- Ausweispflicht
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Ausweispflicht bezeichnet die in manchen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. In einigen Ländern besteht zusätzlich eine ständige Mitführpflicht des Ausweises. Staaten ohne eine Ausweispflicht sind beispielsweise Österreich und die Schweiz.
Inhaltsverzeichnis
Nationale Regelungen
Deutschland
Für Deutsche besteht nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres und kann sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllt werden. Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden. Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigung[1] und für Waffenträger[2].
Bürger der Europäischen Union einschließlich des Europäischen Wirtschaftsraums müssen nach § 8 des Freizügigkeitsgesetzes bei der Einreise in die Bundesrepublik einen Pass oder anerkannten Passersatz mitführen und während ihres Aufenthaltes besitzen.
Für alle anderen Ausländer, die in die Bundesrepublik einreisen oder sich im Bundesgebiet aufhalten, besteht nach § 3 des Aufenthaltsgesetzes eine Passpflicht.
Die Ausweispflicht wurde in Deutschland von den Nationalsozialisten im Jahre 1938 für Juden und wehrfähige Männer eingeführt und nach Kriegsbeginn am 10. September 1939 auf alle über 15 Jahre alten deutschen Staatsbürger ausgeweitet.[3]
Österreich
In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Muss man sich aus den verschiedensten Gründen, wie beispielsweise bei einem Notar ausweisen, kann man sich ohne Ausweis zum Beispiel auch eines Identitätszeugen bedienen. Durch den Beitritt zum Schengener Abkommen der Staaten der Europäischen Union wurden die Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen aufgehoben; sie können im Bedarfsfall aber vorübergehend wieder aktiviert werden. Im gesamten Schengen-Gebiet – und somit auch in Österreich – muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive in die Polizeiinspektion zur Identitätsfeststellung folgen.
Schweiz und USA
In Staaten wie der Schweiz oder den Vereinigten Staaten existiert ebenso keine Ausweispflicht, oft mit der Begründung, die Einführung einer solchen sei ein Schritt zum Überwachungsstaat. In den Vereinigten Staaten hat allerdings die Sozialversicherungsnummer die Funktion einer eindeutigen Identifizierung übernommen und der Führerschein die eines Lichtbildausweises. Für Staatsbürger ohne bestandene Führerscheinprüfung besteht die Möglichkeit, eine Identification (ID) Card zu erwerben. Diese erfüllt ebenfalls die Funktion eines Lichtbildausweises. In manchen Staaten der Vereinigten Staaten wird zusätzlich eine Liquor ID ausgestellt. Sie zeigt an, dass der Besitzer alt genug ist, Alkohol zu konsumieren (z. B. älter als 21). In der Schweiz ist analog eine eindeutige Identifikation über die AHV-Nummer möglich. Neben dem Reisepass besteht auch die Möglichkeit, eine Identitätskarte zu erwerben und diese als Ausweis zu verwenden. Die Identitätskarte genügt als Ausweis für den Grenzübertritt in die und innerhalb der EU.
Großbritannien
In Großbritannien besteht weder eine Ausweis- noch eine Mitführpflicht und es existieren keine Personalausweise. Ein Versuch der Labour-Regierung im Jahr 2008, Personalausweise auf freiwilliger Basis einzuführen, scheiterte, die liberal-konservative Nachfolgeregierung hat die in der Bevölkerung unbeliebten Ausweise im Mai 2010 wieder abgeschafft.
Praktisch jedoch verfügen die Briten über ausreichende Möglichkeiten, sich auszuweisen. Die meisten Briten besitzen Reisepass und Führerschein, letzterer enthielt in Großbritannien bis 1998 kein Lichtbild. Diese werden – teils in Verbindung mit einer aktuellen Strom-/Telefon-/Gasrechnung als Adressnachweis – für eine Vielzahl von Geschäften wie Bankkontoeröffnung, Bibliotheks-/Videotheksanmeldung, etc. verwendet.
Zudem existieren mehrere freiwillige Age Cards (Portman Group, Citizen Card, Connexions Card, Validate UK) mit einem einheitlichen PASS-Hologramm, die als Altersnachweis für den Erwerb altersbeschränkter Produkte dienen.
Irland
In Irland besteht weder eine Ausweis- noch eine Mitführpflicht. In der Praxis besitzen die meisten Bürger einen Lichtbildausweis in Form eines Reisepasses und/oder eines Führerscheins. Darüber hinaus existieren für über 18-jährige auch fakultative, von der Garda Síochána (Polizei) ausgestellte Age Cards, die eine ähnliche Funktion wie die amerikanische Liquor ID haben.
Niederlande
In den Niederlanden gilt seit Anfang 2005 eine ähnliche Regelung wie in Deutschland, da alle Personen ab 14 Jahren einen Ausweis auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorlegen müssen. Die Polizei erhält aber keine Berechtigung zu Ausweiskontrollen. Lange Zeit hatte eine solche Regelung dort als nicht durchsetzbar gegolten, da die Erinnerung an die deutsche Besatzungszeit, während der das letzte Mal Mitführpflicht herrschte, noch frisch war.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ § 2a SchwarzArbG
- ↑ § 38 WaffG
- ↑ DeutschlandRadio Berlin: „In Deutschland wird der Ausweiszwang eingeführt“, KalenderBlatt vom 10. September 2004
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