- Rudolf Sohm
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Rudolph Sohm (* 29. Oktober 1841 in Rostock; † 16. Mai 1917 in Leipzig) war ein deutscher Jurist.
Leben
Er studierte in Berlin, Heidelberg und München. In Göttingen hielt er 1866 seine erste Vorlesung. Er war ab 1870 Professor in Freiburg im Breisgau und ab 1872 in Straßburg. 1887 kam Sohm nach Leipzig, um Rechtsgeschichte zu lehren. Er war mitbeteiligt an der Erstellung des Bürgerlichen Gesetzbuches und hielt 1896 die Einführungsrede vor dem Reichstag. Mit Friedrich Naumann und Caspar René Gregory gründete er 1896 den Nationalsozialen Verein, der ein soziales Christentum vertrat.
Er war streng lutherischer Konfessionalist. In seiner Dissertation ging er vom römischen Recht aus, arbeitete dann führend in der deutschen Rechtsgeschichte und widmete sich auch dem Kirchenrecht. Er bildete gleichzeitig aber seine romanistischen Studien fort bis zu seinem Hauptwerk „Institutionen des römischen Rechts“. Sohms Thesen führten im katholischen Kirchenrecht zu nachhaltigen Kontroversen (Sohm-Harnack-Kontroverse).
Heute sind Sohms Begriffe einer doppelten Kirche und des allein säkularen Rechtsverständnisses weitgehend überholt, aber seine Überlegungen finden in der aktuellen Forschung durchaus noch Beachtung.
Sohm war Ehrendoktor verschiedener Fakultäten, auch der theologischen. Einer seiner Schüler war Walter Simons.
Werke
- Der Prozess der Lex salica, 1867 (Digitalisat)
- Institutionen des römischen Rechts, 1883
- Kirchengeschichte im Grundriss, 1888
- Wesen und Ursprung des Katholizismus, 1909
Weblinks
- Literatur von und über Rudolph Sohm im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Digitalisierte Werke von Sohm - SICD der Universitäten von Strasbourg
Personendaten NAME Sohm, Rudolph ALTERNATIVNAMEN Sohm, Rudolf KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtshistoriker GEBURTSDATUM 29. Oktober 1841 GEBURTSORT Rostock STERBEDATUM 16. Mai 1917 STERBEORT Leipzig
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