- Randnummer
-
Als Randnummern (Rn, RN), Randziffern (Rz, Rdz) oder Randzahlen (Rdz) bezeichnet man zumeist am Rand eines Absatzes angeführte und hervorgehobene fortlaufende Zahlen, die dazu dienen, auf exakte Stellen im Text zu verweisen bzw. um diese zitieren zu können. An das Ende der Abkürzung werden von einigen Autoren auch Punkte gesetzt („Rn.“ usw.).
Randnummern kommen vor allem in umfangreicheren Werken vor. Im Gegensatz zu Seitenzahlen sind sie konzeptionell mit dem Inhalt verknüpft und hängen nicht von einer zufälligen formellen Textformatierung ab. Meist gibt es pro Seite mehrere Randnummern, so dass die inhaltliche Gliederung des Textes über diese feiner ist als über Seitenzahlen. Somit wird ein exakteres Zitieren ermöglicht, wobei die angegebene Fundstelle oft auch hinsichtlich von Folgeauflagen des Werkes stabil bleibt.
Zumeist werden Randnummern in Lehrbüchern und Skripten verwendet, sind aber auch in anderen vielgliedrigen Werken wie beispielsweise bei Niederschriften vorhanden. Besonders oft werden Randnummern im Bereich der Rechtswissenschaften benutzt.
In Inhaltsverzeichnissen werden in der Regel die Randnummern und die Seitenzahlen aufgeführt, ggf. auch die Textgliederung mittels Paragraphen. Im Werk selbst werden fachliche Verweise meist nicht mittels Hinweis auf andere Kapitel oder Seiten, sondern mittels der Randnummer getätigt. Diese internen Verweise müssen vom Autor bei Folgeauflagen, außer bei Komplettüberarbeitungen, in der Regel nicht angepasst werden.
Siehe auch
Kategorien:- Buch
- Juristische Literatur
- Juristische Methodenlehre
- Sachliteratur
- Schreibtechnik
- Wissenschaftspraxis
- Wissenschaftliche Arbeit
Wikimedia Foundation.