Amt für den Militärischen Abschirmdienst

Amt für den Militärischen Abschirmdienst
Amt für den Militärischen Abschirmdienst
– MAD –
MAD 2.png
Internes Verbandsabzeichen
Aufstellung 30. Januar 1956
Land Flag of Germany.svg Deutschland
Streitkräfte Bundeswehr
Organisationsbereich Bundeswehr Logo Streitkraeftebasis with lettering.svg Streitkräftebasis
Truppengattung Militärnachrichtendienst
Stärke 1213 Mitarbeiter (Stand 2009)
Unterstellung BMVg.svg Inspekteur der Streitkräftebasis
Hauptsitz Köln
Führung
Präsident Karl-Heinz Brüsselbach

Das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD), inoffiziell: Militärischer Abschirmdienst, bis 1984 Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw), ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr, der dort die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt. Organisiert ist der MAD als Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums und beschäftigt etwa 1250 zivile und militärische Mitarbeiter. Er untersteht dem Inspekteur der Streitkräftebasis und ist Teil der Streitkräfte. Die Zentrale des MAD liegt in der Konrad-Adenauer-Kaserne in Köln, hinzu kommen 12 über das ganze Bundesgebiet verteilte Außenstellen.

2009 betrug der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt knapp 73 Millionen Euro (2008: 70 Mio. Euro).[1]

Zusammen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gehört der MAD zu den drei Nachrichtendiensten des Bundes.

Das Vertrauensgremium hat im Oktober 2010 die Bundesregierung gebeten, die Möglichkeiten und Wege für eine Überführung der Aufgaben des MAD in die Aufgabenbereiche des BND sowie des BfV zum Zwecke einer größtmöglichen Effizienzsteigerung und Entlastung des Bundeshaushaltes zu prüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Konzept vorzulegen.[2]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Wappen des MAD

Der Militärische Abschirmdienst ging aus einer im früheren Amt Blank (dem Vorläufer des Bundesministeriums der Verteidigung) unterhaltenen Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung hervor und wurde 1956, nach der Aufstellung der Bundeswehr, in dieser Form gegründet. Bis zum Jahr 1984 hieß es Amt für die Sicherheit der Bundeswehr (ASBw). Im September 1984 kam es zu einer weitgehenden Umstrukturierung des Dienstes aufgrund des Höcherl-Berichts, es erfolgte ein organisatorischer Umbau und bis zu einem gewissen Grad eine Besetzung mit zivilen Mitarbeitern (Beamte, also keine Soldaten). Rund 2.000 Mitarbeiter waren 1984 beim MAD beschäftigt. Am 1. Oktober 1984 übernahm Brigadegeneral Hubertus Senff die Führung und löste Brigadegeneral Helmut Behrendt ab.

1982 wurden 357.000 Datei- und Karteiauskünfte durch den MAD eingeholt und in 3.148 Fällen bei militärischen und zivilen Bundeswehrangehörigen Sicherheitsbedenken angemeldet. Zu den wichtigsten Auskunftslieferanten des MAD gehörten auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und Abwehrdienste befreundeter Staaten.

An der Spitze der Behörde steht das MAD-Amt in Köln. Nach der Eingliederung der NVA in die Bundeswehr am 3. Oktober 1990 unterstanden dem MAD-Amt zunächst sieben MAD-Gruppen und 28 MAD-Stellen. Im Rahmen der Streitkräftereduzierung 1994 wurde der Aufbau weiter gestrafft. Dem MAD-Amt unterstehen nunmehr 12 MAD-Stellen.

Affären und Skandale

Es gab einen illegalen Lauschangriff des Dienstes, der in der Wohnung der Sekretärin des damaligen Verteidigungsministers Georg Leber Abhörwanzen anbrachte, da sie der Spionage für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR verdächtigt wurde. Der Verdacht ließ sich nie beweisen. Minister Leber erfuhr Anfang 1978 von der illegalen Abhöraktion, teilte dies dem Deutschen Bundestag aber erst mit, nachdem am 26. Januar 1978 die Illustrierte Quick einen entsprechenden Artikel veröffentlicht hatte. Am 2. Februar 1978 trat der Minister zurück.

Die Kießling-Affäre im Jahre 1983 hatte weiter reichende Folgen, die durch das Abhören des in einer Dienststelle der NATO beschäftigten Bundeswehrgenerals Günter Kießling durch den MAD ausgelöst wurde. Aufgrund von „Erkenntnissen“, die der Geheimdienst durch eine zweifelhafte Quelle erlangt hatte, wurde dem General unterstellt, homosexuell und deshalb ein Sicherheitsrisiko zu sein. Die „Erkenntnisse“, für die keine zureichende Tatsachengrundlage bestand, wurden dennoch dem damaligen Verteidigungsminister Manfred Wörner übermittelt, der Kießling ohne weitere Nachprüfungen und ohne ihn auch nur anzuhören, sofort in den einstweiligen Ruhestand versetzte. Die Gründe hierfür wurden kurze Zeit später publik gemacht. Die peinlichen Details der Ermittlungen und der Umstand, dass die erhobenen Vorwürfe lediglich auf den Angaben eines einzigen zwielichtigen Informanten beruhten und einer weiteren Verifizierung nicht zugänglich waren und in einzelnen Punkten auch widerlegt werden konnten, führten zu kritischer Presseberichterstattung und letztlich zur Rehabilitierung Kießlings, der am 1. Februar 1984 wieder in den aktiven Dienst zurückversetzt wurde. Der Minister trat trotz zahlreicher Aufforderungen nicht zurück. Er wurde kurze Zeit später NATO-Generalsekretär. Für den MAD hatte der Fall weitreichende Folgen. Der Kommandeur wurde abgelöst und eine Kommission unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Hermann Höcherl (CSU) eingesetzt (sogenannte Höcherl-Kommission), die Struktur und Arbeitsweise des MAD untersuchte und Vorschläge zu seiner Reform erarbeitete. Diese Vorschläge wurden zeitnah umgesetzt, die zu Änderungen in der Organisationsstruktur führten. Militärs in Spitzenpositionen des Dienstes wurden durch zivile Beamte ersetzt.

Einer der stellvertretenden Amtschefs des MAD, der 1988 verstorbene Oberst Joachim Krase, wurde nach seinem Tod als Stasi-Agent enttarnt.[3][4]

Ermittlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund

Am 20. November 2011 wurde bekannt, dass auch der Militärische Abschirmdienst an den Ermittlungen gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) beteiligt war. Ein V-Mann des MAD soll kurz nach dem Abtauchen der Verdächtigen deren neuen Aufenthaltsort an die MAD-Stelle 71 in Leipzig gemeldet haben, allerdings wurde diese Information nur innerhalb des MAD weiterverbreitet und nicht den anderen Verfassungsschutzbehörden zur Verfügung gestellt.[5] Unklar war zunächst, wodurch diese Beteiligung motiviert war, es wurde in den Medien darüber spekuliert, dass für vom NSU verübte Sprengstoffanschläge eventuell Explosivmittel der Bundeswehr verwendet wurden und dies die Ermittlungen des MAD ausgelöst hätte.[6][7]

Auftrag

Der Auftrag des MAD als abwehrender Nachrichtendienst ist es, für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrzunehmen. Die Aufgaben und Befugnisse des MAD, insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, bzw. Informationen, sind im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) in Verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geregelt. Kernaufgaben des MAD sind die Informationssammlung und -auswertung zu Zwecken der Spionage- / Sabotageabwehr und der Extremismus- / Terrorismusabwehr. Auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) wirkt der MAD darüber hinaus an Sicherheitsüberprüfungen mit (Personeller Geheim- und Sabotageschutz); zudem wird er beratend tätig bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Anlagen und Objekten (Materieller Geheimschutz). Vor dem Hintergrund des erweiterten Aufgabenspektrums der Bundeswehr ist der MAD auch an Auslandseinsätzen beteiligt. Hier leistet er einen Teilbeitrag zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Truppenkontingente durch Abschirmung gegen sämtliche die Sicherheit der Truppe gefährdenden Aktivitäten.

Organisation

Abteilungen

Der MAD ist in eine Verwaltungs- und vier Fachabteilungen gegliedert:

  • Abteilung Truppendienstliche Aufgaben/Verwaltung
  • Abteilung I: Zentrale Fachaufgaben
  • Abteilung II: Extremismus- /Terrorismusabwehr
  • Abteilung III: Spionageabwehr und Einsatzabschirmung
  • Abteilung IV: Personeller/Materieller Geheim- und Sabotageschutz

Dienststellen

Der MAD hat 12 regionale Dienststellen:

Rekrutierung und Ausbildung

Beim MAD können eingestellt werden:

  • Soldaten, die mindestens Feldwebel oder Offiziere sind
  • Beamte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes (u. a. Gewinnung aus anderen Behörden)
  • Angestellte der Bundeswehrverwaltung (Gewinnung über die Bundeswehr-Dienstleistungszentren)

In jedem Fall muss man zusätzlich einen Aufnahmetest bestehen, auch wenn man bereits Beamter bzw. Berufssoldat ist.

Amtschefs des MAD

Die nachfolgenden Personen waren Chef des Militärischen Abschirmdienstes.[8]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutzbericht 2009, Vorabfassung, S. 9 (PDF-Datei)
  2. Sparpläne: Haushälter wollen Militärgeheimdienst dichtmachen. Welt Online, 29. Oktober 2010, archiviert vom Original am 7. November 2010, abgerufen am 7. November 2010.
  3. "MAD-Spion enttarnt". Der Spiegel, 22. Oktober 1990, abgerufen am 3. April 2010.
  4. "Spionage: Schlimme Schlappe". Der Spiegel, 29. Oktober 1990, abgerufen am 3. April 2010.
  5. 'Rechtsterror: Friedrich attackiert Sicherheitsbehörden'. Focus.de über dpa, 19. November 2011, abgerufen am 20. November 2011
  6. MAD forschte im Umfeld der Terrorzelle. Tagesschau.de, 20. November 2011
  7. "Sebastian": MAD der Bundeswehr war in Ermittlungen gegen rechtskriminelle Terrorzelle involviert. Soldatenglück.de, 20. November 2011
  8. Dieter Krüger und Armin Wagner: Konspiration als Beruf: deutsche Geheimdienstchefs im Kalten Krieg Seite 312

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