meinung nach – starke Unstimmigkeiten in den offiziellen Untersuchungsergebnissen. Dies führte zu weiteren Recherchen über frühere Morde der RAF, bei denen die drei Journalisten ähnliche Unstimmigkeiten wie im Fall Herrhausen zu erkennen glaubten. Weil sie offenbar Zugang zu geheimen Behördenunterlagen gehabt hatten, wurden sie in der Folge das Ziel staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und Hausdurchsuchungen.[1] Das Buch erschien 1997 in einer überarbeiteten zweiten Auflage.

Inhalt

Die Thesen der Autoren lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Mitglieder der ersten und zweiten Generation der RAF hatten z.B. bei Banküberfällen und Konfrontationen mit der Polizei deutliche Spuren hinterlassen, die jeweils nach spätestens wenigen Jahren zu ihrer Verhaftung führten. Dabei waren sie zuvor meist längere Zeit von den Behörden observiert worden. Laut den Autoren hätten die Mitglieder der dritten Generation dagegen praktisch keine Spuren hinterlassen und nach Angaben der Behörden über mehrere Jahre quasi als Phantome innerhalb der Gesellschaft gelebt, wobei die Ermittler lange Zeit fast völlig im Dunkeln tappten. Dies sei ein auffallender Widerspruch, zumal der Ermittlungsapparat im Laufe des Kampfs gegen die RAF immer effektiver geworden sei und daher die schlechten Ergebnisse unglaubhaft seien.
  • Es wurden kaum Mitglieder der sogenannten dritten Generation der RAF lebend gefasst. Mehrere mutmaßliche Mitglieder starben bei Verhaftungsversuchen, etwa Wolfgang Grams und Horst Ludwig Meyer. Konkrete Tatvorwürfe gegen lebend gefasste Verdächtige erwiesen sich später zum Teil als nicht haltbar und wurden fallengelassen, zum Beispiel in den Fällen Andrea Klump und Christoph Seidler. Dies stehe laut den Autoren in auffallend starkem Gegensatz zur Geschichte der vorigen Generationen der RAF, deren Mitglieder jeweils zum größten Teil verhaftet und nach aufwändigen Verfahren zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Dagegen ist nur ein Mitglied der dritten Generation für der RAF zugeschriebene Morde verurteilt worden, Birgit Hogefeld. Laut den Autoren basiere das Urteil in ihrem Fall auf einer Reihe fragwürdiger Indizienbeweise, zum Beispiel einem graphologischen Gutachten.
  • Im Gegensatz zu den früheren RAF-Terroristen hinterließ die dritte Generation praktisch keine verwertbaren Spuren an den Tatorten. Dementsprechend seien die einzigen Beweise für die Täterschaft der RAF die Bekennerschreiben. Laut den Autoren sollen diese Schreiben keine Merkmale aufweisen, die nicht auch eine beliebige dritte Person hätte produzieren können, und die sie als authentisch identifizieren. Vielmehr weisen angeblich mehrere Indizien in den Schreiben auf eine Fabrikation durch Dritte hin. Zudem sei die Echtheit der Bekennerschreiben von den Behörden jeweils in auffallend kurzer Zeit bestätigt worden, ohne dass vorher kriminaltechnische Untersuchungen durchgeführt worden wären.
  • Die offiziellen Ermittlungsergebnisse in den entsprechenden Mordfällen seien von so vielen Ungereimtheiten geprägt, dass dies auf zielgerichtete Manipulation von dritter Seite schließen lasse.
  • Die Anschläge der dritten Generation hätten darüber hinaus eine sehr hohe Präzision und aufwändige Planung erfordert, die die Fähigkeiten einer aus autodidaktischen Terroristen bestehenden Terrorgruppe deutlich überstiegen habe.
  • Die meisten Mordopfer hätten berufliche Hintergründe gehabt, die eine Ermordung durch Dritte plausibel erscheinen ließen. Laut den Autoren seien diese vermeintlichen Motive in mehreren der Mordfälle ähnlich und deuteten angeblich auf ausländische Geheimdienste als eigentliche Täter. Dabei nennen sie als ihren Hauptverdächtigen die CIA, deren Verstrickung in ähnliche Operationen bereits mehrfach nachgewiesen sei. Als Beispiel nennen die Autoren die als Strategie der Spannung bekannt gewordenen Vorgänge in Italien. Dort wurden eine Anzahl terroristischer Anschläge der 1970er und 1980er Jahre, die ursprünglich den Roten Brigaden angelastet worden waren, ab 1984 erneut untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die eigentlichen Täter mit der NATO-Organisation Gladio und italienischen Geheimdiensten kooperierende Rechtsextremisten waren. Außerdem stellte sich heraus, dass die Roten Brigaden zum Teil von Geheimdienstmitarbeitern unterwandert waren.

Kritik

Das Buch wird nicht nur wegen der weithin als höchst unglaubhaft wahrgenommenen These, sondern auch wegen des teilweise meinungslastigen Schreibstils kritisiert. Nur wenige Kritiker haben sich detailliert auf inhaltlicher Ebene mit dem Buch auseinandergesetzt, etwa der damalige taz- und spätere Spiegel-Redakteur Gerd Rosenkranz. Er monierte in seiner in der taz erschienenen Rezension eine ganze Reihe von Detailfehlern – von denen er allerdings nur zwei belegte – und gab ein äußerst negatives Gesamturteil ab[2]. Einer seiner Hauptkritikpunkte war, dass Tatsachen verdreht und einseitig präsentiert würden, damit sie zur These der Verfasser passen. Der Regensburger Politikwissenschaftler Alexander Straßner ordnet die Aussagen des Buchs als Verschwörungstheorie ein.[3]

Nachspiel

Im Jahr 1995 stellte die Bundestagsfraktion der Grünen eine kleine parlamentarische Anfrage mit dem Titel Der Kronzeuge Siegfried Nonne und die Rolle der Sicherheitsbehörden[4] an die Bundesregierung, die die Darstellung der Behörden zum Mord an Alfred Herrhausen hinterfragte. Sie bezog sich in wesentlichen Teilen auf Aussagen des Buchs.

In einem Gespräch mit dem Magazin Der Spiegel lehnte Birgit Hogefeld, die ehemalige Lebensgefährtin des verstorbenen RAF-Mitglieds Wolfgang Grams, eine Antwort auf die Frage nach einer möglichen persönlichen Beteiligung an den Morden an Herrhausen und Rohwedder ab[5]. Direkt auf das Buch angesprochen, und ob es in RAF-nahen Kreisen ernsthaft diskutiert worden wäre, meinte sie:

„Im RAF-Umfeld nicht. In den linksradikalen Zusammenhängen, die ich kenne, hatte dieser Unsinn nie eine Bedeutung. Aber natürlich hing die Tatsache, daß das überhaupt jemand ernst nahm, damit zusammen, daß die RAF in den achtziger Jahren von der legalen Linken sehr isoliert war. So wurde das auch diskutiert: als Ergebnis eigener Fehler.”

Zumindest die Kritik der Autoren an der von den Behörden vertretenen Version zum Herrhausen-Mord wurde bestätigt, als diese Ende der 1990er nach und nach zusammenbrach. Mittlerweile sind die ursprünglich Beschuldigten, Christoph Seidler und Andrea Klump, durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts von der Verantwortung für die Tat und vom Vorwurf der RAF-Mitgliedschaft entlastet.

Aufgrund einer im Jahre 2001 durchgeführten DNA-Analyse von Haarspuren am Tatort der Ermordung Rohwedders, die eine Zuordnung zu Grams erbrachte, deutete sich erstmals eine konkrete Widerlegung der im Buch vertretenen Thesen an.[6] Die Bundesanwaltschaft benannte Grams allerdings ausdrücklich nicht als Tatverdächtigen, da sie dieses Indiz als nicht ausreichend bewertete.[7] Zudem wurden von einigen Seiten Zweifel an der Aussagekraft der Haarspur geäußert. Dies beruhte unter anderem auf Zweifeln an der wissenschaftlichen Qualität des Untersuchungsergebnisses[8] und auf dem Zeitpunkt der Identifizierung, die erst acht Jahre nach Grams' Tod vorgenommen wurde. Auf eine Anfrage der PDS-Bundestagsfraktion hatte die Bundesanwaltschaft zugegeben, dass eine Überprüfung von Haaren auch zu einem früheren Zeitpunkt ohne eine DNA-Analyse möglich gewesen wäre, diese aber nicht durchgeführt worden war, weil nach Grams Tod zwar eine Blut-, aber keine Haarprobe entnommen worden sei.[9][10][11]

Die Journalistin Regine Igel hat für ihr Buch Terrorjahre. Die dunkle Seite der CIA in Italien italienische Justizakten gesichtet und Interviews mit Richtern und Staatsanwälten geführt. Sie vertritt die Auffassung, dass die RAF schon früher als von Wisnewski behauptet von Geheimdiensten unterwandert und instrumentalisiert worden sei, was im Fall der italienischen Roten Brigaden bewiesen sei.[12] Dies stützt sie unter anderem auf Ermittlungsergebnisse der italienischen Justiz, die auf eine Zusammenarbeit der beiden Gruppen bei der Entführung von Aldo Moro schließen lassen. An der Entführung waren laut der Untersuchungskommission Terrorismus und Massaker des italienischen Senats und Erkenntnissen der italienischen Justiz mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Geheimdienste beteiligt.[12][13] Die Tatsache, dass die Zusammenhänge zwischen der RAF und Geheimdiensten in Deutschland praktisch unbekannt seien und nie offiziell untersucht wurden, begründete Igel mit der gesetzlich festgelegten Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwälte durch die Politik. Anders als in Italien würde auf diese Weise die Untersuchung der Verwicklung staatlicher Stellen in den Terrorismus blockiert.[12][14]

Die für die Morde an Ernst Zimmermann, Karl Heinz Beckurts, Gerold von Braunmühl, Alfred Herrhausen und Detlev Karsten Rohwedder verantwortlichen Täter wurden bis heute nicht zweifelsfrei identifiziert. Die einzigen in diesem Zusammenhang genannten Personen, Horst Ludwig Meyer und Wolfgang Grams, starben bei Verhaftungsversuchen.

Literatur

  • Gerhard Wisnewski, Wolfgang Landgraeber, Ekkehard Sieker: Das RAF-Phantom. Wozu Politik und Wirtschaft Terroristen brauchen. Droemer Knaur, München, 2. Auflage, Februar 1997, ISBN 3-426-80010-1 - Inhaltsverzeichnis und Leseprobe

Film

Auf der Grundlage des Buchs entstand im Jahr 2000 der preisgekrönte Fernsehfilm Das Phantom.

Referenzen

  1. Vom RAF-Phantom eingeholt. Proteste gegen Durchsuchung bei Monitor-Mitarbeitern. Süddeutsche Zeitung, 3. März 1994
  2. Gerd Rosenkranz: Im Nebel der „Dritten RAF-Generation”. taz – die tageszeitung, 23. Januar 1993
  3. Alexander Straßner, Die dritte Generation der "Roten Armee Fraktion". Entstehung, Struktur, Funktionslogik und Zerfall einer terroristischen Organisation, VS-Verlag, Berlin 2003, ISBN 3531141147, S. 295
  4. Bundestagsdrucksache 13/533 vom 13. Februar 1995: Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion: Der Kronzeuge Siegfried Nonne und die Rolle der Sicherheitsbehörden.
  5. Hogefeld über die Rote Armee Fraktion: "Wir waren sehr deutsch". Der Spiegel, Nr. 42, 13. Oktober 1997, S. 169
  6. Das „RAF-Phantom“ nimmt Gestalt an - Nach zehn Jahren erste heiße Spur im Mordfall Rohwedder, afp 16. Mai 2001
  7. Mordfall Rohwedder: Hogefeld soll vernommen werden, WDR online, 17.Mai 2001
  8. Helmut Lorscheid: DNA-Analyse als Stimmungsmache? Generalbundesanwalt verweigert Angaben zum angeblichen "Grams-Haarfund". Telepolis, 3. Juli 2001
  9. Bundestagsdrucksache 14/6297 vom 18. Juni 2001: Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS: Neue Verdachtsmomente des Generalbundesanwalts im Mordfall Rohwedder und Berichte über eine angebliche „neue RAF“.
  10. Bundestagsdrucksache 14/6525 vom 2. Juli 2001: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS.
  11. Helmut Lorscheid: Nichts genaues weiß man nicht. Kleine Anfrage bezüglich Grams-"Haarfund" wirft nur neue Fragen auf., Telepolis, 9. Juli 2001
  12. a b c Regine Igel: Linksterrorismus fremdgesteuert? Die Kooperation von RAF, Roten Brigaden, CIA und KGB. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Oktober 2007, S. 1230 (PDF ; Stand: 20. August 2008). 
  13. Politische Morde (4) Der Fall Aldo Moro. In: 3sat.online. 7. Oktober 2004. Abgerufen am 1. September 2008.
  14. Regine Igel: Kein Maulkorb für den Staatsanwalt. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. November 2003, S. 1380–1389 (blaetter.de ; Stand: 30. August 2008). 

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