- Rudolf von Hoegen
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Rudolf von Hoegen wurde im April 1991 Präsident des deutschen Inlandsnachrichtendienstes MAD.
Seine berufliche Karriere begann der promovierte Jurist zunächst als Verwaltungsbeamter. Aus dem Bundesinnenministerium wechselte er in Verwendungen bei verschiedenen deutschen Nachrichtendiensten.
Ab 1976 war von Hoegen Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz und leitete dort zunächst die Abteilung V (Geheimschutz) und seit dem 1. März 1980 die Abteilung IV (Spionageabwehr), ab Anfang 1981 die Abteilung I (Grundsatzabteilung), schließlich seit Februar 1982 wieder die Abteilung IV, diesmal bis zum 30. Oktober 1983.
Danach begann von Hoegen eine neue Tätigkeit als erster Direktor beim Bundeskriminalamt, wo er in Meckenheim die Abteilung Staatsschutz und Sicherungsgruppe Bonn leitete.
1985 wurde er aufgrund des wegen der Kießling-Affäre des MAD in Auftrag gegebenen Höcherl-Berichts, der eine vermehrte Verwendung von Zivilisten in dem Armeegeheimdienst zur Auflockerung der verkrusteten Strukturen gefordert hatte, zum MAD versetzt, dessen Präsident er von 1991 bis zu seiner Zurruhesetzung 2003 blieb. Versuche die Kompetenzen des MAD auch auf Auslandsaufklärung auszudehnen scheiterten zum Ende der Amtszeit von Hoegens hin am Widerstand des BND.[1]
Er ist Teilnehmer des 2003 gegründeten „Gesprächskreis Nachrichtendienste in Deutschland“ (GKND) aus ehemaligen hochrangigen Mitarbeitern der deutschen Geheimdienste und gehört dessen Beirat an.[2][3] Er war Mitbegründer des GKND[4] 2008 war er Vizevorsitzender des Beirates.[5]
Von Hoegen ist Mitglied der CDU und nahm in ihr kleinere Funktionen wahr.
Einzelnachweise
Kategorien:- Person (Deutscher Verfassungsschutz)
- Beamter (Deutschland)
- Jurist in der Polizeiverwaltung
- CDU-Mitglied
- Geboren im 20. Jahrhundert
- Mann
- Präsident einer Bundesoberbehörde
- Person (Bundeskriminalamt)
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