- Einsatzkraft
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Einsatzkräfte ist der Sammelbegriff für alle am Ablaufart hoheitlich beteiligten Personen. Das können sowohl Angestellte der Feuerwehr sein, als auch von Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. Auch bei Einsätzen der Polizei ist der Begriff gebräuchlich.
Einsatzkräfte treten niemals als Einzelperson auf, sondern sind Teil eines Einsatzes, welcher von einer Einsatzleitung koordiniert wird. Einsatzkräfte ergänzen sich gegenseitig in ihren Aufgaben zur Bewältigung eines gemeinsamen Unternehmungszieles: der Nothilfe und der Linderung der Folgen des Noteinsatzes. Einsatzkräfte müssen im Verkehrswesen stets kennzeichende Warnkleidung tragen, und müssen sich durch geeignete Verkehrssicherungen oder Verkehrssicherungsposten absichern.
Einsatzkräften ist bei an den Fahrzeugen gemäß § 35 StVO (Sonderrechte) eingeschalteten Einsatzhorn (landläufig Sondersignal genannt) umgehend freie Fahrt zu gewähren, Einsatzkräfte des Rettungsdienstes dürfen im Einsatzfall auch gegen die Fahrtrichtung fahren. Damit Einsatzkräfte schneller den Einsatzort erreichen, ist gemäß § 11 Absatz StVO (Besondere Verkehrslagen) eine Rettungsgasse zu bilden und die Vorfahrtregel trotz grüner Ampel bei gleichzeitig sich näherndem Einsatzfahrzeug außer Kraft gesetzt. Fahrzeugführer müssen in die Kreuzung hineinfahren, um eine Rettungsgasse zu bilden, dürfen aber nicht mit dem Einsatzfahrzeug durchrutschen.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Siehe auch
- Mobiles Einsatzkommando (MEK)
- Sondereinsatzkommando (SEK)
Kategorien:- Einsatzorganisationen
- Feuerwehreinsatz
- Polizeiliches Handeln
- Rettungsdienst
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