- Rentamt
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Rentamt, auch Renterei oder Rentei, ist der Begriff, der seit dem späten Mittelalter für die Behörde der landesherrlichen oder kirchlichen Finanzverwaltung (hauptsächlich Einkünfte aus Domänen) unter der Führung eines Rentmeisters oder Rentamtmanns stand. Später bezeichnete „Rentamt“ eine Behörde zur Verwaltung der grundherrschaftlichen Einnahmen.
In Bayern, wo der Begriff besonders lange verwendet wurde, gingen die Rentämter als Verwaltungsbehörden aus den früheren Kastenämtern hervor, die der Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes dienten. Auch die Vitztumsämter wurden 1507 im Zuge einer großen Verwaltungsreform nach dem Landshuter Erbfolgekrieg (1504/05) in Rentämter umgewandelt, die in Bayern neben der Finanzverwaltung dann auch für juristische, administrative und militärische Aufgaben zuständig waren. So waren die Rentämter beispielsweise die „Mittelbehörden“ zwischen den Landgerichten der unteren Ebene und den Zentralbehörden in der jeweiligen Hauptstadt.
Minister Montgelas ließ die Rentämter in Bayern im Zuge seiner umfassenden Verwaltungsreformen 1802 wieder in reine Finanzbehörden umwandeln, die dann von jeweils einem Rentbeamten (später: Rentamtmann) geleitet wurden. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden aus den Rentämtern in Bayern im Zuge der Einführung der Reichsfinanzverwaltung 1919 die Finanzämter als Reichsbehörden.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Rentamt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenQuellen
- Rentamt, das In: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1087.
- Rentamt. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 14, Altenburg 1862, S. 46 (Online bei zeno.org).
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