Rudolf Christiani

Rudolf Christiani

Carl Rudolf Ferdinand Christiani (* 27. Januar 1797 in Kopenhagen; † 21. Januar 1858 in Celle) war ein deutscher Jurist und als Politiker ein einflussreiches liberales Mitglied der Zweiten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Hannover. Aufgrund seiner Redegewandheit und seiner Ausdruckskraft wurde er als der „Mirabeau der Lüneburger Heide“ bekannt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Christiani war der Sohn des Johann Rudolf Christiani (1761–1841), Pastor in Kopenhagen (später Pastor in Eutin und Superindent in Lüneburg), und der Caroline Auguste Christiani. Die Ehe der Eltern wurde 1801 geschieden, der Sohn wuchs beim Vater auf. Die Mutter heiratete erneut und veröffentlichte unter dem Namen Caroline Auguste Fischer mehrere Romane.

Rudolf Christiani studierte ab November 1813 Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Göttingen. In Göttingen immatrikulierte er sich im April 1815 als stud. iur. aus Dänemark und wurde Mitglied des Corps Hannovera. Im Jahr 1818 wurde er in seiner Heimatstadt Lüneburg als Advokat zugelassen. 1824 wurde er erst interimistischer, später auch definitiv Stadtsekretär der Stadt Lüneburg. Als liberaler Politiker wirkte er bei der Umsetzung des Staatsgrundgesetz und der Reformen Stüves wie der Bauernbefreiung mit. Als einer der Hauptredner der Zweiten Kammer der Ständeversammlung machte er seinem Spitznamen Ehre. Nach dem Staatsstreich des Königs Ernst August I., der 1837 das Staatsgrundgesetz außer Kraft setzte, gehörte er zu den deutlichsten Kritikern der reaktionären Politik des neuen Königs. Als Belletristischer Schöngeist verherrlichte er den verstorbenen liberalen Bürgerkönig Wilhelm IV. von Hannover und hielt fortan Plädoyers für die Abschaffung der Monarchie.

1846 trat er vorläufig in den Ruhestand und verbrachte die Jahre 1846 bis 1848 am Dänischen Hof in Kopenhagen, wo König Christian VIII. seinen gutachterlichen juristischen Rat in Sachen des Dänischen Gesamtstaats und der Schleswig-Holsteinischen Frage in Anspruch nahm. Dies brachte ihm nach Deutschland zurückgekehrt im Zuge der politischen Entwicklung 1848 und des Schleswig-Holsteinischen Krieges 1848-51 erhebliche persönliche Kritik ein, so dass er keine politischen öffentlichen Ämter mehr wahrnahm. Er widmete sich fortan in Lüneburg vorrangig der Belletristik und starb während einer Gerichtsverhandlung als Geschworener in Celle.

Beziehung zur Familie Heine

Christiani heiratete in die Familie Heine ein. Er war mit einer aus Bordeaux stammenden, wohl situierten Kusine des Dichters Heinrich Heine verheiratet, mit dem ihn auch eine enge Freundschaft verband, die sich bei Heine auch literarisch nieder schlug. Heines Eltern wohnten von 1822 bis 1826 in Lüneburg am Ochsenmarkt im heutigen Heinrich-Heine-Haus. Heine widmete dem jungen Christiani in Lüneburger Zeiten das Gedicht:


Diesen liebenswürdgen Jüngling
Kann man nicht genug verehren;
Oft traktiert er mich mit Austern,
Und mit Rheinwein und Likören.

Zierlich sitzt ihm Rock und Höschen,
Doch noch zierlicher die Binde,
Und so kommt er jeden Morgen,
Fragt, ob ich mich wohlbefinde;

Spricht von meinem weiten Ruhme,
Meiner Anmut, meinen Witzen;
Eifrig und geschäftig ist er
Mir zu dienen, mir zu nützen.

Und des Abends, in Gesellschaft,
Mit begeistertem Gesichte,
Deklamiert er vor den Damen
Meine göttlichen Gedichte.

O, wie ist es hoch erfreulich,
Solchen Jüngling noch zu finden,
Jetzt in unsrer Zeit, wo täglich
Mehr und mehr die Bessern schwinden.


Die Beziehung der beiden erklärt, warum Heinrich Heine in § 4 seines 1851 in Paris errichteten notariellen Testaments Rudolf Christiani quasi zum Testamentsvollstrecker seines literarischen Nachlasses einsetzte. Ein Amt, das Christiani nie auf oder angenommen hat.[1]

Literatur

Weblinks

 Wikisource: Rudolf Christiani – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Heines Testament im Volltext bei zeno.org

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