Schriftdolmetscher

Schriftdolmetscher

Schriftdolmetscher schreiben das gesprochene Wort wortwörtlich oder in zusammengefasster Form möglichst schnell mit, um es hörgeschädigten Menschen zu erlauben, Reden, Vorträgen oder Ähnlichem durch Mitlesen zu folgen. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass durch den "Echtzeitcharakter" eine aktive Teilnahme (Diskussionsbeteiligung, Rückfragen, ...) der hörgeschädigten Person ermöglicht wird.

Schriftdolmetschen versteht sich (in Abgrenzung zum Gebärdensprachdolmetschen) primär als Angebot für schwerhörige oder spätertaubte Menschen, die zumeist (im Gegensatz zu frühertaubten/gehörlosen Personen) oft nicht oder nur sehr eingeschränkt die Gebärdensprache beherrschen, aber der Schriftsprache gut folgen können.

Inhaltsverzeichnis

Methoden

Für das Mitschreiben beim Schriftdolmetschen wird heute fast ausschließlich die Computertechnik genutzt, die ohne Papier-Handhabung auskommt und den mitgeschriebenen Text fortlaufend auf einem Bildschirm oder durch Projektion auf eine Leinwand zum Mitlesen darbietet.

Es können fallweise auch Begleit-Informationen zur laufenden Rede in den gedolmetschten Text eingefügt werden, so etwa Hinweise auf Sprecherwechsel oder Applaus. Der Sprecherwechsel kann je nach den Möglichkeiten und Vereinbarungen als solcher an sich oder per Namensnennung angezeigt werden. Dazu muss der Schriftdolmetscher bereits in der Vorbereitung die entsprechenden Informationen erhalten.

In Deutschland kommen derzeit drei verschiedene Methoden zu Einsatz. Welche davon benutzt wird, hängt neben der Verfügbarkeit auch von unterschiedlichen Ansprüchen, Vorlieben und Erfahrungen der Klienten ab, sowie der gewünschten Übertragungsmethodik (z.B. ob eine Wort-für-Wort-Mitschrift oder eher eine Zusammenfassung bevorzugt wird).

Konventionelle Methode

Hierbei wird das gesprochene Wort auf einer normalen Computer-Tastatur möglichst schnell auf herkömmliche Weise (Zehnfingersystem) mitgeschrieben. Um das Schreibtempo zu erhöhen und Ermüdungserscheinungen vorzubeugen, kommen darüber hinaus Textmakros (automatische Vervollständigung von Wörtern, oder Ersetzung von Abkürzungen durch Wörter) / Kürzelsysteme zur Anwendung. Selten kommen auch spezielle Tastaturlayouts (z.B.: Dvorak- oder Neo-Tastatur) zum Einsatz. Wird auch als "Schnellschreiben" bezeichnet.

Merkmale

Durch die Verwendung von Standard-Technologie ist der Kapitaleinsatz gering und die Methode hinaus am einfachsten zu erlernen (vor allem für bereits geübte 10-Finger-Schreiber). Da aber selbst schnelle 10-Finger-Schreiber (ohne Kürzelsystem) rein ergonomisch kaum mehr als 750 Anschläge schaffen und selbst mit Kürzelsystem die besten Leistungen bei knapp über 1000 Anschlägen pro Minute liegen [1], ist ein Zusammenfassen des Gesprochenen oft unumgänglich. Die Technik ist darüber hinaus physisch belastend und die Schreiber müssen sich gegebenenfalls abwechseln, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.

Computergestützte Maschinenstenografie

Hierbei wird die spezielle Tastatur einer Stenografiermaschine mit einer Softwarelösung kombiniert. Durch die Möglichkeit auf der Steno-Tastatur mehrere Tasten gleichzeitig zu drücken, ist das Schreiben ganzer Silben und Wörter möglich.

Merkmale

Die computergestützte Maschinenstenografie ist eine sehr schnelle und leistungsfähige Technik und erlaubt Wort-für-Wort-Mitschriften. Dem gegenüber steht eine vergleichsweise lange und teure Ausbildung (ca. 2 Jahre) und einiges an zusätzlicher Berufspraxis, um die Technik dann auch gut zu beherrschen. Da die Ausbildung und die zugrunde liegende Software / Technik sehr teuer ist, ist ein hoher Kapitaleinsatz nötig.

Schriftdolmetschen mit Spracherkennung

Hierbei nutzt der Schriftdolmetscher ein speziell auf ihn eintrainiertes Spracherkennungssystem. Der Dolmetscher diktiert im Einsatz die Redebeiträge nach, liest simultan die Schrift-Ausgabe des Spracherkennungsprogramms mit und korrigiert eventuelle Erkennungsfehler von Hand. Die Schriftdolmetscher können dabei entweder unter Verwendung eines normalen Headsets von einer Dolmetscherkabine (bzw. einem Nachbarraum) aus arbeiten oder mit Hilfe einer speziellen Stenomaske im selben Raum sitzen.

Merkmale

Das Schriftdolmetschen mit Spracherkennung ist von der reinen Geschwindigkeit her die schnellste Methode.[2] Mit einer Ausbildungszeit von ca einem Jahr und einem deutlich geringeren Anschaffungspreis für Hard- und Software als bei der Computerstenographie ist darüber hinaus kostengünstiger. Erkennungsfehler durch die Software lassen sich nicht ausschließen, können aber anhand der phonetischen Ähnlichkeit mit dem Originalwort vom hörgeschädigten Kunden häufig als solche erkannt und mit dem richtigen Wort assoziiert werden. Geübte Schriftdolmetscher können darüber hinaus auch Fehler während des Dolmetschens korrigieren.

Allgemeines

Beim Schriftdolmetschen handelt es sich um eine mental sehr anstrengende und anspruchsvolle Tätigkeit - deshalb sind alle Schriftdolmetscher für längere Einsätze auf eine Doppelbesetzung bzw. regelmäßige Pausen ab etwa einer Stunde Einsatzdauer angewiesen.

Für eine optimale Vorbereitung sind Schriftdolmetscher darauf angewiesen Themen, Fachtermini und insbesondere Namen frühzeitig zu erhalten und vorzubereiten. Bei der konventionellen Methode müssen hierbei ggf. Kürzel / Textmakros angelegt werden und bei der Computerstenographie und der Spracherkennung müssen diese Wörter in die jeweilige Software eingegeben und ggf. trainiert werden.

Bei allen Methoden ist es prinzipiell möglich, den gesamten in Schrift übersetzten Text automatisch abzuspeichern. Dieser gespeicherte Text kann auch als Mitschrift zum Nachlesen herausgegeben werden. Ob dies erfolgen soll und in welcher Form die Herausgabe (Druck oder Datei) erfolgt, ist vorab zwischen allen Beteiligten, evtl. auch dem Kostenträger, zu klären.

Gesetzliche Grundlage

Schriftdolmetschen ist in Deutschland nach der Kommunikationshilfenverordnung eine dem Gebärdensprachdolmetschen gleichgestellte Kommunikationshilfe. Unter Bezug darauf werden nach dem Bundesgleichstellungsgesetz und den Landesgleichstellungsgesetzen die gesetzlichen Ansprüche im Kontakt mit Behörden und in Verwaltungsverfahren des Bundes bzw. der einzelnen Länder geregelt.

Eine Kostenübernahme im Bereich Ausbildung und Beschäftigung sowie medizinischer Versorgung wird mit dem Persönlichen Budget nach SGB IX §17 nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs über die Rehabilitationsträger, die Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegekassen und die Integrationsämter geregelt.

Probleme

Verfügbarkeit

Vom Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von Schriftdolmetschern ist man in Deutschland noch sehr weit entfernt. Schätzungen über die Anzahl praktizierender Schriftdolmetscher in Deutschland gehen von ca. 30 bis knapp 70-80, je nachdem wie eng man die Bezeichnung Schriftdolmetscher sieht und welchen Anspruch man an die Professionalität und Praxiserfahrung des Schriftdolmetschers stellt (z.B. ob dieser nur gelegentlich als Schriftdolmetscher tätig ist, oder dies hauptberuflich macht). Nach einer Untersuchung im Jahr 1999 (Hörscreening Untersuchung von Wolfgang Sohn) gibt es in Deutschland 958 000 hochgeradig Schwerhörige und Ertaubte Menschen. Daraus wird je nach Schlüssel langfristig ein Bedarf von bis zu 4800 Schriftdolmetschern in Deutschland prognostiziert. [3] Zusätzlich besteht ein Problem darin, das die Dolmetscher teilweise sehr unterschiedlich in Deutschland verteilt sind. Während z.B. in Berlin knapp 10 Dolmetscher tätig sind, existieren andere Bundesländer (z.B. Bremen), in denen es zur Zeit keinen einzigen Dolmetscher gibt.

Zertifizierung und Qualität

Da es sich beim Begriff "Schriftdolmetscher" bisher um keine geschützte Berufsbezeichnung handelt, gibt es ein sehr unterschiedliches Qualitätsniveau zwischen den verschiedenen Anbietern der Dienstleistung.

Schriftdolmetscher selber verstehen sich dabei als professionelle Dienstleister, die in einem sehr hohen Tempo und mit einer sehr hohen Qualität für Ihre hörgeschädigten Kunden arbeiten - in Abgrenzung z.B. zu sogenannten Mitschreibkräften welche meist nur sehr bruchstückhaft Informationen mitschreiben können (z.B. für körperbehinderte Studenten, die in einer Vorlesung selbst keine Notizen machen können) und nicht über das nötige hohe Schreibtempo (und das umfangreiche Hintergrundwissen und die Erfahrung) professioneller Schriftdolmetscher verfügen und damit für eine möglichst weitgehende Inklusion hörgeschädigter Menschen nicht hinreichend sind.

Der Deutscher Schwerhörigenbund e.V. als Betroffenenvereinigung der Schwerhörigen bietet mit seiner Prüfung und Zertifizierung im Moment als Einziger eine trägerübergreifende Qualitätszertifizierung von Schriftdolmetschern an, welche von Seiten der Kostenträger Anerkennung findet. Unter den Schriftdolmetschern ist diese - unter anderem (aber nicht nur) wegen der sehr hohen Prüfungs- und Zertifizierungsgebühren (zur Zeit insgesamt 1480 Euro - sowie regelmäßige Kosten für die Rezertifizierung) - teils sehr umstritten. Erwartete Kenntnisse an den Prüfling sind hierbei relative Fehlerfreiheit, ein fester Prozentsatz an Übereinstimmung mit dem Gesagten (schwankt je nach Technik, da nicht jede Technik Wort für Wort in Schrift umwandeln kann), sicherer Umgang mit dem hörgeschädigten Kunden (Kommunikation, Erklärung der eigenen Tätigkeit), das Einhalten der Dolmetscherrolle, sicherer Umgang mit der Technik und Unfallverhütung, Protokollerstellung. Zusätzlich wird bei einigen Prüfungen der fachliche Wortschatz und die Kenntnisse über die Kundengruppe (Sozialisation, spezielle Bedürfnisse, Problemstellungen, ...) in einer abschließenden schriftlichen Arbeit überprüft. Eine staatliche Prüfung befindet sich in der Vorbereitung.

Neben dem DSB-Zertifikat gibt es auch andere Prüfungsabeschlüsse und -zertifikate, welche aber bis jetzt (Stand: 1. November 2010) noch nicht in gleicher Weise oder nicht flächendeckend durch die Kostenträger anerkannt sind. Zur Zeit (Stand 1. Juli 2011) gibt es in ganz Deutschland nur 13 vom DSB zertifizierte Schriftdolmetscher (8 mit konventioneller Methode, 4 mit Spracherkennung, einer mit Computerstenografie) sowie schätzungsweise 20-25 Schriftdolmetscher die über eine Prüfung oder ein Zertifikat eines Bildungsträgers verfügen und somit zumindest eine einschlägige Ausbildung / Weiterbildung nachweisen können.

Begriff

"Schriftdolmetscher" als Begriff an sich ist umstritten. Der Deutsche Schwerhörigenbund geht von der Definition des Dolmetschens als Informationsübertragung und Überbrückung von Kommunikationsbarrieren sowie als Vorgang der Umwandlung von Zeichen oder Darstellungen in andere Zeichen oder Darstellungen aus. [4]

Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands e.V. zieht eine Definition des Begriffes "Dolmetschens" heran, die als dolmetschen ausschließlich "eine sprachmittlerische Tätigkeit zwischen zwei in Grammatik und Wortschatz unterschiedlichen Sprachen" bezieht. Nach dieser Definition wäre die Bezeichnung Schriftdolmetschen falsch. Der Bundesverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschland e.V. befürchtet zu dem, dass die Bezeichnung Schrift"dolmetscher" suggerieren würde, "dass beide Nutzergruppen (Spätertaubte/Schwerhörige und Gehörlose) gleichermaßen bedient werden, was eindeutig nicht der Fall ist." [5] Dieses Argument richtet sich allerdings auch gegen die Bezeichnungen LBG-Dolmetscher (Dolmetscher für lautsprachbegleitende Gebärden), Oraldolmetscher (Dolmetscher des Mundbildes), Lormendolmetscher (Dolmetscher für taubblinde Menschen). Auch hier müsste dann die Bezeichnung "Dolmetscher" aufgegeben werden.

Der Gesetzgeber hat unterdessen in die Kommunikationshilfenverordnung die Kommunikationshilfen für hörgeschädigte Menschen in §3.2 neben Gebärdendolmetschern unter folgenden Bezeichnungen aufgeführt:

  • Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher
  • Simultanschriftdolmetscherinnen und Simultanschriftdolmetscher
  • Oraldolmetscherinnen und Oraldolmetscher
  • Kommunikationsassistentinnen und Kommunikationsassistenten

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. Wikipedia: Zehnfingersystem, Unterpunkt Schreibgeschwindigkeit und Wettbewerbe
  2. Schriftdolmetschervermittlung
  3. Kleine Anfrage im Landtag Brandenburg zu Schriftdolmetschern
  4. Stellungnahme des DSB e.V.
  5. Stellungnahme des BGSD e.V.

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