- Rüdiger Veil
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Rüdiger Veil (* 1966 in Limburg an der Lahn) ist Rechtswissenschaftler.
Seit Juli 2003 ist Veil Inhaber des Alfried-Krupp-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Bucerius Law School und seit Juli 2007 geschäftsführender Direktor Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrechts.
Veil absolvierte sein Jurastudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen. 1993 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab und war danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, Rechtssoziologie und Bürgerliches Recht von Thomas Raiser an der Humboldt-Universität zu Berlin. 1995 wurde Veil mit einer Arbeit über die „Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ promoviert und legte 1996 am Kammergericht in Berlin das Zweite Juristische Staatsexamen ab.
Er war danach als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Düsseldorf tätig. 1998 kehrte er als wissenschaftlicher Assistent an den Lehrstuhl von Thomas Raiser zurück und habilitierte sich – nach einem sechsmonatigen Forschungsaufenthalt in den USA – im Dezember 2002 mit einer Arbeit über „Unternehmensverträge“ an der Humboldt-Universität zu Berlin. Es folgte eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg und sodann ein Ruf an die Bucerius Law School in Hamburg, den Rüdiger Veil im Juli 2003 annahm. Im Jahre 2007 lehnte er einen Ruf an die Universität Nürnberg-Erlangen ab.
An der Bucerius Law School lehrt Rüdiger Veil Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Gesellschafts- sowie Kapitalmarktrecht. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Gesellschaftsrecht (Recht der Kapitalgesellschaften, Konzern- und Umwandlungsrecht), im internationalen Kapitalmarktrecht sowie im Wettbewerbsrecht.
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