- Reinhold Huhn
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Reinhold Huhn (* 8. März 1942 in Braunsberg (Ostpr.); † 18. Juni 1962 in Ost-Berlin) war Gefreiter der Grenztruppen der DDR, als er in der Zimmerstraße 56 in Berlin durch den Fluchthelfer Rudolf Müller erschossen wurde. Bevor er seinen Wehrdienst leistete, war er Rinderzüchter. Er wurde postum zum Unteroffizier befördert.
Nach ihm wurde die Berliner Reinhold-Huhn-Oberschule (POS) benannt, sowie in Berlin, Hoyerswerda, Magdeburg, Guben und Hildburghausen die Reinhold-Huhn-Straße. Ein ihm gewidmetes Denkmal stand bis Mitte der 1990er Jahre in der Berliner Schützenstraße (die bis zum Ende der DDR Reinhold-Huhn-Straße hieß)/Jerusalemer Straße und eine Gedenktafel in der Nikolai-Bersarin-Kaserne in Berlin-Lichtenberg.
Inhaltsverzeichnis
Tod
Am 18. Juni 1962 war Reinhold Huhn an der Berliner Mauer in Berlin-Mitte nahe der Zimmerstraße eingesetzt. Von der direkt an der Mauer befindlichen Baustelle des Springer-Hochhauses gruben Fluchthelfer im Rudolf Müller einen Fluchttunnel. Nach dem Durchbruch des Tunnel in den Keller eines Hauses in Ost-Berlin, ging Rudolf Müller hinüber, verließ das Haus und holte seine Familie von einem vereinbarten Treffpunkt ab. Auf dem Rückweg zum Tunneleingang passierten sie Reihnhold Huhn und seinen Postenführer. Als Reinhold Huhn die Gruppe kontrollieren wollte, gingen alle bis auf Rudolf Müller weiter. Müller zog aus der Innentasche seiner Jacke eine Pistole und schoss Huhn aus nächster Nähe in die Brust. Anschließend rannte Müller zum Tunneleingang. Der Postenführer Huhns eröffnete das Feuer auf die Flüchtlinge, ohne einen zu treffen.[1]
Nachwirken
Auf der West-Berliner Seite angekommen, erzählte Rudolf Müller er habe Reinhold Huhn lediglich geschlagen. Der tödliche Schuss sei von dem Postenführer abgegeben worden. Der West-Berliner Senat flog Müller und seine Familie in die Bundesrepublik aus. Ein Auslieferungsgesuch der DDR-Behörden, die von der Schuld Müllers überzeugt waren, wurde abgelehnt. Das West-Berliner Ermittlungsverfahren gegen Müller wurde im November 1962 eingestellt. Vor Grenzsoldaten behauptet die DDR-Staatsführung, dass Müller im direkten Auftrag von Konrad Adenauer und Willy Brandt gehandelt habe.
Nach der deutschen Wiedervereinigung stellte die Staatsanwaltschaft Berlin erneut Ermittlungen in dem Fall an. Diese führten 1996 zu einem Prozess gegen Rudolf Müller. Im Laufe des Verfahren gesteht der Angeklagte für die tödlichen Schüsse verantwortlich zu sein, machte aber Notwehr geltend. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. In der Berufungsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurde das Strafmaß 2000 belassen, aber das Delikt auf Mord geändert, weil das Merkmal der Heimtücke erfüllt sei.
Am 6. August 2001 strahlte der Fernsehsender MDR den Dokumentarfilm Der Todesstreifen – Tödliche Schüsse über diese Ereignisse aus, der die Nachforschungen der DDR-Polizei und DDR-Gerichte bestätigte.
Literatur
- Hans-Hermann Hertle, Maria Nooke: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989. Ein biographisches Handbuch. 1. Auflage. Ch. Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-517-1.
Weblinks
Einzelnachweise
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