- Rettungsgasse
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Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen. Der Begriff der Rettungsgasse stammt bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten Ländern eingeführt wurde. Aktuell (2011) ist sie in Deutschland und Tschechien verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden.[1] In Österreich wird sie mit Beginn 2012 verpflichtend eingeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge.
Unterschiedlich ist allerdings die Regelung bei mehr als zwei Spuren. Während in Deutschland und in Österreich (ab 1.1.2012) die Regelung besteht, dass zwischen der am weitesten links und der vorletzten die freie Spur gebildet werden muss, muss die freie Spur in Tschechien zwischen der rechten und der nächsten Spur freibleiben. Die Begründung für die deutsche Lösung besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und so mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt, wenn die Rettungsgasse zwischen der vorletzten und der letzten Spur gebildet wird. Außerdem ist die Übersicht für die Einsatzkräfte in den großen Fahrzeugen besser gegeben. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötige Zeit verloren geht.[1] In Tschechien wird es damit begründet, dass die Einsatzfahrzeuge die Ein- bzw. Ausfahrten leichter erreichen.
Situation in Deutschland
In Deutschland wurde die Rettungsgasse bereits 1982 eingeführt.[2] Gesetzlich geregelt ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden. Auch innerorts, wenn sich auf entsprechend ausgebauten Hauptverkehrsstraßen auf allen Fahrstreifen ein Stau gebildet hat und sich ein Fahrzeug mit Wegerecht nähert, wird es versuchen, nach diesem Prinzip freie Bahn zu erhalten.
Der Standstreifen wird von den Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil er möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist und unvermutet durch liegengebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann. Er darf von anderen Verkehrsteilnehmern nur in besonderen Fällen genutzt werden.
Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 11 StVO) und muss mit einer Geldbuße bzw. einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.[3] Bei schwerwiegenden Behinderungen kann unter Umständen eine strafrechtliche Verfolgung hinzukommen.
Situation in Österreich
In Österreich wird die Rettungsgasse mit 1.1.2012 eingeführt. Die Rettungsgasse ist generell immer zwischen der äußerst linken und der nächsten daneben liegenden Spur zu bilden.[4] Die Nichteinhaltung bzw. eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen kann in Folge mit einer Geldbuße von bis zu 2180 Euro und einer Eintragung in das Vormerksystem (Punkteführerschein) geahndet werden.[5]
Bis Ende 2011 war für Einsatzfahrzeuge der Pannenstreifen freizuhalten. Gemäß § 46 Abs. 4, lit. d der österreichischen Straßenverkehrsordnung ist es auf der Autobahn verboten, den Pannenstreifen zu befahren. Ausgenommen sind Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht und des Pannendienstes. Seit einem schweren Unfall im Jahr 1985 bei Amstetten auf der Westautobahn gibt es die Diskussion über die Gesetzesänderung zur Einführung der Rettungsgasse. Diese Diskussion wird vor allem von der Feuerwehr, dem Roten Kreuz und anderen Einsatzorganisationen getragen.
Im November 2010 kündigte Verkehrsministerin Doris Bures die Änderung der gesetzlichen Regelungen und die Einführung der Rettungsgasse in Österreich mit 1. Januar 2012 an. [6] Mittlerweile wurde der dafür notwendige Gesetzesvorschlag im Mai 2011 im Ministerrat beschlossen und ist inzwischen auch vom Bundesrat einstimmig verabschiedet worden.[7] Rechtskräftig wird das Gesetz nach der noch ausstehenden Unterschrift von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer mit der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt. Die gesetzliche Regelung über die Rettungsgasse ist nun im §46 Abs. 6 StVO verankert. Die Einführung wird mit einer Kommunikationskampagne begleitet, zu der die ASFINAG laut Ministerratsvortrag vom Mai 2011 verpflichtet wurde. [8]
Situation in Tschechien
In Tschechien ist die Rettungsgasse, (tschechisch průjezdný jízdní pruh, übersetzt: Durchfahrtstreifen), seit 2005 vorgeschrieben, nachdem durch das Gesetz 411/2005 Sb. der §41 der tschechischen Straßenverkehrsordnung um einen neuen entsprechenden Absatz ergänzt wurde.[9] Danach muss auf Autobahnen sowie Schnellstraßen mit zwei Fahrtstreifen in einer Richtung beim Stillstand vorsorglich ein freier Fahrtstreifen in der Mitte von mindestens 3 Metern gebildet werden, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung dann ein freier Streifen zwischen dem mittleren und dem rechten Fahrstreifen (abweichend von der deutschen Regelung).
Weblinks
- Rettungsgasse nach deutschem Muster
- Rettungsgasse nach tschechischem Muster (PDF; 262 kB) tschechische Sprache, aber mit Grafiken
- Video:Bildung einer Rettungsgasse auf fireworld.at
- Offizielle Homepage der Österreichischen Rettungsgasse-Kampagne des Autobahnbetreibers ASFINAG
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ a b Offizielle Homepage der Österreichischen Rettungsgasse-Kampagne des Autobahnbetreibers ASFINAG
- ↑ Lange wurde darüber diskutiert – nun kommt sie 2012 auch in Österreich: die Rettungsgasse. abgerufen 23. November 2010
- ↑ BKatV, Anlage, Nr. 50.
- ↑ StVO 24. Novelle österreichische Straßenverkehrsordnung abgerufen am 31. Mai 2011
- ↑ Rettungsgasse auf Autobahnen ab 1.1. auf ots vom 7. November 2011 abgerufen am 7. November 2011
- ↑ Bures: Ab 2012 kommen Rettung und Feuerwehr schneller zu Unfallopfern auf ots vom 22. November 2010 abgerufen am 22. November 2010
- ↑ Weg frei für die Rettungsgasse auf ots vom 24. Mai 2011 abgerufen am 24. Mai 2011
- ↑ Rettungsgasse bekommt Kampagne auf ots vom 7. November 2011 abgerufen am 7. November 2011
- ↑ Gesetz 411/2005 Sb., online auf: sagit.cz, tschechisch, abgerufen am 4. Dezember 2010
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